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Finanzierung News! Existenzsicherung: Bestmögliche Vorsorge für den Ernstfall

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Finanzierung-247.de

Finanzierung Infos
Freie-PM.de: OVB Themendienst Investment & Vorsorge

Existenzsicherung: Bestmögliche Vorsorge für den Ernstfall
- Private Berufsunfähigkeitspolice: Sobald die Kraft zum Arbeiten nicht mehr reicht
- Private Unfallversicherung: Weil in der Freizeit am meisten passieren kann
- Risiko-Lebensversicherung: Finanzielles Polster für Hinterbliebene

Köln, 26. Juni 2014 - Berufsunfähigkeit ist mit das größte Risiko im Arbeitsleben eines Menschen. Rund 200.000 Beschäftigte in Deutschland scheiden Jahr für Jahr, so amtliche Statistiken, teils lange vor Erreichen des Rentenalters aus dem Berufsleben aus. Nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung, in der die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen sind, wird beinahe jeder Zweite der heute 20-jährigen Beschäftigten vor Beginn der Rente berufsunfähig. Bei den Beschäftigten, die jetzt 50 Jahre alt sind, ist es jeder Dritte. In mehr als 90 von 100 Fällen die mit Abstand häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Krankheiten - allen voran psychische Leiden, die schon vor Längerem Erkrankungen des Bewegungsapparates als Hauptursache abgelöst haben.

"Fast für jeden Menschen sind Berufsunfähigkeit und deren finanzielle Folgen eine existenzielle Bedrohung. Das wird von Vielen leider immer noch unterschätzt", weiß Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln. So kommt in den Sozialgesetzen unseres Landes der Begriff "Berufsunfähigkeit" praktisch nicht mehr vor. Zumindest nicht mehr für Menschen, die nach dem 31.12.1960 geboren sind. Dies bedeutet: "Sie können nicht mehr berufsunfähig, sondern nur noch erwerbsgemindert werden", erklärt OVB Experte Gruhn. Mit vor allem wirtschaftlich schmerzlichen Folgen, weil der Gesetzgeber zwischen einer "halben" und der "vollen" Erwerbsminderung unterscheidet.

Nur ein Bruchteil des letzten Bruttoeinkommens als Erwerbsminderungsrente
"Das klingt harmlos, ist es aber bei näherem Hinsehen nicht", warnt Gruhn. Dies gleich in zweifacher Hinsicht. Denn zum einen können erwerbsgeminderte Menschen praktisch auf jedwede andere Tätigkeit verwiesen werden. Dabei spielen die berufliche Ausbildung des Betroffenen und die jeweilige Lage am Arbeitsmarkt keine Rolle. Zum anderen ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente denkbar knapp bemessen. Im statistischen Durchschnitt beträgt die halbe Rente, bei der Betroffene zwischen drei und sechs Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, nur 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Die volle Rente, die die Fähigkeit zu höchstens drei Stunden Berufstätigkeit am Tag voraussetzt, ist rund doppelt so hoch. Bei einem monatlichen Durchschnittsverdienst eines Facharbeiters von rund 4.000 Euro im Monat "wird schnell klar, wie niedrig die Erwerbsminderungsrente ist", betont Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Noch härter treffe es Frauen, weil sie oft schlechter bezahlt werden als Männer oder nur in Teilzeit arbeiten.

An der knapp bemessenen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ändern auch die mit dem Rentenpaket beschlossenen, ab 1. Juli gültigen Neuregelungen für die Berechnung der Rentenhöhe im wesentlichen nichts. Demnach wird unter anderem ab diesem Stichtag die "Zurechnungszeit" bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente um zwei Jahre verlängert. Das heißt: Der Betroffene wird künftig so gestellt, als wenn er mit seinem Durchschnittsverdienst noch bis zu seinem vollendeten 62. Lebensjahr gearbeitet hätte. Bis dahin gilt das vollendete 60. Lebensjahr als Limit.

