Finanzierung News ! Finanzierung 24/7 News & Infos Finanzierung 24/7 Forum ! Web - Forum Finanzierung 24/7 Videos ! Web - Videos Finanzierung 24/7 Foto-Galerie ! Foto - Galerie Finanzierung 24/7 WEB-Links ! Web - Links Finanzierung 24/7  Lexikon ! Finanzierung 24/7 Lexikon

 Finanzierung-247.de: Finanzierung News, Infos & Tipps

Seiten-Suche:  
 Finanzierung-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neue interessante
News, Infos & Tipps @
Finanzierung-247.de:
Das Team von Arend Prozessautomation GmbH
Technische Intelligenz trifft auf innovatives Funding
Finanzierungserfolg Arend
Finanzierung von Arend erfolgreich beendet
Autoren Madris Tomes und Steve Cottrell
Umsetzung der Unique Device Identification (UDI) in Europa für reibungs ...
Lüttge Algenperle jetzt auf Startnext
Crowdfunding Kampagne für Algenperle gestartet
Foto: Roth-Massivhaus
08. Mai | Roth-Massivhaus freut sich auf Ihren Besuch | Bauherren-Informatio ...
Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Werbung: Günstiger Börsenhandel
DeGiro.de: Bemerkenswert niedrige Gebühren beim Aktienkauf!

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Werbung: Kostenloser Trading-Club
Forex Trading Club

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Who's Online
Zur Zeit sind 119 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online - Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Haupt - Menü
Finanzierung-247.de - Services
· Finanzierung-247.de - News
· Finanzierung-247.de - Links
· Finanzierung-247.de - Forum
· Finanzierung-247.de - Lexikon
· Finanzierung-247.de - Kalender
· Finanzierung-247.de - Foto-Galerie
· Finanzierung-247.de - Seiten Suche

Kategorien
· Bausparen
· Girokonto
· Kredit
· Kreditkarte

Redaktionelles
· Finanzierung-247.de News-Übersicht
· Finanzierung-247.de Rubriken
· Top 5 bei Finanzierung-247.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Finanzierung-247.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Finanzierung-247.de
· Account löschen

Interaktiv
· Finanzierung-247.de Link senden
· Finanzierung-247.de Event senden
· Finanzierung-247.de Foto senden
· Finanzierung-247.de Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Finanzierung-247.de Mitglieder
· Finanzierung-247.de Gästebuch

Information
· Finanzierung-247.de Impressum
· Finanzierung-247.de AGB & Datenschutz
· Finanzierung-247.de FAQ/ Hilfe
· Finanzierung-247.de Statistiken
· Finanzierung-247.de Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Kostenlose Browser Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Terminkalender
März 2024
  1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Finanzierung-247.de WebTips
Finanzierung-247.de ! Finanzierung bei Google
Finanzierung-247.de ! Finanzierung bei Wikipedia

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Top Links @ Finanzierung-247.de
Finanzierung-247.de ! DeGiro.de
Finanzierung-247.de ! TradeRepublic
Finanzierung-247.de ! Effecten-Spiegel.com
Finanzierung-247.de ! DerAktionaer.de
Finanzierung-247.de ! FinanzTtrends.info
Finanzierung-247.de ! BoersenNews.de
Finanzierung-247.de ! FinanzGuerilla.de News
Finanzierung-247.de ! Aktien-Indizees
Finanzierung-247.de ! Preiswerte Aktien bei Focus
Finanzierung-247.de ! Nebenwerte: Small Caps Champion
Finanzierung-247.de ! 6 Top FinTech-Startups
Finanzierung-247.de ! Was sind Hebelprodukte?
Finanzierung-247.de ! Google Marktübersicht

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Seiten - Infos
Finanzierung-24/7.de - Mitglieder!  Mitglieder:3.148
Finanzierung-24/7.de -  News!  News:17.515
Finanzierung-24/7.de -  Links!  Links:12
Finanzierung-24/7.de -  Galerie!  Fotos:152
Finanzierung-24/7.de -  Kalender!  Events:0
Finanzierung-24/7.de - Forumposts!  Forumposts:291
Finanzierung-24/7.de -  Lexikon!  Lexikon-Einträge:3
Finanzierung-24/7.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:1

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Finanzierung News DE - News & Infos rund um's Thema Finanzierung !

