Finanzierung News ! Finanzierung 24/7 News & Infos Finanzierung 24/7 Forum ! Web - Forum Finanzierung 24/7 Videos ! Web - Videos Finanzierung 24/7 Foto-Galerie ! Foto - Galerie Finanzierung 24/7 WEB-Links ! Web - Links Finanzierung 24/7  Lexikon ! Finanzierung 24/7 Lexikon

 Finanzierung-247.de: Finanzierung News, Infos & Tipps

Seiten-Suche:  
 Finanzierung-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neue interessante
News, Infos & Tipps @
Finanzierung-247.de:
Das Team von Arend Prozessautomation GmbH
Technische Intelligenz trifft auf innovatives Funding
Finanzierungserfolg Arend
Finanzierung von Arend erfolgreich beendet
Autoren Madris Tomes und Steve Cottrell
Umsetzung der Unique Device Identification (UDI) in Europa für reibungs ...
Lüttge Algenperle jetzt auf Startnext
Crowdfunding Kampagne für Algenperle gestartet
Foto: Roth-Massivhaus
08. Mai | Roth-Massivhaus freut sich auf Ihren Besuch | Bauherren-Informatio ...
Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Werbung: Günstiger Börsenhandel
DeGiro.de: Bemerkenswert niedrige Gebühren beim Aktienkauf!

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Werbung: Kostenloser Trading-Club
Forex Trading Club

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Who's Online
Zur Zeit sind 224 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online - Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Haupt - Menü
Finanzierung-247.de - Services
· Finanzierung-247.de - News
· Finanzierung-247.de - Links
· Finanzierung-247.de - Forum
· Finanzierung-247.de - Lexikon
· Finanzierung-247.de - Kalender
· Finanzierung-247.de - Foto-Galerie
· Finanzierung-247.de - Seiten Suche

Kategorien
· Bausparen
· Girokonto
· Kredit
· Kreditkarte

Redaktionelles
· Finanzierung-247.de News-Übersicht
· Finanzierung-247.de Rubriken
· Top 5 bei Finanzierung-247.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Finanzierung-247.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Finanzierung-247.de
· Account löschen

Interaktiv
· Finanzierung-247.de Link senden
· Finanzierung-247.de Event senden
· Finanzierung-247.de Foto senden
· Finanzierung-247.de Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Finanzierung-247.de Mitglieder
· Finanzierung-247.de Gästebuch

Information
· Finanzierung-247.de Impressum
· Finanzierung-247.de AGB & Datenschutz
· Finanzierung-247.de FAQ/ Hilfe
· Finanzierung-247.de Statistiken
· Finanzierung-247.de Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Kostenlose Browser Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Finanzierung-247.de WebTips
Finanzierung-247.de ! Finanzierung bei Google
Finanzierung-247.de ! Finanzierung bei Wikipedia

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! SEO Challenge RankensteinSEO
Domain: SEO Challenge RankensteinSEO

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Top Links @ Finanzierung-247.de
Finanzierung-247.de ! DeGiro.de
Finanzierung-247.de ! TradeRepublic
Finanzierung-247.de ! Effecten-Spiegel.com
Finanzierung-247.de ! DerAktionaer.de
Finanzierung-247.de ! FinanzTtrends.info
Finanzierung-247.de ! BoersenNews.de
Finanzierung-247.de ! FinanzGuerilla.de News
Finanzierung-247.de ! Aktien-Indizees
Finanzierung-247.de ! Preiswerte Aktien bei Focus
Finanzierung-247.de ! Nebenwerte: Small Caps Champion
Finanzierung-247.de ! 6 Top FinTech-Startups
Finanzierung-247.de ! Was sind Hebelprodukte?
Finanzierung-247.de ! Google Marktübersicht

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Seiten - Infos
Finanzierung-24/7.de - Mitglieder!  Mitglieder:3.410
Finanzierung-24/7.de -  News!  News:17.515
Finanzierung-24/7.de -  Links!  Links:12
Finanzierung-24/7.de -  Galerie!  Fotos:152
Finanzierung-24/7.de -  Kalender!  Events:0
Finanzierung-24/7.de - Forumposts!  Forumposts:297
Finanzierung-24/7.de -  Lexikon!  Lexikon-Einträge:3
Finanzierung-24/7.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:1

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Finanzierung News DE - News & Infos rund um's Thema Finanzierung !