Eigene Vorsorge mit privater Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer krankheitsbedingt nicht oder nur noch in geringem Umfang arbeiten kann, muss erhebliche finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen, sofern er sich ausschließlich auf die staatliche Fürsorge, also eine Erwerbsminderungsrente, verlässt. "Den gewohnten Lebensstandard kann dann wohl niemand mehr halten. Oft ist dann auch die wirtschaftliche Existenz bedroht", warnt OVB Experte Gruhn. Die einzig sinnvolle Möglichkeit, dies zu vermeiden, sei der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Eine BU-Police wird in zwei unterschiedlichen Varianten angeboten: Als selbstständige sowie als Zusatz-Versicherung, bei der der BU-Schutz mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert wird. "Welche dieser beiden Varianten passt, hängt allein vom individuellen Vorsorgebedarf des Kunden ab", erklärt Philipp Gruhn.

Für den Versicherten sollte eine bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsvorsorge grundsätzlich zwei wichtige Vorgaben erfüllen. So sollte der Versicherungsschutz in Form einer BU-Rente ausreichend hoch sein. Überdies sollten die Versicherungsbedingungen keine sogenannte Verweisklausel enthalten, mit der ein Versicherer sich das Recht vorbehält, den Kunden auf einen anderen Beruf oder eine andere Tätigkeit zu verweisen, um so keine BU-Rente zahlen zu müssen. "Sinnvoll ist es oft auch, durch die Vereinbarung einer Dynamik künftige Kaufkraftverluste auszugleichen", rät OVB Stratege Gruhn.

Private Unfallversicherung als Alternative zur BU-Police
Eine Alternative zu einer BU-Police kann die private Unfallversicherung sein. Zum Beispiel sobald ein Kunde aufgrund einer für den Versicherer problematischen Krankengeschichte entweder keinen BU-Schutz erhält beziehungsweise bestimmte Risiken aus- oder aber mit spürbaren Beitragszuschlägen eingeschlossen werden. Bekanntlich ist der Leistungsumfang des staatlichen Sozialsystems nach einem Unfall eher begrenzt. Denn die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich Unfälle am Arbeitsplatz sowie solche auf dem Weg vom Wohnort zur Firma und zurück ab. "Doch nachweislich passieren die meisten Unfälle in der Freizeit - etwa während des Urlaubs, beim Sport oder daheim im Haushalt. Wer sich also ausschließlich auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt, ist die meiste Zeit ohne Versicherungsschutz", warnt eindringlich Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung.

Eine private Unfallversicherung hingegen leistet rund um die Uhr und überall auf der Welt. Im Fall des Falles erhält der Versicherte, abhängig vom jeweiligen Tarif, eine Einmalzahlung und/oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Die Höhe der Leistungen hängt ab vom sogenannten Grad der Invalidität. Dieser wird bestimmt anhand der "Gliedertaxe".

Risiko-Lebensversicherung: Finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene
Falls der Hauptverdiener verstirbt, sind finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen oft programmiert. Die Kinder gehen noch zur Schule, die Mutter kann, falls überhaupt, nur halbtags arbeiten. Das Geld reicht gerade so für den Lebensunterhalt.

Viele jüngere Familien haben zudem ein Eigenheim gebaut oder eine Wohnung gekauft, so dass Zins und Tilgung für das Hypotheken-Darlehen auch nach dem Tod des Hauptverdieners weitergezahlt werden müssen. "Insbesondere bei hohen finanziellen Verpflichtungen, etwa aus der Finanzierung von Wohneigentum, ist die Vorsorge mithilfe einer Risiko-Lebensversicherung sehr empfehlenswert", betont Philipp Gruhn. Durch eine angemessen hohe Versicherungssumme können die Hinterbliebenen in der Regel ihren Lebensstandard halten.

Mit der Todesfallleistung kann beispielsweise der Baukredit komplett oder größtenteils zurückgezahlt werden, was das Haushaltsbudget der Hinterbliebenen erheblich entlastet. Gab es zuvor keine finanziellen Verpflichtungen, sollte das Geld der Risiko-Lebensversicherung klug investiert werden, damit regelmäßige Einnahmen fließen. "Empfehlenswert ist oft eine hohe Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung mit sofort beginnender Rente", erklärt OVB Experte Philipp Gruhn.

Tipp: Immobilien-Eigentümer vereinbaren am besten eine sogenannte Restschuldversicherung. Dies ist eine Risiko-Police mit - entsprechend den Fortschritten bei der Tilgung des Hypotheken-Darlehens - fallender Versicherungssumme. Dadurch lassen sich auf Dauer spürbar Versicherungsbeiträge einsparen.