Finanzierung News! Das ändert sich zum 1. Januar 2017

Veröffentlicht am Dienstag, dem 20. Dezember 2016 von Finanzierung-247.de

Finanzierung Infos
PR-Gateway: ARAG Experten geben einen rechtlichen Überblick über das kommende Jahr

Der Jahresbeginn ist traditionell der Startschuss für zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Das ist diesmal nicht anders: Mehr Geld gibt es für Familien, Hartz-IV-Bezieher und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten. Auch viele Pflegebedürftige dürften von der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren. Gesetzlich versicherte Gutverdiener müssen dagegen wie in jedem Jahr mehr vom Gehalt für Kranken- und Rentenversicherung aufwenden. Die ARAG Experten geben Ihnen einen Überblick über das Wichtigste, was sich zum 1. Januar 2017 ändert.

Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung werden angehoben

Gutverdiener müssen ab Jahresbeginn mehr in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Das legt eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung fest, die die Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern anpasst. Weil die Einkommen im vergangenen Jahr (2015) erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. In der allgemeinen Rentenversicherung (West) gilt für 2017 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 Euro im Monat (2016: 6.200 Euro), im Osten sind es wegen der niedrigeren Löhne nur 5.700 Euro im Monat (2016: 5.400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 52.200 Euro im Jahr (2016: 50.850 Euro). Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich - und zwar auf 57.600 Euro pro Jahr (2016: 56.250 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.

Pflegestärkungsgesetz tritt in Kraft

Das "Pflegestärkungsgesetz II" wurde zwar schon Ende 2015 verabschiedet, doch die wesentlichste Neuerung tritt erst zum 1. Januar 2017 in Kraft: Ab dann gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die bisherigen drei Pflegestufen und die sogenannte "Pflegestufe 0" werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll auch Demenzkranken sowie psychisch und seelisch erkrankten Menschen Anspruch auf Leistungen einräumen werden. Die drei bisherigen Pflegestufen schlossen diese Patienten nahezu aus oder gewährten ihnen lediglich die "Pflegestufe 0". Die Einstufung der Pflegebedürftigen wird sich dann nicht mehr am Pflegeaufwand pro Minute, sondern am Grad der Selbständigkeit orientieren. Weil durch die Umstellung niemand schlechter als bisher gestellt werden soll, haben Menschen, denen jetzt bereits eine Pflegestufe zugesprochen wurde, Bestandsschutz. Der gilt auch dann, wenn sie sich in der Hoffnung auf eine höhere Einstufung neu begutachten lassen. Die Kehrseite der Medaille: Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent für Versicherte mit Kindern bzw. 2,88 Prozent für Kinderlose.

Mindestlohn steigt zum ersten Mal

Seit zwei Jahren haben Arbeitnehmer Anspruch auf den bundesweit flächendeckenden Mindestlohn. Bislang lag er bei 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Zum 1. Januar 2017 wird die Lohnuntergrenze nun erstmalig angehoben - und zwar auf einen Bruttostundenlohn von 8,84 Euro. Wer bislang weniger verdient hat, kann dann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Lohn aufgestockt wird. Beschlossen hat das die sogenannte Mindestlohnkommission. Die Kommission setzt sich aus je drei stimmberechtigten Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden zusammen. Sie prüft laut dem gesetzlichen Auftrag im "Mindestlohngesetz" erstmalig zum 1. Januar 2017 und dann alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und passt sie gegebenenfalls an. Nach wie vor gelten allerdings für bestimmte Branchen Ausnahmeregelungen, so etwa für Zeitungszusteller und für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Ihre Löhne erreichen erst zu einem späteren Zeitpunkt das Mindestlohnniveau.

Rentenfreibetrag für Neurentner sinkt um weitere zwei Prozent

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an. Für all diejenigen, die im Jahr 2017 in Rente gehen, heißt das: Sie müssen 74 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren gleich, auch wenn die Rente womöglich steigt. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.