Finanzierung News! Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Finanzierung-247.de

Finanzierung Infos
PR-Gateway: Essen, 06. Januar 2016*****Mit Schreiben vom 26.11.2010, mit dem das Bundesfinanzministerium (BMF) die bisherigen Vereinfachungsregelungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Buchführung bei elektronischen Kassensystemen aufgehoben hat, wurde aber auch eine Übergangsregelung bis 2016 getroffen. Die mit der vermeintlich großzügigen Übergangsregelung verbundenen Anforderungen sind nach Auffassung von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, allerdings so hoch, dass ein Betrieb sie kaum erfüllen kann.

"Die Regelung gilt für Geräte, die bauartbedingt vor allem die Anforderungen an die Speicherung - insbesondere auch der Programm- und Stammdatenhistorie - nicht erfüllen. Diese müssen nachgerüstet werden. Das Bundesministerium der Finanzen stellt hierbei keinerlei Wirtschaftlichkeits- oder Praktikabilitätserwägungen an. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein Kassensystem, welches im Jahre der Anschaffung 2.000,00 EUR gekostet hat, nunmehr für 6.000,00 EUR nachzurüsten ist", erklärt Steuerberater Roland Franz

Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten bei der Registrierkasse, insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten innerhalb des Gerätes nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden System ermöglichen. Hier werden auch regelmäßige Softwareupdates und gegebenenfalls der Kauf weiterer Hardware im Rahmen der Nachrüstung gefordert.

Erst dann, wenn ein Gerät bauartbedingt die im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen kann und auch Software-Anpassungen und Speichererweiterungen nicht möglich sind, greift die Übergangsregelung bis zum 31.12.2016, wonach auf eine entsprechende Nachrüstung verzichtet werden kann.

Inanspruchnahme der Übergangsregelung

Wenn die Übergangsregelung greift, sind dann allerdings die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 vollumfänglich zu beachten. Die dort niedergelegten Grundsätze gelten zwar schon seit langem, sind in der Praxis aber nie so angewendet worden. Da aufgrund des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 erhebliche Verschärfungen stattgefunden haben, ist davon auszugehen, dass die Finanzbeamten dieses BMF-Schreiben im Zweifel zulasten des Steuerpflichtigen auslegen werden. Bei Kassensystemen, die nicht mehr aufrüstbar sind, hat der Steuerpflichtige die Auflagen aus dem BMF Schreiben vom 09.01.1996 wie folgt zu erfüllen:

1.Die Bedienungsanleitung und die Programmieranleitung sind aufzubewahren.

2.Programmabrufe nach jeder Änderung (unter anderem der Artikelpreise, Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer, Kellner und Trainingsspeichern und ähnlichem) sind aufzubewahren.

3.Alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung, z.B. Anweisung zum maschinellen Ausdrucken von Pro-Forma-Rechnungen oder zum Unterdrücken von Daten und Speicherinhalten sind aufzubewahren.

4.Die mit Hilfe der Registrierkasse erstellten Rechnungen sind aufzubewahren. Dies bedeutet, dass neben dem reinen Tagesbericht alle Kundenrechnungen kopiert und abgeheftet bzw. elektronisch archiviert werden müssen.

5.Die Tagesendsummenbons mit Ausdruck des Nullstellungszählers (fortlaufende sogenannte Z-Nummer zur Überprüfung der Vollständigkeit der Kassenberichte, der Stornobuchungen, sogenannte Managerstornos und Nachstornobuchungen, Retouren, Entnahmen sowie der Zahlungswege (Bar, Scheck, Kreditkarte) und alle weiteren im Rahmen des Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der Registrierkasse wie z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, Ausdrucke der Trainingsspeicher, Kellnerberichte, Spartenberichte) sind im Belegzusammenhang zusammen mit den Tagesendsummenbons aufzubewahren.

6.Die Vollständigkeit der Tagesendsummenbons ist durch organisatorische oder durch programmierte Kontrollen sicherzustellen.