Extra-Service für Verbraucher
Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema "Existenzsicherung"
- Keine Erwerbsminderungsrente: Wer Hartz IV-Leistungen bezieht und für den zumindest leichte körperliche Arbeiten zumutbar sind, hat nicht automatisch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das gilt selbst unter der Voraussetzung, dass das zuständige Jobcenter ihn für schwer oder nicht mehr vermittelbar hält (Sozialgericht Mainz, Az.: S 10 R 489/10).
- Gefährliches Gassi-Gehen: Gute Nachbarschaft zahlt sich bisweilen nicht aus. Zumindest nicht im Hinblick auf den Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn wer den Hund des Nachbarn Gassi führt und dabei eine Bissverletzung durch den Vierbeiner erleidet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 8 U 4142/10).
- Riskante Autowäsche: Wer bei der Wäsche eines überwiegend privat genutzten Fahrzeugs stürzt und sich dabei verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Bayerisches Landessozialgericht, Az.:L 17 U 180/12).
- Keine Pfändung: Erhält ein ehemals Selbstständiger eine befristete Berufsunfähigkeitsrente, so ist diese finanzielle Leistung innerhalb der allgemeinen Pfändungsgrenze vor einer Pfändung geschützt (Bundesgerichtshof, Az.: 11 ZR 132/09).

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter www.ovb.de/themendienst/existenzsicherung

Über die OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesellschaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist neben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten rund 5.100 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit 3,1 Millionen Kunden in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögensaufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland berät OVB mit 1.358 Finanzberatern rund 634.000 Kunden (Stand: 31. März 2014). Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 61,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 6,5 Mio. Euro.
Internet: www.ovb.de

Über den OVB Konzern
Der OVB Konzern mit Sitz der Holding in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit. Derzeit berät OVB europaweit 3,1 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. OVB ist aktuell in insgesamt 14 Ländern aktiv, wobei rund 5.100 hauptberufliche Finanzberater für den Konzern tätig sind. 2013 erwirtschaftete die OVB Holding AG mit ihren Tochtergesellschaften Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 204,8 Mio. Euro sowie ein EBIT von 10,2 Mio. Euro. Die OVB Holding AG ist seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006286560) notiert.
Internet: www.ovb.eu

Finanzdienstleister
OVB Vermögensberatung AG
Antje Schweitzer
Heumarkt 1
50667 Köln
aschweitzer@ovb.de
0221 - 2015 153
http://www.ovb.de

(Weitere interessante Köln News & Köln Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


OVB Themendienst Investment & Vorsorge

Existenzsicherung: Bestmögliche Vorsorge für den Ernstfall
- Private Berufsunfähigkeitspolice: Sobald die Kraft zum Arbeiten nicht mehr reicht
- Private Unfallversicherung: Weil in der Freizeit am meisten passieren kann
- Risiko-Lebensversicherung: Finanzielles Polster für Hinterbliebene

Köln, 26. Juni 2014 - Berufsunfähigkeit ist mit das größte Risiko im Arbeitsleben eines Menschen. Rund 200.000 Beschäftigte in Deutschland scheiden Jahr für Jahr, so amtliche Statistiken, teils lange vor Erreichen des Rentenalters aus dem Berufsleben aus. Nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung, in der die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen sind, wird beinahe jeder Zweite der heute 20-jährigen Beschäftigten vor Beginn der Rente berufsunfähig. Bei den Beschäftigten, die jetzt 50 Jahre alt sind, ist es jeder Dritte. In mehr als 90 von 100 Fällen die mit Abstand häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Krankheiten - allen voran psychische Leiden, die schon vor Längerem Erkrankungen des Bewegungsapparates als Hauptursache abgelöst haben.

"Fast für jeden Menschen sind Berufsunfähigkeit und deren finanzielle Folgen eine existenzielle Bedrohung. Das wird von Vielen leider immer noch unterschätzt", weiß Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln. So kommt in den Sozialgesetzen unseres Landes der Begriff "Berufsunfähigkeit" praktisch nicht mehr vor. Zumindest nicht mehr für Menschen, die nach dem 31.12.1960 geboren sind. Dies bedeutet: "Sie können nicht mehr berufsunfähig, sondern nur noch erwerbsgemindert werden", erklärt OVB Experte Gruhn. Mit vor allem wirtschaftlich schmerzlichen Folgen, weil der Gesetzgeber zwischen einer "halben" und der "vollen" Erwerbsminderung unterscheidet.