Erleichterung für Steuerzahler

Das neue Jahr hält für Steuerzahler eine Entlastung bereit: Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Bestreitung des Existenzminimums nötig ist, nicht durch Steuern gemindert wird. Nur wer mehr verdient, muss Steuern zahlen. Bislang belief sich der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro für Ledige und 17.304 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Anfang 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro für Singles. Paare zahlen damit erst ab einem Einkommen von mehr als 17.640 Euro Einkommenssteuer. Ein Jahr später soll der Grundfreibetrag um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro steigen. Eine weitere Anpassung in Sachen Einkommenssteuer betrifft die sogenannte "kalte Progression": Wie schon in den vergangenen Jahren werden auch 2017 die Steuertarife so verschoben, dass Lohnsteigerungen nicht durch Inflation und höhere Steuerlast aufgezehrt werden.

Regelsätze für Grundsicherung steigen

Etwas mehr Geld gibt es ab Beginn des kommenden Jahres für Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöht sich um 5 Euro auf 409 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten 4 Euro mehr und kommen damit auf 368 Euro pro Person. Am stärksten steigen die Leistungen für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 5). Für sie gibt es 21 Euro mehr und damit 291 Euro statt bislang 270 Euro. Der Bedarf für Lebensmittel und Getränke ist in dieser Altersgruppe deutlich höher als bisher berechnet. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) bleibt dagegen im kommenden Jahr unverändert bei 237 Euro pro Monat. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

Eltern erhalten mehr Geld vom Staat

Familien mit Kindern können sich im auch 2017 wieder über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Die letzte Erhöhung des Kindergeldes ist gerade mal ein Jahr her, jetzt steigen die Sätze erneut an: Derzeit erhalten Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar gibt es erneut jeweils 2 Euro mehr pro Monat. Die monatlichen Zahlungen der Familienkasse belaufen sich dann auf 192 Euro für das erste und zweite, 198 Euro für das dritte und 223 Euro ab dem vierten Kind. Für Geringverdiener wird außerdem der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich auf maximal 170 Euro angehoben. Auch der Kinderfreibetrag wird zum Jahresbeginn wieder erhöht: Zuletzt waren für jeden Elternteil 2.304 Euro steuerfrei, ab 1. Januar 2017 wird der Freibetrag auf 2.358 Euro pro Person bzw. angehoben. Übrigens: Der Staat gewährt Eltern entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt dann, ob Kindergeld oder Kinderfreitrag für die steuerpflichtigen Eltern günstiger ist.

Neue "Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltssätze steigen

Trennungskinder bekommen im neuen Jahr mehr Unterhalt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine neue "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2017 gilt. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf und wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Zuletzt waren die Unterhaltssätze zum 1. Januar 2016 erhöht worden. Dass jetzt kurze Zeit später eine erneute Anhebung erfolgt, liegt an einer Erhöhung des Mindestunterhalts. Der wird alle zwei Jahre in der Mindestunterhaltsverordnung neu festgelegt und steigt danach auch zum 1. Januar 2017 wieder an. Das OLG Düsseldorf hat deshalb die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" entsprechend angepasst. Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag (1. Altersstufe) im kommenden Jahr 342 Euro statt bislang 335 Euro. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) erhalten 393 Euro statt bislang 384 Euro. Für ältere minderjährige Kinder (3. Altersstufe) gibt es 460 Euro statt derzeit 450 Euro. Die Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der "Düsseldorfer Tabelle"; die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen darauf auf. Geändert haben sich auch die in der Tabelle ausgewiesenen Zahlbeträge. Sie errechnen sich aus den Unterhaltssätzen abzüglich des hälftigen Kindergeldes bei minderjährigen und des vollen Kindergeldes bei volljährigen Kindern. Weil der Gesetzgeber zum Jahreswechsel das Kindergeld angehoben hat, wurden die tatsächlich zu zahlenden Unterhaltssätze entsprechend neu berechnet.

Nachrüstung mit Rauchmeldern

In den meisten Bundesländern müssen Neubauten schon seit längerem mit den unter Umständen lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Nachdem Brandenburg seit Juli 2016 eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht hat, führt Berlin diese Pflicht als letztes Bundesland nun zum 1. Januar 2017 ein. Bestandsbauten in der Hauptstadt müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden. In zwei weiteren Bundesländern läuft die Frist zum Nachrüsten von Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2016 aus: In Nordrhein-Westfalen und im Saarland müssen spätestens zum Jahreswechsel auch in älteren Gebäuden Rauchwarnmelder installiert werden. Wer in Bayern ein bestehendes Gebäude sein Eigen nennt, hat noch zwölf Monate mehr Zeit: Dort endet die Frist für die Nachrüstung Ende 2017.