"In der Praxis, beispielsweise im Gastronomiebereich, sind die oben dargestellten Anforderungen kaum vollständig umsetzbar. Hierbei ist zu bemerken, dass die Einhaltung dieser Forderungen mit erheblichem manuellen Aufwand verbunden ist. Allein dadurch sind die Aufzeichnungen sehr fehleranfällig. Dies bedeutet, dass selbst wenn man bemüht ist, die Anforderungen zu erfüllen, es durch fehlerhafte Eingaben dazu kommen kann, dass die Buchführung anfechtbar ist", bemängelt Steuerberater Roland Franz.

Voraussetzungen der Übergangsregelung

Nachzurüsten sind auf jeden Fall zwei Dinge: Mehr Speicherplatz und Softwareupdates.

In der Praxis sind heutzutage fast sämtliche installierten Kassensysteme softwareupdatefähig. Der Steuerpflichtige wird hier kaum argumentieren können, dass ein Softwareupdate bauartbedingt unmöglich sei. Auch werden die Finanzbehörden es nicht akzeptieren, wenn einige Hersteller oder Händler ein derartiges Update dauerhaft nicht anbieten. Darüber hinaus sind in der Vergangenheit auch Fälle bekannt geworden, in denen Betriebsprüfer bei den einzelnen Kassenherstellern angefragt haben, ob eine Aufrüstungsmöglichkeit besteht. Diese antworten regelmäßig damit, dass eine Aufrüstung möglich ist. Alleine aus diesem Grunde hat der Steuerpflichtige hier bei einer Betriebsprüfung die schlechteren Karten.

Weiterhin ist nach Steuerberater Roland Franz zu beachten, dass die bis zum 31.12.2016 angedachte Ausnahmeregelung nur für vor dem 26.11.2010 bereits in Betrieb befindliche Kassensysteme gilt. "Das BMF-Schreiben spricht in diesem Zusammenhang davon, dass ein Gerät "weiterhin eingesetzt wird". Es soll somit ein Bestandsschutz bereits installierter Systeme stattfinden. Auf neue Installationen findet die Ausnahmeregelung daher keine Anwendung. Dies bezieht sich ebenfalls auf den Kauf gebrauchter Registrierkassen. Sollte eine Registrierkasse vor dem 26.11.2010 bereits gebaut worden sein und erst danach in dem Betrieb des Steuerpflichtigen eingesetzt worden sein - im Rahmen eines Gebrauchtwarenkaufes - gilt die Ausnahmeregelung nicht", so Steuerberater Roland Franz.

Zudem weist Steuerberater Roland Franz darauf hin, dass es bei dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 entscheidend ist, dass dieses zur Umrüstung bzw. Ersatzinvestition in geeignete Kassen nur dann zwingt, wenn eine sogenannte elektronische Kasse genutzt wird. Einige Unternehmer benutzen sogenannte offene Ladenkassen. Dies sind Kassen, die in althergebrachter Form über keinerlei elektronische Aufzeichnungsmöglichkeit verfügen. Die Benutzer solcher Kassen werden durch das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 nicht gezwungen, sich nunmehr eine elektronische Kasse anzuschaffen. Für diese Unternehmer bleiben die bisherigen Aufzeichnungspflichten bestehen. Unabhängig davon können Steuerpflichtige auch durch das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 nicht gezwungen werden - für den Fall, dass eine elektronische Registrierkasse einmal ersetzt werden muss - auch wieder eine neue elektronische Registrierkasse anzuschaffen. Diese können dann wieder zu dem Betrieb einer sogenannten offenen Ladenkasse übergehen. Auch spricht hinsichtlich des BMF-Schreibens nichts dagegen, diese Umstellung jederzeit vorzunehmen.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Essen, 06. Januar 2016*****Mit Schreiben vom 26.11.2010, mit dem das Bundesfinanzministerium (BMF) die bisherigen Vereinfachungsregelungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Buchführung bei elektronischen Kassensystemen aufgehoben hat, wurde aber auch eine Übergangsregelung bis 2016 getroffen. Die mit der vermeintlich großzügigen Übergangsregelung verbundenen Anforderungen sind nach Auffassung von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, allerdings so hoch, dass ein Betrieb sie kaum erfüllen kann.

