Die EU-Kommission verhängt ein Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro und fordert Google auf, den Missbrauch seines Quasi-Monopols innerhalb von 90 Tagen abzustellen!
Datum: Dienstag, dem 27. Juni 2017
Thema: Finanzierung News


BDZV und VDZ zur Feststellung der EU-Kommission zu Google:

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die formale Feststellung der EU-Kommission vom heutigen Tag, dass Google sein Quasi-Monopol im Bereich der Online-Suche missbraucht hat.

Die EU-Wettbewerbsbehörde sieht es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den Suchergebnissen begünstigte.

Die Kommission verhängte ein Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro. und forderte Google auf, den Missbrauch innerhalb einer Zeitspanne von 90 Tagen abzustellen.

"Wir begrüßen, dass die Kommission der Missbrauchsbeschwerde unserer Verbände stattgegeben und Google zur Gleichbehandlung aller Angebote verpflichtet hat", erklärten die Präsidenten von BDZV und VDZ, Dr. Mathias Döpfner und Dr. Stephan Holthoff-Pförtner.

"Wichtig ist nun vor allem, dass Google wirksam und nachhaltig alle Selbstbegünstigungen abstellt und wie-der für einen fairen Wettbewerb zwischen Online-Angeboten sorgt", so die Verleger-Präsidenten.

Die heutige Entscheidung sei von historischer Tragweite, so die Verbände. Erstmalig stelle eine Wettbewerbsbehörde klar, dass auch in der digitalen Welt solche Dienste, die für den Wettbewerb wesentlich sind, weil sie den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen kontrollieren, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen müssen. Das sei eine unerlässliche Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb, so BDZV und VDZ.

Bei der Umsetzung der Entscheidung müsse die EU-Kommission sicherstellen, dass die von Google vorgenommene Abhilfe allen Marktteilnehmern gleiche Wettbewerbschancen vermittele. Des Weiteren solle die Kommission nun rasch dafür sorgen, dass auch die weiteren laufenden Verfahren gegen Google zum Abschluss gebracht werden.

Insbesondere sei der unautorisierten Nutzung von Verlegerinhalten und der Bündelung von Android mit anderen Google-Diensten Einhalt zu gebieten.

Mit einer Missbrauchsbeschwerde hatten BDZV und VDZ bereits im Jahr 2009 formal auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das Wettbewerbsverfahren mit angestoßen.

In den Jahren 2012 bis 2014 konnten die Verbände wesentlich dazu beitragen, Versuche abzuwenden, das Verfahren gegen Zusagen einzustellen, die die Wettbewerbsprobleme nicht gelöst hätten.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell

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Verstoß gegen EU-Kartellrecht: Google soll 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen
(Youtube-Video, N24, Standard-YouTube-Lizenz, 27.06.2017):

"Rekordstrafe für Google: Der US-Internetkonzern habe mit seinem Online-Shoppingdienst das Wettbewerbsrecht verletzt, hießt es in einer Erklärung der EU-Kommission.

Google kündigte an, in Berufung zu gehen."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6936/3670435, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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BDZV und VDZ zur Feststellung der EU-Kommission zu Google:

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die formale Feststellung der EU-Kommission vom heutigen Tag, dass Google sein Quasi-Monopol im Bereich der Online-Suche missbraucht hat.

Die EU-Wettbewerbsbehörde sieht es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den Suchergebnissen begünstigte.

Die Kommission verhängte ein Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro. und forderte Google auf, den Missbrauch innerhalb einer Zeitspanne von 90 Tagen abzustellen.

"Wir begrüßen, dass die Kommission der Missbrauchsbeschwerde unserer Verbände stattgegeben und Google zur Gleichbehandlung aller Angebote verpflichtet hat", erklärten die Präsidenten von BDZV und VDZ, Dr. Mathias Döpfner und Dr. Stephan Holthoff-Pförtner.

"Wichtig ist nun vor allem, dass Google wirksam und nachhaltig alle Selbstbegünstigungen abstellt und wie-der für einen fairen Wettbewerb zwischen Online-Angeboten sorgt", so die Verleger-Präsidenten.

Die heutige Entscheidung sei von historischer Tragweite, so die Verbände. Erstmalig stelle eine Wettbewerbsbehörde klar, dass auch in der digitalen Welt solche Dienste, die für den Wettbewerb wesentlich sind, weil sie den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen kontrollieren, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen müssen. Das sei eine unerlässliche Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb, so BDZV und VDZ.

Bei der Umsetzung der Entscheidung müsse die EU-Kommission sicherstellen, dass die von Google vorgenommene Abhilfe allen Marktteilnehmern gleiche Wettbewerbschancen vermittele. Des Weiteren solle die Kommission nun rasch dafür sorgen, dass auch die weiteren laufenden Verfahren gegen Google zum Abschluss gebracht werden.

Insbesondere sei der unautorisierten Nutzung von Verlegerinhalten und der Bündelung von Android mit anderen Google-Diensten Einhalt zu gebieten.

Mit einer Missbrauchsbeschwerde hatten BDZV und VDZ bereits im Jahr 2009 formal auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das Wettbewerbsverfahren mit angestoßen.

In den Jahren 2012 bis 2014 konnten die Verbände wesentlich dazu beitragen, Versuche abzuwenden, das Verfahren gegen Zusagen einzustellen, die die Wettbewerbsprobleme nicht gelöst hätten.

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Verstoß gegen EU-Kartellrecht: Google soll 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen
(Youtube-Video, N24, Standard-YouTube-Lizenz, 27.06.2017):

"Rekordstrafe für Google: Der US-Internetkonzern habe mit seinem Online-Shoppingdienst das Wettbewerbsrecht verletzt, hießt es in einer Erklärung der EU-Kommission.

Google kündigte an, in Berufung zu gehen."



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