Neues für Radler und Autofahrer

Radfahrer müssen sich umgewöhnen, wenn sie eine Straße mit Ampel überqueren: Fehlte eine spezielle Ampel für Radfahrer, mussten sie sich bislang nach der Lichtzeichenanlage für Fußgänger richten. Ab dem Jahresbeginn gilt für sie in diesem Fall gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ampel für den Autoverkehr. Ebenfalls neu: Eltern dürfen ihre radfahrenden Kinder vor dem neunten Geburtstag nun auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Dabei müssen sie allerdings Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben. Bis dato mussten die Kinder auf dem Gehweg und die begleitenden Eltern auf der Straße fahren. Außerdem dürfen Kinder bis zum vollendeten achtenLebensjahr neuerdings auch einen neben der Fahrbahn angelegten Radweg benutzen und müssen nicht mehr zwingend auf dem Gehweg fahren. Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden: Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren. Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder - sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können. Eine Neuerung gibt es schließlich auch für Autofahrer, und zwar in Sachen Rettungsgasse: Nach dem neu formulierten § 11 Abs. 2 StVO muss sie auf Autobahnen und auf mehrspurigen Straßen nun immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Tipp: News zu Bioschweinen aus Brandenburg: hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten geben einen rechtlichen Überblick über das kommende Jahr

Der Jahresbeginn ist traditionell der Startschuss für zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Das ist diesmal nicht anders: Mehr Geld gibt es für Familien, Hartz-IV-Bezieher und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten. Auch viele Pflegebedürftige dürften von der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren. Gesetzlich versicherte Gutverdiener müssen dagegen wie in jedem Jahr mehr vom Gehalt für Kranken- und Rentenversicherung aufwenden. Die ARAG Experten geben Ihnen einen Überblick über das Wichtigste, was sich zum 1. Januar 2017 ändert.

Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung werden angehoben

Gutverdiener müssen ab Jahresbeginn mehr in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Das legt eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung fest, die die Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern anpasst. Weil die Einkommen im vergangenen Jahr (2015) erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. In der allgemeinen Rentenversicherung (West) gilt für 2017 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 Euro im Monat (2016: 6.200 Euro), im Osten sind es wegen der niedrigeren Löhne nur 5.700 Euro im Monat (2016: 5.400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 52.200 Euro im Jahr (2016: 50.850 Euro). Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich - und zwar auf 57.600 Euro pro Jahr (2016: 56.250 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.

Pflegestärkungsgesetz tritt in Kraft

Das "Pflegestärkungsgesetz II" wurde zwar schon Ende 2015 verabschiedet, doch die wesentlichste Neuerung tritt erst zum 1. Januar 2017 in Kraft: Ab dann gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die bisherigen drei Pflegestufen und die sogenannte "Pflegestufe 0" werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll auch Demenzkranken sowie psychisch und seelisch erkrankten Menschen Anspruch auf Leistungen einräumen werden. Die drei bisherigen Pflegestufen schlossen diese Patienten nahezu aus oder gewährten ihnen lediglich die "Pflegestufe 0". Die Einstufung der Pflegebedürftigen wird sich dann nicht mehr am Pflegeaufwand pro Minute, sondern am Grad der Selbständigkeit orientieren. Weil durch die Umstellung niemand schlechter als bisher gestellt werden soll, haben Menschen, denen jetzt bereits eine Pflegestufe zugesprochen wurde, Bestandsschutz. Der gilt auch dann, wenn sie sich in der Hoffnung auf eine höhere Einstufung neu begutachten lassen. Die Kehrseite der Medaille: Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent für Versicherte mit Kindern bzw. 2,88 Prozent für Kinderlose.

Mindestlohn steigt zum ersten Mal

Seit zwei Jahren haben Arbeitnehmer Anspruch auf den bundesweit flächendeckenden Mindestlohn. Bislang lag er bei 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Zum 1. Januar 2017 wird die Lohnuntergrenze nun erstmalig angehoben - und zwar auf einen Bruttostundenlohn von 8,84 Euro. Wer bislang weniger verdient hat, kann dann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Lohn aufgestockt wird. Beschlossen hat das die sogenannte Mindestlohnkommission. Die Kommission setzt sich aus je drei stimmberechtigten Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden zusammen. Sie prüft laut dem gesetzlichen Auftrag im "Mindestlohngesetz" erstmalig zum 1. Januar 2017 und dann alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und passt sie gegebenenfalls an. Nach wie vor gelten allerdings für bestimmte Branchen Ausnahmeregelungen, so etwa für Zeitungszusteller und für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Ihre Löhne erreichen erst zu einem späteren Zeitpunkt das Mindestlohnniveau.