"Die Regelung gilt für Geräte, die bauartbedingt vor allem die Anforderungen an die Speicherung - insbesondere auch der Programm- und Stammdatenhistorie - nicht erfüllen. Diese müssen nachgerüstet werden. Das Bundesministerium der Finanzen stellt hierbei keinerlei Wirtschaftlichkeits- oder Praktikabilitätserwägungen an. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein Kassensystem, welches im Jahre der Anschaffung 2.000,00 EUR gekostet hat, nunmehr für 6.000,00 EUR nachzurüsten ist", erklärt Steuerberater Roland Franz

Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten bei der Registrierkasse, insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten innerhalb des Gerätes nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden System ermöglichen. Hier werden auch regelmäßige Softwareupdates und gegebenenfalls der Kauf weiterer Hardware im Rahmen der Nachrüstung gefordert.

Erst dann, wenn ein Gerät bauartbedingt die im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen kann und auch Software-Anpassungen und Speichererweiterungen nicht möglich sind, greift die Übergangsregelung bis zum 31.12.2016, wonach auf eine entsprechende Nachrüstung verzichtet werden kann.

Inanspruchnahme der Übergangsregelung

Wenn die Übergangsregelung greift, sind dann allerdings die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 vollumfänglich zu beachten. Die dort niedergelegten Grundsätze gelten zwar schon seit langem, sind in der Praxis aber nie so angewendet worden. Da aufgrund des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 erhebliche Verschärfungen stattgefunden haben, ist davon auszugehen, dass die Finanzbeamten dieses BMF-Schreiben im Zweifel zulasten des Steuerpflichtigen auslegen werden. Bei Kassensystemen, die nicht mehr aufrüstbar sind, hat der Steuerpflichtige die Auflagen aus dem BMF Schreiben vom 09.01.1996 wie folgt zu erfüllen:

1.Die Bedienungsanleitung und die Programmieranleitung sind aufzubewahren.

2.Programmabrufe nach jeder Änderung (unter anderem der Artikelpreise, Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer, Kellner und Trainingsspeichern und ähnlichem) sind aufzubewahren.

3.Alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung, z.B. Anweisung zum maschinellen Ausdrucken von Pro-Forma-Rechnungen oder zum Unterdrücken von Daten und Speicherinhalten sind aufzubewahren.

4.Die mit Hilfe der Registrierkasse erstellten Rechnungen sind aufzubewahren. Dies bedeutet, dass neben dem reinen Tagesbericht alle Kundenrechnungen kopiert und abgeheftet bzw. elektronisch archiviert werden müssen.

5.Die Tagesendsummenbons mit Ausdruck des Nullstellungszählers (fortlaufende sogenannte Z-Nummer zur Überprüfung der Vollständigkeit der Kassenberichte, der Stornobuchungen, sogenannte Managerstornos und Nachstornobuchungen, Retouren, Entnahmen sowie der Zahlungswege (Bar, Scheck, Kreditkarte) und alle weiteren im Rahmen des Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der Registrierkasse wie z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, Ausdrucke der Trainingsspeicher, Kellnerberichte, Spartenberichte) sind im Belegzusammenhang zusammen mit den Tagesendsummenbons aufzubewahren.

6.Die Vollständigkeit der Tagesendsummenbons ist durch organisatorische oder durch programmierte Kontrollen sicherzustellen.

"In der Praxis, beispielsweise im Gastronomiebereich, sind die oben dargestellten Anforderungen kaum vollständig umsetzbar. Hierbei ist zu bemerken, dass die Einhaltung dieser Forderungen mit erheblichem manuellen Aufwand verbunden ist. Allein dadurch sind die Aufzeichnungen sehr fehleranfällig. Dies bedeutet, dass selbst wenn man bemüht ist, die Anforderungen zu erfüllen, es durch fehlerhafte Eingaben dazu kommen kann, dass die Buchführung anfechtbar ist", bemängelt Steuerberater Roland Franz.

Voraussetzungen der Übergangsregelung

Nachzurüsten sind auf jeden Fall zwei Dinge: Mehr Speicherplatz und Softwareupdates.

