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Finanzierung News! König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT King Douglas & MT King Daniel

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Finanzierung-247.de

Finanzierung Infos
Freie-PM.de: Schadenersatz für Fondsanleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern
In den im Jahr 2008 vom Emissionshaus König & Cie. aufgelegten und platzierten Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT "King Douglas" und MT "King Daniel" haben Anleger insgesamt 43 Mio. € investiert. Der Fonds selbst finanzierte damit das Eigenkapital für den Erwerb von zwei Rohöl- und Produktentanker der Panamax-Klasse.

Die wirtschaftliche Entwicklung weicht aufgrund deutlich unter den Prospektannahmen liegender Chartereinnahmen erheblich von den im Prospekt enthaltenen Prognosen ab. Die auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten geben wenig Anlass, auf eine in absehbarer Zeit eintretende positive Entwicklung und damit auf eine Erhöhung der Chartereinnahmen zu hoffen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und der deutlich gewordenen Verlustrisiken, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT "King Douglas" und MT "King Daniel" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem König & Cie. Produktentanker-Fonds 04, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.


  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.


  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte2 Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.


  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte, der im Jahr 2003 begann, hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Diese Entwicklung wurde in der Fach- und Wirtschaftspresse bereits seit 2005 vorhergesagt. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.


  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Nach unseren Berechnungen flossen fast 50% des Emissionskapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.


  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der von den beiden Fondsschiffen 04 MT "King Douglas" und MT "King Daniel" aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 ausdrücklich hinweisen müssen.


  • Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen. Gleiches gilt für das Risiko der so genannten Nachhaftung, die noch 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Fonds besteht.


  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen: Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, dass nach unseren Berechnungen annähernd 20% der von ihnen investierten Gelder bei dem König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 für Vertriebskosten eingeplant sind und damit 15% des Emissionskapitals übersteigen.


Der Emissionsprospekt des König & Cie. Produktentanker-Fonds IV weist nach unserer Ansicht erhebliche Mängel auf, insbesondere

  • lässt der Prospekt nicht erkennen, welcher Anteil des vom Anleger eingebrachten Kapitals für andere Zwecke als für Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird;

  • weist die tabellarische Übersicht der geplanten Mittelverwendung einzelne Positionen in der Höhe unzutreffend aus und ist infolgedessen unvollständig.


Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des König & Cie. Renditefonds 73 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für die Prospektfehler haften.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT "King Douglas"und MT "King Daniel"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
minderjahn@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-produktentanker-fonds-04-mt-king-douglas-und-mt-king-daniel.html
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> nittel << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Schadenersatz für Fondsanleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern
In den im Jahr 2008 vom Emissionshaus König & Cie. aufgelegten und platzierten Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT "King Douglas" und MT "King Daniel" haben Anleger insgesamt 43 Mio. € investiert. Der Fonds selbst finanzierte damit das Eigenkapital für den Erwerb von zwei Rohöl- und Produktentanker der Panamax-Klasse.

Die wirtschaftliche Entwicklung weicht aufgrund deutlich unter den Prospektannahmen liegender Chartereinnahmen erheblich von den im Prospekt enthaltenen Prognosen ab. Die auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten geben wenig Anlass, auf eine in absehbarer Zeit eintretende positive Entwicklung und damit auf eine Erhöhung der Chartereinnahmen zu hoffen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und der deutlich gewordenen Verlustrisiken, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT "King Douglas" und MT "King Daniel" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem König & Cie. Produktentanker-Fonds 04, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.


  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.


  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte2 Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.


  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte, der im Jahr 2003 begann, hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Diese Entwicklung wurde in der Fach- und Wirtschaftspresse bereits seit 2005 vorhergesagt. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.


  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Nach unseren Berechnungen flossen fast 50% des Emissionskapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.


  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der von den beiden Fondsschiffen 04 MT "King Douglas" und MT "King Daniel" aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 ausdrücklich hinweisen müssen.


  • Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen. Gleiches gilt für das Risiko der so genannten Nachhaftung, die noch 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Fonds besteht.


  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen: Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, dass nach unseren Berechnungen annähernd 20% der von ihnen investierten Gelder bei dem König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 für Vertriebskosten eingeplant sind und damit 15% des Emissionskapitals übersteigen.


Der Emissionsprospekt des König & Cie. Produktentanker-Fonds IV weist nach unserer Ansicht erhebliche Mängel auf, insbesondere

  • lässt der Prospekt nicht erkennen, welcher Anteil des vom Anleger eingebrachten Kapitals für andere Zwecke als für Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird;

  • weist die tabellarische Übersicht der geplanten Mittelverwendung einzelne Positionen in der Höhe unzutreffend aus und ist infolgedessen unvollständig.


Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des König & Cie. Renditefonds 73 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für die Prospektfehler haften.

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