Rentenfreibetrag für Neurentner sinkt um weitere zwei Prozent

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an. Für all diejenigen, die im Jahr 2017 in Rente gehen, heißt das: Sie müssen 74 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren gleich, auch wenn die Rente womöglich steigt. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.

Erleichterung für Steuerzahler

Das neue Jahr hält für Steuerzahler eine Entlastung bereit: Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Bestreitung des Existenzminimums nötig ist, nicht durch Steuern gemindert wird. Nur wer mehr verdient, muss Steuern zahlen. Bislang belief sich der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro für Ledige und 17.304 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Anfang 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro für Singles. Paare zahlen damit erst ab einem Einkommen von mehr als 17.640 Euro Einkommenssteuer. Ein Jahr später soll der Grundfreibetrag um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro steigen. Eine weitere Anpassung in Sachen Einkommenssteuer betrifft die sogenannte "kalte Progression": Wie schon in den vergangenen Jahren werden auch 2017 die Steuertarife so verschoben, dass Lohnsteigerungen nicht durch Inflation und höhere Steuerlast aufgezehrt werden.

Regelsätze für Grundsicherung steigen

Etwas mehr Geld gibt es ab Beginn des kommenden Jahres für Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöht sich um 5 Euro auf 409 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten 4 Euro mehr und kommen damit auf 368 Euro pro Person. Am stärksten steigen die Leistungen für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 5). Für sie gibt es 21 Euro mehr und damit 291 Euro statt bislang 270 Euro. Der Bedarf für Lebensmittel und Getränke ist in dieser Altersgruppe deutlich höher als bisher berechnet. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) bleibt dagegen im kommenden Jahr unverändert bei 237 Euro pro Monat. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

Eltern erhalten mehr Geld vom Staat

Familien mit Kindern können sich im auch 2017 wieder über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Die letzte Erhöhung des Kindergeldes ist gerade mal ein Jahr her, jetzt steigen die Sätze erneut an: Derzeit erhalten Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar gibt es erneut jeweils 2 Euro mehr pro Monat. Die monatlichen Zahlungen der Familienkasse belaufen sich dann auf 192 Euro für das erste und zweite, 198 Euro für das dritte und 223 Euro ab dem vierten Kind. Für Geringverdiener wird außerdem der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich auf maximal 170 Euro angehoben. Auch der Kinderfreibetrag wird zum Jahresbeginn wieder erhöht: Zuletzt waren für jeden Elternteil 2.304 Euro steuerfrei, ab 1. Januar 2017 wird der Freibetrag auf 2.358 Euro pro Person bzw. angehoben. Übrigens: Der Staat gewährt Eltern entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt dann, ob Kindergeld oder Kinderfreitrag für die steuerpflichtigen Eltern günstiger ist.

Neue "Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltssätze steigen

Trennungskinder bekommen im neuen Jahr mehr Unterhalt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine neue "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2017 gilt. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf und wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Zuletzt waren die Unterhaltssätze zum 1. Januar 2016 erhöht worden. Dass jetzt kurze Zeit später eine erneute Anhebung erfolgt, liegt an einer Erhöhung des Mindestunterhalts. Der wird alle zwei Jahre in der Mindestunterhaltsverordnung neu festgelegt und steigt danach auch zum 1. Januar 2017 wieder an. Das OLG Düsseldorf hat deshalb die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" entsprechend angepasst. Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag (1. Altersstufe) im kommenden Jahr 342 Euro statt bislang 335 Euro. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) erhalten 393 Euro statt bislang 384 Euro. Für ältere minderjährige Kinder (3. Altersstufe) gibt es 460 Euro statt derzeit 450 Euro. Die Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der "Düsseldorfer Tabelle"; die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen darauf auf. Geändert haben sich auch die in der Tabelle ausgewiesenen Zahlbeträge. Sie errechnen sich aus den Unterhaltssätzen abzüglich des hälftigen Kindergeldes bei minderjährigen und des vollen Kindergeldes bei volljährigen Kindern. Weil der Gesetzgeber zum Jahreswechsel das Kindergeld angehoben hat, wurden die tatsächlich zu zahlenden Unterhaltssätze entsprechend neu berechnet.

