Schweizer Fallpauschalen unter Dauerbeschuss
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Mit der Einführung der Fallpauschalen in der neuen Spitalfinanzierung 2012 in der Schweiz melden sich reflexartig die Gegenstimmen. So hat der Zürcher „Tages-Anzeiger“ zu einem Rundumschlag ausgeholt, unter dem Titel „Spitäler überweisen Patienten in kritischem Zustand in Rehakliniken“. Dieser Artikel strotzt vor Einseitigkeit.

Auch wenn die Titelaussage vom Präsidenten der Schweizer Rehabilitationskliniken, dem Chefarzt Fabio Mario Conti, abgekupfert wurde, liegt sie in dieser absoluten Form völlig falsch. In einzelnen Fällen mag dies zutreffen, generell sicher nicht. Die Rehakliniken sind jederzeit in der Lage, Patienten von Akutspitälern zu übernehmen. Es mag zwar regional oder in bestimmten Indikationen einige Engpässe geben, aber generell von Kapazitätsengpässen zu reden, ist schon deshalb falsch, weil es auch Rehakliniken gibt, die wegen Überkapazität schliessen müssen. Andere bauen aus (beispielsweise Bellikon CH) und vermeiden damit Engpässe.

Wer Professor Wilfried von Eiffs Studie über den schlechten Zustand der Patienten zitiert, die von Akutspitälern in die Rehabilitation wechseln, muss auch jene neuen Studien lesen, die einen Leistungsabbau in der medizinischen Versorgung verneinen und dies auch belegen. Mehr darüber im Rehaportal.

Und wer von vermehrten Rückverlegungen ins Akutspital spricht, darf die geltende Regelung nicht ausser Acht lassen. Kehrt der Patient nämlich innerhalb einer gewissen Frist ins Akutspital zurück, hat die alte Fallpauschale weiterhin Gültigkeit. Kein Akutspital hat deshalb ein Interesse, in diese Situation hinein zu geraten. Und kein Spital will sich einen schlechten Ruf einhandeln. Inzwischen gibt es viele Bewertungsportale, die ein schlechtes Image verbreiten können, da rächt sich ein Fehlverhalten sehr rasch.

Einseitig bleibt der „Tages-Anzeiger“ mit dem Hinweis auf die Pauschalen, die für die Rehakliniken im Gespräch sind. Hier steht die Regelung noch keineswegs fest. Und niemand kann voraussagen, ob ein finanzieller Druck – der angesichts der Kosenexplosion im Gesundheitswesen nötig ist – zwingend zu Qualitätseinbussen führt. Schwarzmaler leisten da der Sache einen denkbar schlechten Dienst. Es ist heute völlig verfrüht, über die Erfahrungen mit Fallpauschalen den Stab zu brechen. Dafür sind die Erfahrungen zu gering, und die in Gang gesetzten Begleitstudien sollten abgewartet werden, ehe man Schlüsse zieht.

Ronald Roggen, Schlossgasse 12, CH-3280 Murten. Phone 026 670 14 64.
info@rehaportal.com

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Veröffentlicht von >> Reha << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Mit der Einführung der Fallpauschalen in der neuen Spitalfinanzierung 2012 in der Schweiz melden sich reflexartig die Gegenstimmen. So hat der Zürcher „Tages-Anzeiger“ zu einem Rundumschlag ausgeholt, unter dem Titel „Spitäler überweisen Patienten in kritischem Zustand in Rehakliniken“. Dieser Artikel strotzt vor Einseitigkeit.

Auch wenn die Titelaussage vom Präsidenten der Schweizer Rehabilitationskliniken, dem Chefarzt Fabio Mario Conti, abgekupfert wurde, liegt sie in dieser absoluten Form völlig falsch. In einzelnen Fällen mag dies zutreffen, generell sicher nicht. Die Rehakliniken sind jederzeit in der Lage, Patienten von Akutspitälern zu übernehmen. Es mag zwar regional oder in bestimmten Indikationen einige Engpässe geben, aber generell von Kapazitätsengpässen zu reden, ist schon deshalb falsch, weil es auch Rehakliniken gibt, die wegen Überkapazität schliessen müssen. Andere bauen aus (beispielsweise Bellikon CH) und vermeiden damit Engpässe.

Wer Professor Wilfried von Eiffs Studie über den schlechten Zustand der Patienten zitiert, die von Akutspitälern in die Rehabilitation wechseln, muss auch jene neuen Studien lesen, die einen Leistungsabbau in der medizinischen Versorgung verneinen und dies auch belegen. Mehr darüber im Rehaportal.

Und wer von vermehrten Rückverlegungen ins Akutspital spricht, darf die geltende Regelung nicht ausser Acht lassen. Kehrt der Patient nämlich innerhalb einer gewissen Frist ins Akutspital zurück, hat die alte Fallpauschale weiterhin Gültigkeit. Kein Akutspital hat deshalb ein Interesse, in diese Situation hinein zu geraten. Und kein Spital will sich einen schlechten Ruf einhandeln. Inzwischen gibt es viele Bewertungsportale, die ein schlechtes Image verbreiten können, da rächt sich ein Fehlverhalten sehr rasch.

Einseitig bleibt der „Tages-Anzeiger“ mit dem Hinweis auf die Pauschalen, die für die Rehakliniken im Gespräch sind. Hier steht die Regelung noch keineswegs fest. Und niemand kann voraussagen, ob ein finanzieller Druck – der angesichts der Kosenexplosion im Gesundheitswesen nötig ist – zwingend zu Qualitätseinbussen führt. Schwarzmaler leisten da der Sache einen denkbar schlechten Dienst. Es ist heute völlig verfrüht, über die Erfahrungen mit Fallpauschalen den Stab zu brechen. Dafür sind die Erfahrungen zu gering, und die in Gang gesetzten Begleitstudien sollten abgewartet werden, ehe man Schlüsse zieht.

Ronald Roggen, Schlossgasse 12, CH-3280 Murten. Phone 026 670 14 64.
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