Rheinische Post: Abbau der kalten Progression kostet Staat 1,435 Milliarden Euro im Jahr 2016!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung News


Düsseldorf (ots) - Der von der Koalition geplante Abbau der kalten Steuerprogression wird Bund, Länder und Gemeinden im kommenden Jahr insgesamt 1,435 Milliarden Euro kosten.

Das geht aus einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags hervor.

Der Antrag liegt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vor.

Mit dem Antrag regeln die Regierungsfraktionen die zum 1. Januar 2016 geplanten geringfügigen Steuererleichterungen. Sie werden in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags eingefügt.

Der Bundestag soll darüber in letzter Lesung bereits am 19. Juni entscheiden. Der Bundesrat soll der Neuregelung dann am 10. Juli zustimmen.

"Zum Abbau der kalten Progression werden die Tarifeckwerte um die kumulierte Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) nach rechts verschoben", heißt es in dem Antrag.

Die Änderung des Einkommensteuertarifs sei "erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 und den Lohnsteuerabzug 2016 anzuwenden".

Die Neuregelung führe zu steuerlichen Mindereinnahmen von 1,365 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer und 70 Millionen Euro beim Solidaritätszuschlag, so das Papier.

Der Spitzensteuersatz werde im Jahr 2016 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.666 Euro greifen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3027110, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Der von der Koalition geplante Abbau der kalten Steuerprogression wird Bund, Länder und Gemeinden im kommenden Jahr insgesamt 1,435 Milliarden Euro kosten.

Das geht aus einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags hervor.

Der Antrag liegt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vor.

Mit dem Antrag regeln die Regierungsfraktionen die zum 1. Januar 2016 geplanten geringfügigen Steuererleichterungen. Sie werden in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags eingefügt.

Der Bundestag soll darüber in letzter Lesung bereits am 19. Juni entscheiden. Der Bundesrat soll der Neuregelung dann am 10. Juli zustimmen.

"Zum Abbau der kalten Progression werden die Tarifeckwerte um die kumulierte Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) nach rechts verschoben", heißt es in dem Antrag.

Die Änderung des Einkommensteuertarifs sei "erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 und den Lohnsteuerabzug 2016 anzuwenden".

Die Neuregelung führe zu steuerlichen Mindereinnahmen von 1,365 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer und 70 Millionen Euro beim Solidaritätszuschlag, so das Papier.

Der Spitzensteuersatz werde im Jahr 2016 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.666 Euro greifen.

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