Nachrüstung mit Rauchmeldern

In den meisten Bundesländern müssen Neubauten schon seit längerem mit den unter Umständen lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Nachdem Brandenburg seit Juli 2016 eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht hat, führt Berlin diese Pflicht als letztes Bundesland nun zum 1. Januar 2017 ein. Bestandsbauten in der Hauptstadt müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden. In zwei weiteren Bundesländern läuft die Frist zum Nachrüsten von Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2016 aus: In Nordrhein-Westfalen und im Saarland müssen spätestens zum Jahreswechsel auch in älteren Gebäuden Rauchwarnmelder installiert werden. Wer in Bayern ein bestehendes Gebäude sein Eigen nennt, hat noch zwölf Monate mehr Zeit: Dort endet die Frist für die Nachrüstung Ende 2017.

Neues für Radler und Autofahrer

Radfahrer müssen sich umgewöhnen, wenn sie eine Straße mit Ampel überqueren: Fehlte eine spezielle Ampel für Radfahrer, mussten sie sich bislang nach der Lichtzeichenanlage für Fußgänger richten. Ab dem Jahresbeginn gilt für sie in diesem Fall gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ampel für den Autoverkehr. Ebenfalls neu: Eltern dürfen ihre radfahrenden Kinder vor dem neunten Geburtstag nun auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Dabei müssen sie allerdings Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben. Bis dato mussten die Kinder auf dem Gehweg und die begleitenden Eltern auf der Straße fahren. Außerdem dürfen Kinder bis zum vollendeten achtenLebensjahr neuerdings auch einen neben der Fahrbahn angelegten Radweg benutzen und müssen nicht mehr zwingend auf dem Gehweg fahren. Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden: Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren. Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder - sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können. Eine Neuerung gibt es schließlich auch für Autofahrer, und zwar in Sachen Rettungsgasse: Nach dem neu formulierten § 11 Abs. 2 StVO muss sie auf Autobahnen und auf mehrspurigen Straßen nun immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Tipp: News zu Bioschweinen aus Brandenburg: hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Finanzierung-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Finanzierung-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Das ändert sich zum 1. Januar 2017" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

EZB startet Projekt »Digitaler Euro«

 EZB startet Projekt »Digitaler Euro«
Goldgräberstimmung Paraguay dank Krypto-Währung Bit ...

Goldgräberstimmung Paraguay dank Krypto-Währung Bit ...
Die Börsen in Japan und Südkorea erholen sich

Die Börsen in Japan und Südkorea erholen sich

Alle Web-Video-Links bei Finanzierung-247.de: Finanzierung-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

Deutsche-Bank-Frankfurt-am-Main-2015-1505 ...

HypoVereinsbank-Hamburg-2016-160613-DSC_6 ...

Santander-CONSUMER-BANK-Hamburg-2016-1606 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Finanzierung-247.de: Finanzierung-247.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Kredit
Unter Kredit versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer zukünftigen Gegenleistung in Form der Rückzahlung verpflichtet. Der Begriff Kredit ist abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; engl. credit oder loan = Leihe). Der Kreditbegriff ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl wi ...
 Zins
Als Zins (vom lateinischen census: Vermögensschätzung) wird das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt, bezeichnet. Rechtliche Grundlage dazu sind Gesetze oder Verträge. Die Höhe von vertraglich vereinbarten Zinsen bestimmt sich in einer Marktwirtschaft grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Die Höhe von gesetzlich bestimmten Zinsen kann der Gesetzgeber festlegen. Das Wort Zins steht einmal für den Zinssatz, angegeben in Prozent pro ...
 Finanzierung
Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Gliederung der Finanzierung: Die ...

