Widerruf und Kündigung von Bausparverträgen
Datum: Dienstag, dem 05. Juni 2018
Thema: Finanzierung Infos


Bausparvertrag widerrufen und Zinsvorteile sichern!

Widerruf und Kündigung von Bausparverträgen -

Baufinanzierung widerrufen und Zinsvorteile sichern!

Bundesgerichtshof bejaht Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach zehn Jahren seit Zuteilungsreife - Bausparvertrag widerrufen

Bausparkassen haben in den letzten Jahren nach allgemeinen Schätzungen mindestens 250.000 gut verzinste Bauspar-Altverträge ihrer Kunden gekündigt. Hintergrund ist die seit 2015 anhaltende Niedrigzinsphase, die das Geschäft der Bausparkassen stark belastet. Der einst festgeschriebene Zinssatz ist für die Bausparkasse inzwischen eine hohe wirtschaftliche Belastung, denn viele Bausparer verzichten darauf, ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen und nutzen den Vertrag stattdessen als lukrative Geldanlage.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kündigungen der Bausparverträge durch die Bausparkassen rechtens sein können (Aktenzeichen XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Voraussetzung ist allerdings, dass der Bausparvertrag seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist, d.h., in der Regel die vereinbarte Mindestsparzeit eingehalten und ein Mindestguthaben eingezahlt wurde.

Macht der Bausparer seinen Anspruch auf ein Bauspardarlehen zehn Jahre nach Zuteilungsreife nicht geltend, kann ihm der Vertrag gekündigt werden.

Verbraucherschutzanwälte argumentierten dagegen, dass die Bausparkassen die Verträge einst selbst als Geldanlage beworben und daran gut verdient hätten. Deshalb müssten sie heute die Konsequenzen tragen. Es sei vertragswidrig, das Risiko veränderter Marktverhältnisse auf die Kunden abzuwälzen

Die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Bausparvertrages hängt jedoch auch von weiteren Voraussetzungen und Umständen des Einzelfalls ab, deren Prüfung durch einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht unerlässlich ist.

Bausparvertrag widerrufen - Widerrufsjoker nutzen

Für vor Jahren abgeschlossene Baufinanzierungen zahlen viele Darlehensnehmer heute noch hohe Zinsen. Aufgrund der oftmals vereinbarten Sollzinsbindung von 10, 15 oder mehr Jahren können sie von dem derzeitigen Zinstief nicht profitieren.

Hier kommt der Widerrsjoker zum Zuge. Der Kreditvertrag oder der Bausparvertrag, der oftmals als Tilgungsersatz genutzt wurde, kann widerrufen werden, wenn die entsprechende Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen oder richterlichen Vorgaben entspricht. Voraussetzung ist, dass der Darlehensvertrag bzw. die Baufinanzierung nach dem 10.06.2010 geschlossen wurde.

Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den zwingenden Vorgaben des Gesetzgebers, so beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen und der Vertrag kann auch noch heute widerrufen werden, was erhebliche Vorteile mit sich bringt. Der Darlehensnehmer profitiert vom derzeitigen Zinstief und spart viele Tausend Euro im Laufe der Finanzierung. Darüber hinaus braucht er an die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Interessierte Darlehensnehmer oder Bausparer sollten ihre Verträge von einem Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Dieser kann beurteilen, ob ein Widerruf im Einzelfall möglich ist und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien, wie die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit einem Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, bieten diese Erstprüfung kostenfrei an.

Rechtsanwaltskanzlei

Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Otto-Krafft-Platz 24

59065 Hamm

Tel. 02381 - 4910696

Fax 02381 - 4910694

Notfall - Strafverteidiger - Rufnummer 0176 / 456 564 50

www.gs-rechtsanwaelte.de

info@gs-rechtsanwaelte.de
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
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Bausparkassen haben in den letzten Jahren nach allgemeinen Schätzungen mindestens 250.000 gut verzinste Bauspar-Altverträge ihrer Kunden gekündigt. Hintergrund ist die seit 2015 anhaltende Niedrigzinsphase, die das Geschäft der Bausparkassen stark belastet. Der einst festgeschriebene Zinssatz ist für die Bausparkasse inzwischen eine hohe wirtschaftliche Belastung, denn viele Bausparer verzichten darauf, ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen und nutzen den Vertrag stattdessen als lukrative Geldanlage.

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Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den zwingenden Vorgaben des Gesetzgebers, so beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen und der Vertrag kann auch noch heute widerrufen werden, was erhebliche Vorteile mit sich bringt. Der Darlehensnehmer profitiert vom derzeitigen Zinstief und spart viele Tausend Euro im Laufe der Finanzierung. Darüber hinaus braucht er an die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

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