Nur ein Bruchteil des letzten Bruttoeinkommens als Erwerbsminderungsrente
"Das klingt harmlos, ist es aber bei näherem Hinsehen nicht", warnt Gruhn. Dies gleich in zweifacher Hinsicht. Denn zum einen können erwerbsgeminderte Menschen praktisch auf jedwede andere Tätigkeit verwiesen werden. Dabei spielen die berufliche Ausbildung des Betroffenen und die jeweilige Lage am Arbeitsmarkt keine Rolle. Zum anderen ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente denkbar knapp bemessen. Im statistischen Durchschnitt beträgt die halbe Rente, bei der Betroffene zwischen drei und sechs Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, nur 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Die volle Rente, die die Fähigkeit zu höchstens drei Stunden Berufstätigkeit am Tag voraussetzt, ist rund doppelt so hoch. Bei einem monatlichen Durchschnittsverdienst eines Facharbeiters von rund 4.000 Euro im Monat "wird schnell klar, wie niedrig die Erwerbsminderungsrente ist", betont Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Noch härter treffe es Frauen, weil sie oft schlechter bezahlt werden als Männer oder nur in Teilzeit arbeiten.

An der knapp bemessenen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ändern auch die mit dem Rentenpaket beschlossenen, ab 1. Juli gültigen Neuregelungen für die Berechnung der Rentenhöhe im wesentlichen nichts. Demnach wird unter anderem ab diesem Stichtag die "Zurechnungszeit" bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente um zwei Jahre verlängert. Das heißt: Der Betroffene wird künftig so gestellt, als wenn er mit seinem Durchschnittsverdienst noch bis zu seinem vollendeten 62. Lebensjahr gearbeitet hätte. Bis dahin gilt das vollendete 60. Lebensjahr als Limit.

Eigene Vorsorge mit privater Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer krankheitsbedingt nicht oder nur noch in geringem Umfang arbeiten kann, muss erhebliche finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen, sofern er sich ausschließlich auf die staatliche Fürsorge, also eine Erwerbsminderungsrente, verlässt. "Den gewohnten Lebensstandard kann dann wohl niemand mehr halten. Oft ist dann auch die wirtschaftliche Existenz bedroht", warnt OVB Experte Gruhn. Die einzig sinnvolle Möglichkeit, dies zu vermeiden, sei der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Eine BU-Police wird in zwei unterschiedlichen Varianten angeboten: Als selbstständige sowie als Zusatz-Versicherung, bei der der BU-Schutz mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert wird. "Welche dieser beiden Varianten passt, hängt allein vom individuellen Vorsorgebedarf des Kunden ab", erklärt Philipp Gruhn.

Für den Versicherten sollte eine bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsvorsorge grundsätzlich zwei wichtige Vorgaben erfüllen. So sollte der Versicherungsschutz in Form einer BU-Rente ausreichend hoch sein. Überdies sollten die Versicherungsbedingungen keine sogenannte Verweisklausel enthalten, mit der ein Versicherer sich das Recht vorbehält, den Kunden auf einen anderen Beruf oder eine andere Tätigkeit zu verweisen, um so keine BU-Rente zahlen zu müssen. "Sinnvoll ist es oft auch, durch die Vereinbarung einer Dynamik künftige Kaufkraftverluste auszugleichen", rät OVB Stratege Gruhn.

Private Unfallversicherung als Alternative zur BU-Police
Eine Alternative zu einer BU-Police kann die private Unfallversicherung sein. Zum Beispiel sobald ein Kunde aufgrund einer für den Versicherer problematischen Krankengeschichte entweder keinen BU-Schutz erhält beziehungsweise bestimmte Risiken aus- oder aber mit spürbaren Beitragszuschlägen eingeschlossen werden. Bekanntlich ist der Leistungsumfang des staatlichen Sozialsystems nach einem Unfall eher begrenzt. Denn die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich Unfälle am Arbeitsplatz sowie solche auf dem Weg vom Wohnort zur Firma und zurück ab. "Doch nachweislich passieren die meisten Unfälle in der Freizeit - etwa während des Urlaubs, beim Sport oder daheim im Haushalt. Wer sich also ausschließlich auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt, ist die meiste Zeit ohne Versicherungsschutz", warnt eindringlich Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung.