Diese Forum-Threads bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Auxmoney funktioniert das? (HannesW, 31.07.2023)

 Wo ist nun das Bundesbankgold? (Aaron1, 29.03.2018)

 Wo soll das noch enden? (Aaron1, 11.12.2016)

 Und wie finanziere ich das (Ortwin59, 05.02.2016)

 Null-Prozent-Finanzierung geht das überhaupt? (HannesW, 04.04.2021)

 Was soll Das denn darstellen? (Aaron1, 29.03.2017)

 Das Wunsch-Smartphone per Vertrag (Geier, 10.09.2019)

 Kann das sein? (Ortwin59, 17.09.2015)

 Finanzierung über das Internet? (Godfrid, 05.10.2016)

 Das leise Sterben der Crowdfunding-Plattformen (HarryB, 02.12.2015)

Diese Forum-Posts bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Hallo! In Bezug auf die Kosten für Treppenlifte kann ich dir den Tipp geben, die Treppenlift Fibel zu konsultieren. Diese Ressource bietet eine Fülle von Informationen über die durchschnittlichen Kost ... (Andreas98, 12.09.2023)

 Hallo dort! Du suchst also nach zuverlässigen Online-Ressourcen für Gesundheitsinformationen? Ich möchte dir das Schönheitslexikon von Dr. Darius Alamouti ans Herz legen. Dieses umfangreiche Lexikon b ... (Nikolai, 30.08.2023)

 Hoffe, dass ich dir da weiterhelfen könnte?[Bearbeitet am: 30/8/2023 von Andreas98] (Andreas98, 30.08.2023)

 Also in dieser Situation kann ich dir eilkredit-schnellkredit.de uneingeschränkt empfehlen. Die Webseite bietet einen zuverlässigen Kreditvergleich, der dir schnell verschiedene Optionen aufzeigt. ... (Nikolai, 07.08.2023)

 Du möchtest ein Coaching für deine Bachelorarbeit, um sicherzustellen, dass du das Beste aus deinem Forschungsprojekt herausholst? Schreibmentoren.de ist die richtige Anlaufstelle für dich. Ihr Coachi ... (Andreas98, 03.08.2023)

 Hoffe, dass ich dir bei der Suche weiterhelfen könnte :) (Nikolai, 02.08.2023)

 Hallo! Ich kann absolut nachvollziehen, wie frustrierend es sein kann, versehentlich wichtige Daten zu löschen. Aber keine Sorge, ich habe die perfekte Lösung für dich! Auf der Webseite datareverse-da ... (Nikolai, 02.08.2023)

 Das finde ich super so (Andreas98, 31.07.2023)

 Hallo liebe Community, du hast einen wichtigen Schritt unternommen, dich mit dem Thema Arteriosklerose zu beschäftigen und nach präventiven Maßnahmen zu suchen. Es ist klasse, dass du dich um deine ... (Andreas98, 31.07.2023)

 Hallo! Ja, ich kann dir definitiv weiterhelfen! Ich hatte das gleiche Problem wie du und kann dir wärmstens den Chiropraktiker David Giezen in Düsseldorf empfehlen. Ich hatte großartige Erfahrungen ... (Andreas98, 27.07.2023)

Diese News bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive - wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman (PR-Gateway, 28.03.2024)


Hansestadt Lübeck, was bedeutet Hanse überhaupt? Kurz: ein erfolgreicher Städtebund. Lübeck galt als "Königin der Hanse". Im Jahre 1226 setzte Friedrich II. einen Meilenstein: Er erklärte Lübeck zur freien Reichsstadt. Dieser Akt entfesselte Lübecks Potenzial und ebnete den Weg zur "Königin der Hanse". Ungehindert von adliger Bevormundung florierte der Handel. Lübeck, nun Herrin ihrer Geschicke, wob ein Netzwerk, das sie zum Leuchtfeuer des Nordens machte.



Hansebün ...

 Eilt: Riesendeals mit Lithium-Riesen - Massives Kaufsignal. Neuer 436% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, 28.03.2024)


Eilt: Riesendeals mit Lithium-Riesen - Massives Kaufsignal. Neuer 436% Hot Stock nach 46.993% mit Patriot Battery Metals



28.03.24 08:02

AC Research



Denver, CO ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74081/AC-280324.001.png




 Die Experten von Vilter Solar bieten einen Einblick in die neuesten Solartrends (PR-Gateway, 27.03.2024)
Das Vilter Solar Team berichtet über die neusten Trends in der Branche

Mit Blick auf eine nachhaltige Zukunft treiben politische Entscheidungsträger und Marktakteure gleichermaßen die Forschung und Entwicklung im Solarbereich voran, erklären die Experten des Unternehmens Vilter Solar. Neue Materialien und Herstellungsprozesse versprechen eine weitere Reduktion der Produktionskosten sowie eine Erhöhung der Lebensdauer von Solarpa ...

