GVB begrüßt: Bundestag korrigiert Gesetz zur Wohnimmobilienfinanzierung
Datum: Donnerstag, dem 30. März 2017
Thema: Finanzierung Infos


(Mynewsdesk) München, 30. März 2017 - Bei der Vergabe von Immobilienkrediten werden unnötige rechtliche Hürden beseitigt. Das haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschlossen. Sie stimmten in der heutigen Plenarsitzung einem Gesetzentwurf zu, der die umstrittene Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie korrigiert. Insbesondere werden die Regeln zur Kreditvergabe ? wie von den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken wiederholt gefordert ? nun endlich entlang des Wortlauts der europäischen Richtlinie ausgerichtet. Darüber hinausgehende Verschärfungen des seit März 2016 in Deutschland geltenden Regelwerks entfallen damit.



Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), begrüßt den Bundestagsbeschluss: ?Das jetzt endlich nachgebesserte Gesetz zur Vergabe von Immobilienkrediten hat in Deutschland älteren Menschen und jungen Familien die Finanzierung teilweise erheblich erschwert. Hätte der Gesetzgeber von Anfang an lediglich das umgesetzt, was er nach der europäischen Richtlinie umsetzen musste, wäre den Kunden viel Ärger erspart geblieben. Gut, dass der Bundestag die Fehlentwicklung erkannt und korrigiert hat.?



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Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.278 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 260 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 51.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2016)
Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Florian Ernst
Türkenstraße 22 - 24
80333 München
presse@gv-bayern.de
089 - 28683402
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Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), begrüßt den Bundestagsbeschluss: ?Das jetzt endlich nachgebesserte Gesetz zur Vergabe von Immobilienkrediten hat in Deutschland älteren Menschen und jungen Familien die Finanzierung teilweise erheblich erschwert. Hätte der Gesetzgeber von Anfang an lediglich das umgesetzt, was er nach der europäischen Richtlinie umsetzen musste, wäre den Kunden viel Ärger erspart geblieben. Gut, dass der Bundestag die Fehlentwicklung erkannt und korrigiert hat.?



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