Eine private Unfallversicherung hingegen leistet rund um die Uhr und überall auf der Welt. Im Fall des Falles erhält der Versicherte, abhängig vom jeweiligen Tarif, eine Einmalzahlung und/oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Die Höhe der Leistungen hängt ab vom sogenannten Grad der Invalidität. Dieser wird bestimmt anhand der "Gliedertaxe".

Risiko-Lebensversicherung: Finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene
Falls der Hauptverdiener verstirbt, sind finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen oft programmiert. Die Kinder gehen noch zur Schule, die Mutter kann, falls überhaupt, nur halbtags arbeiten. Das Geld reicht gerade so für den Lebensunterhalt.

Viele jüngere Familien haben zudem ein Eigenheim gebaut oder eine Wohnung gekauft, so dass Zins und Tilgung für das Hypotheken-Darlehen auch nach dem Tod des Hauptverdieners weitergezahlt werden müssen. "Insbesondere bei hohen finanziellen Verpflichtungen, etwa aus der Finanzierung von Wohneigentum, ist die Vorsorge mithilfe einer Risiko-Lebensversicherung sehr empfehlenswert", betont Philipp Gruhn. Durch eine angemessen hohe Versicherungssumme können die Hinterbliebenen in der Regel ihren Lebensstandard halten.

Mit der Todesfallleistung kann beispielsweise der Baukredit komplett oder größtenteils zurückgezahlt werden, was das Haushaltsbudget der Hinterbliebenen erheblich entlastet. Gab es zuvor keine finanziellen Verpflichtungen, sollte das Geld der Risiko-Lebensversicherung klug investiert werden, damit regelmäßige Einnahmen fließen. "Empfehlenswert ist oft eine hohe Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung mit sofort beginnender Rente", erklärt OVB Experte Philipp Gruhn.

Tipp: Immobilien-Eigentümer vereinbaren am besten eine sogenannte Restschuldversicherung. Dies ist eine Risiko-Police mit - entsprechend den Fortschritten bei der Tilgung des Hypotheken-Darlehens - fallender Versicherungssumme. Dadurch lassen sich auf Dauer spürbar Versicherungsbeiträge einsparen.

Extra-Service für Verbraucher
Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema "Existenzsicherung"
- Keine Erwerbsminderungsrente: Wer Hartz IV-Leistungen bezieht und für den zumindest leichte körperliche Arbeiten zumutbar sind, hat nicht automatisch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das gilt selbst unter der Voraussetzung, dass das zuständige Jobcenter ihn für schwer oder nicht mehr vermittelbar hält (Sozialgericht Mainz, Az.: S 10 R 489/10).
- Gefährliches Gassi-Gehen: Gute Nachbarschaft zahlt sich bisweilen nicht aus. Zumindest nicht im Hinblick auf den Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn wer den Hund des Nachbarn Gassi führt und dabei eine Bissverletzung durch den Vierbeiner erleidet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 8 U 4142/10).
- Riskante Autowäsche: Wer bei der Wäsche eines überwiegend privat genutzten Fahrzeugs stürzt und sich dabei verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Bayerisches Landessozialgericht, Az.:L 17 U 180/12).
- Keine Pfändung: Erhält ein ehemals Selbstständiger eine befristete Berufsunfähigkeitsrente, so ist diese finanzielle Leistung innerhalb der allgemeinen Pfändungsgrenze vor einer Pfändung geschützt (Bundesgerichtshof, Az.: 11 ZR 132/09).

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter www.ovb.de/themendienst/existenzsicherung

Über die OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesellschaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist neben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten rund 5.100 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit 3,1 Millionen Kunden in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögensaufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland berät OVB mit 1.358 Finanzberatern rund 634.000 Kunden (Stand: 31. März 2014). Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 61,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 6,5 Mio. Euro.
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Der OVB Konzern mit Sitz der Holding in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit. Derzeit berät OVB europaweit 3,1 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. OVB ist aktuell in insgesamt 14 Ländern aktiv, wobei rund 5.100 hauptberufliche Finanzberater für den Konzern tätig sind. 2013 erwirtschaftete die OVB Holding AG mit ihren Tochtergesellschaften Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 204,8 Mio. Euro sowie ein EBIT von 10,2 Mio. Euro. Die OVB Holding AG ist seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006286560) notiert.
Internet: www.ovb.eu

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