In der Praxis sind heutzutage fast sämtliche installierten Kassensysteme softwareupdatefähig. Der Steuerpflichtige wird hier kaum argumentieren können, dass ein Softwareupdate bauartbedingt unmöglich sei. Auch werden die Finanzbehörden es nicht akzeptieren, wenn einige Hersteller oder Händler ein derartiges Update dauerhaft nicht anbieten. Darüber hinaus sind in der Vergangenheit auch Fälle bekannt geworden, in denen Betriebsprüfer bei den einzelnen Kassenherstellern angefragt haben, ob eine Aufrüstungsmöglichkeit besteht. Diese antworten regelmäßig damit, dass eine Aufrüstung möglich ist. Alleine aus diesem Grunde hat der Steuerpflichtige hier bei einer Betriebsprüfung die schlechteren Karten.

Weiterhin ist nach Steuerberater Roland Franz zu beachten, dass die bis zum 31.12.2016 angedachte Ausnahmeregelung nur für vor dem 26.11.2010 bereits in Betrieb befindliche Kassensysteme gilt. "Das BMF-Schreiben spricht in diesem Zusammenhang davon, dass ein Gerät "weiterhin eingesetzt wird". Es soll somit ein Bestandsschutz bereits installierter Systeme stattfinden. Auf neue Installationen findet die Ausnahmeregelung daher keine Anwendung. Dies bezieht sich ebenfalls auf den Kauf gebrauchter Registrierkassen. Sollte eine Registrierkasse vor dem 26.11.2010 bereits gebaut worden sein und erst danach in dem Betrieb des Steuerpflichtigen eingesetzt worden sein - im Rahmen eines Gebrauchtwarenkaufes - gilt die Ausnahmeregelung nicht", so Steuerberater Roland Franz.

Zudem weist Steuerberater Roland Franz darauf hin, dass es bei dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 entscheidend ist, dass dieses zur Umrüstung bzw. Ersatzinvestition in geeignete Kassen nur dann zwingt, wenn eine sogenannte elektronische Kasse genutzt wird. Einige Unternehmer benutzen sogenannte offene Ladenkassen. Dies sind Kassen, die in althergebrachter Form über keinerlei elektronische Aufzeichnungsmöglichkeit verfügen. Die Benutzer solcher Kassen werden durch das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 nicht gezwungen, sich nunmehr eine elektronische Kasse anzuschaffen. Für diese Unternehmer bleiben die bisherigen Aufzeichnungspflichten bestehen. Unabhängig davon können Steuerpflichtige auch durch das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 nicht gezwungen werden - für den Fall, dass eine elektronische Registrierkasse einmal ersetzt werden muss - auch wieder eine neue elektronische Registrierkasse anzuschaffen. Diese können dann wieder zu dem Betrieb einer sogenannten offenen Ladenkasse übergehen. Auch spricht hinsichtlich des BMF-Schreibens nichts dagegen, diese Umstellung jederzeit vorzunehmen.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Finanzierung-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Finanzierung-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

7/10 Tipps: Worauf Sie beim Immobilienkauf achten s ...

7/10 Tipps: Worauf Sie beim Immobilienkauf achten s ...
Finanzierung oder Leasing - Steuerberater Aachen Kö ...

Finanzierung oder Leasing - Steuerberater Aachen Kö ...
Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital (Immobilie ...

Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital (Immobilie ...

Alle Web-Video-Links bei Finanzierung-247.de: Finanzierung-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

Deutsche-Bank-Frankfurt-am-Main-2015-1505 ...

Ostharzer-Volksbank-Wernigerode-2012-1208 ...

Banken-Bank-of-China-in-Berlin-Leipziger- ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Finanzierung-247.de: Finanzierung-247.de Foto - Galerie

Diese Forum-Posts bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Hey! Wenn du nach zuverlässigen Vakuum Drehdurchführungen für dein Unternehmen suchst, kann ich dir die Produkte von Haag + Zeissler empfehlen. Ihr Ruf für Qualität und Zuverlässigkeit macht sie zu ... (Nikolai, 18.04.2024)

 Hallo! In Bezug auf die Kosten für Treppenlifte kann ich dir den Tipp geben, die Treppenlift Fibel zu konsultieren. Diese Ressource bietet eine Fülle von Informationen über die durchschnittlichen Kost ... (Andreas98, 12.09.2023)