 Kein Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium (PR-Gateway, 27.03.2024)


Essen - "Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 25.1.2024* entschieden, dass eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten bestehende einheitliche Erstausbildung, z. B. ein Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach, nur dann vorliegt, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen", erläutert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei
 
Eilt: Produktion für Lithium-Riese startet - Massives Kaufsignal. Neuer 412% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, 27.03.2024)


Eilt: Produktion für Lithium-Riese startet - Massives Kaufsignal. 412% Lithium Hot Stock nach 7973% mit Lithium Americas



27.03.24 08:02

AC Research



Denver, CO ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74063/AC_LiTHOS_270324.001.png
 
Jeton nimmt Platz Nr. 75 auf der Liste der Financial Times über die 1000 wachstumsstärksten Unternehmen in Europa ein (PR-Gateway, 26.03.2024)
Die FT 1000 führt Unternehmen aus 31 europäischen Ländern auf, die das höchste Umsatzwachstum erzielt haben.

Der globale Zahlungsdienstleister Jeton wurde gemäß dem Ranking der Financial Times (FT), das in Zusammenarbeit mit dem Datenanbieter Statista erstellt wurde, unter den 1000 wachstumsstärksten Unternehmen in Europa geführt. Das Unternehmen nahm Rang 75 auf der FT1000-Liste ein, die einige der am schnellsten expandierenden Unter ...

 Eilt: Riesendeal mit Lithium-Riese startet - Massives Kaufsignal. Neuer 412% Lithium Hot Stock nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, 26.03.2024)


Eilt: Riesendeal mit Lithium-Riese startet - Massives Kaufsignal. Neuer 412% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle



26.03.24

AC Research



Denver, CO ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74050/aktiencheck260324.001.png
< ...

 Der Weg zum erfolgreichen Immobilieninvestment mit dem Immobilienservice Naumann (PR-Gateway, 26.03.2024)
Immobilienservice Naumann: Was Sie bei einem Immobilieninvestment beachten sollten

In diesem Beitrag beleuchtet die Immobilienservice Naumann GmbH die wichtigsten Tipps und Ratschläge in Sachen Immobilieninvestment, um Ihnen den Weg zum erfolgreichen Investment zu erleichtern.



Inhalt



-Klare Ziele setzen

-Gründliche Marktanalyse

-Budget und Finanzierung f ...

 Mag.a Monika Herbstrith-Lappe erneut \'\'Trainer of the Year\'\' 2024 (PR-Gateway, 25.03.2024)


Das renommierte Manfred Hämmerle Institut (imh), vormals IIR, zeichnete kürzlich Frau Mag.a Monika Herbstrith-Lappe für ihre konstanten und bemerkenswerten Leistungen als "Trainer of the Year 2024" aus. Es ist die 18. Auszeichnung, die sie innerhalb von 19 Jahren vom imh erhalten hat. Die Ehre wurde ihr aufgrund der außerordentlich positiven Rückmeldungen der Teilnehmer:innen ihrer Trainings und Konferenzen zuteil.



Diese Auszeichnung ist nicht nur eine Anerkennung ...

 Eilt: Produktion für Lithium-Riese startet. Neuer 412% Lithium Hot Stock nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, 25.03.2024)


Eilt: Produktion für Lithium-Riese startet. Neuer 412% Lithium Hot Stock nach 4.860% mit Albemarle ($ALB)



25.03.24

AC Research



Denver, CO ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74033/aktiencheck01250324.001.png



...

Werbung bei Finanzierung-247.de:





Das ändert sich zum 1. Januar 2017

 
Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Video Tipp @ Finanzierung-247.de

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Finanzierung Infos
· Weitere News von Finanzierung-247


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Finanzierung Infos:
Lantek verstärkt seine Präsenz in Südeuropa


Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2010 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Finanzierung-247.de - rund ums Thema Finanzierung / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Das ändert sich zum 1. Januar 2017