 Moin, keine Sorge, ich kann gut nachvollziehen, wie wichtig es ist, zuverlässige Informationen über die Sanierungspflicht bei einem Eigentümerwechsel zu erhalten. Für genaue und verbindliche Auskün ... (Nikolai, 28.07.2023)

 Hey du, ich kann dir den Elektronik Großhandel Wall Universe empfehlen. Sie bieten eine breite Palette von Elektronikprodukten wie Smartphones, Laptops, Kameras und Zubehör an. Die Qualität ihrer P ... (Nikolai, 12.07.2023)

 Hey Community! Wenn du nach einer Agentur für Offpage-Optimierung suchst, kann ich dir SEO Galaxy wärmstens empfehlen. Sie haben sich auf kleinere Unternehmen spezialisiert und bieten maßgeschneide ... (Nikolai, 04.07.2023)

  Ich sage nur die 90er und die T-Aktie !! Manfred Krug machte jeden Abend im staatlichen Pay-TV Werbung dafür. Schon da hätten müssen eigentlich alle Alarmglocken läuten müssen. Und kaum waren d ... (Otto76, 19.06.2020)

  Ein altes deutsches Sprichwort sagt - Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen. Und irgendwann kommt ein junger dynamischer Staatsanwalt in Zusammenarbeit mit einem junge ... (Otto76, 17.08.2015)

Diese News bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

 TrueCommerce liefert E-Rechnungslösung für gesetzeskonforme Umstellung auf E-Invoieing (PR-Gateway, 24.04.2024)


TrueCommerce, ein globaler Anbieter von Supply-Chain- und Omnichannel-Lösungen, kündigte heute seine globale Lösung zur Einhaltung der E-Rechnungsvorschriften an. Diese ermöglicht es Unternehmen, mit den ständig wechselnden rechtlichen Anforderungen weltweit Schritt zu halten und die Einhaltung elektronischer Rechnungsstellung zu unterstützen. TrueCommerce ist ein globaler Akteur, der sowohl E-Rechnungen als auch CTC unterstützt und Zugang zu einem umfassenden globalen EDI-Netzwerk s ...

 Fremdkapital in Unternehmen: Sicherheiten bestellen, Kreditgeber überzeugen (PR-Gateway, 17.04.2024)


In der dynamischen Welt der Unternehmensfinanzierung nimmt Fremdkapital eine Schlüsselrolle ein. Es ermöglicht Unternehmen, notwendige Investitionen zu tätigen und Wachstumsziele zu erreichen. Dieser Bericht beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Fremdkapitalaufnahme, von der Bedeutung der Kreditwürdigkeit bis hin zu innovativen Finanzierungsstrategien.



Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit



In Deutschland ist die Messung der Kreditwürdigkeit ein ...

 Banken-IT: Pre-Migration Check von movisco für leichtere S/4HANA-Migration (PR-Gateway, 16.04.2024)
Strukturiertes Drei-Phasen-Modell des Banken-Beratungshauses erleichtert die S/4-Transformation

In vielen Banken und Unternehmen steht in nächster Zeit im Zuge der zwingenden Aktualisierung der ERP-Softwarelösung und des drohenden Wartungsauslaufs der Vorgängerversion eine Migration auf S/4HANA an. Das Upgrading auf die vierte Produktgeneration der "High Performance Analytic Appliance" (HANA) von SAP erweist sich dabei regelmäßig als aufwändig und von hoher Kritikalität. Dies gilt ger ...

 LokSpace bildet ehrenamtliche TriebfahrzeugführerInnen für die Räuberbahn aus (PR-Gateway, 09.04.2024)
Der Förderverein Räuberbahn e.V. setzt bei der Ausbildung der ehrenamtlichen TriebfahrzeugführerInnen für die Räuberbahn auf die digitale Lernplattform der LokSpace GmbH!

Ulm, den 09.04.2024 "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben bestanden", gratulierte Carsten Flohr jüngst drei nebenberuflichen TriebfahrzeugführerInnen, die zukünftig ehrenamtlich die Räuberbahn an Wochenenden und weiteren Verkehrstagen von April bis November auf der Nebenstrecke zwischen Pfullendorf und Altshausen steuer ...

 Der Traum vom Eigenheim: Wie OWL Finanzierungen mit Sören Kämmerling den Weg ebnet (PR-Gateway, 03.04.2024)


Der Weg zur eigenen Immobilie gilt oft als einer der wichtigsten Meilensteine im Leben vieler Menschen. Doch die damit verbundene Immobilienfinanzierung stellt viele vor große Herausforderungen.



Der Markt ist komplex, die Angebote vielfältig und die Entscheidungen, die getroffen werden müssen, sind weitreichend. In diesem Kontext bietet die Expertise von Fachleuten wie Sören Kämmerling, Gründer von OWL Finanzierungen, eine unverzichtbare Unterstützung. Durch umfass ...

 Börsengang mit dem eigenen Unternehmen (PR-Gateway, 03.04.2024)
Wie kann mein Unternehmen an die Börse gehen

" Wall Street IPO : Neue Möglichkeiten für kleine Firmen - Börsengang in den USA leicht gemacht"



Wie kann mein Unternehmen an die Börse gehen? Diese Frage beschäftigt viele CEOs, besonders wenn es um Finanzierung und strategische Ausrichtung geht. Der Gedanke, dass das Unternehmen zu klein oder in der falschen Branche ist, ist weit verbreitet.



Eine Möglichkeit bietet der OTC-Markt in den USA, mit einem ...

 Von innovativ bis traditionell - die neuen Girokontomodelle der Sparda-Bank Nürnberg (PR-Gateway, 02.04.2024)


Die Sparda-Bank Nürnberg eG führt neue Girokontomodelle ein und präsentiert so die perfekte Antwort auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Kontomodelle bieten jungen Digital Natives, traditionellen Nutzerinnen und Nutzern sowie anspruchsvollen Kundinnen und Kunden das jeweils ideale Angebot. Ein kostenloses Online-Konto ist ebenfalls dabei.



Nürnberg - Die Sparda-Bank Nürnberg stellt ihre neuen Girokontomodelle vor und unterstr ...

 Eurorent Network GmbH (PR-Gateway, 21.03.2024)
Eurorent Network GmbH präsentiert Innovative Anwendungen von Arbeitsbühnen und Staplern: Neue Perspektiven für verschiedene Branchen

Die Eurorent Network GmbH, ein führendes Unternehmen im Bereich der Vermietung von Arbeitsbühnen und Staplern, steht für Innovation und Vielseitigkeit. In einer aktuellen Untersuchung hat das Unternehmen eine faszinierende Reihe unkonventioneller Anwendungen von Staplern und Arbeitsbühnen in verschiedenen ...

 Versa Zero Trust Everywhere erhält German Stevie® Award 2024 (PR-Gateway, 20.03.2024)
Branchenweit erste Zero-Trust-Lösung, die sowohl Remote- als auch On-Premises-Benutzer abdeckt, überzeugt Fachjury

München, 20. März 2024 - Versa SASE, die Secure Access Service Edge-Lösung von Versa Networks, dem Marktführer für Single-Vendor-Unified-SASE, wurde bei den diesjährigen German Stevie® Awards mit dem Silver Stevie Award in der Kategorie "Business Technology Solution - Netzwerksicherheitslösungen" ausgezeichnet.



Versa Zero Trust Everywhere ist die bran ...

 SmartBenefit von Shell Fleet Solutions: Eine gute Alternative zur Prepaid-Tankkarten (PR-Gateway, 20.03.2024)


- Mit SmartBenefit zahlen Unternehmen nur für die Tankleistungen, die ihre Mitarbeitenden tatsächlich in Anspruch nehmen.

- Das neue Angebot von Shell Fleet Solutions ermöglicht den steuerfreien Sachbezug für Mitarbeiter.

- SmartBenefit vereinfacht die Verwaltung und Kontrolle von Mitarbeiter-Incentives beim Tanken durch Sammelrechnung und Reporting




Werbung bei Finanzierung-247.de:





Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen

 
Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Video Tipp @ Finanzierung-247.de

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Finanzierung Infos
· Weitere News von Finanzierung-247


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Finanzierung Infos:
Lantek verstärkt seine Präsenz in Südeuropa


Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2010 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Finanzierung-247.de - rund ums Thema Finanzierung / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen