NationalPartei sieht wikileaks gestärkt:
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Links


Mehr Pressefreiheit durch Leutheusser-Schnarrenberger

Ein Dienstgeheimnis schützt den Steuer zahlenden Bürger, aber nicht korrupte Amtsträger in Behörden. Das müssen Staatsanwälte jetzt lernen. "Zurück auf die Schulbank!" erscheint daher auch Bonner Bediensteten demütigend, die bürgerliche Interessen durch Küngel oder Vetternwirtschaft mit Füßen getreten haben. Noch vor der Sommerpause 2010 des Deutschen Bundestages soll die Koalitionsvereinbarung in das "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" münden. [1] Am 27.4.2010 kommentiert der Bonner General-Anzeiger den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum World Conference Center Bonn:

?Doch nicht alle Politiker ließen sich ... den Schneid abkaufen und sahen sich gegenüber dem Bürger, den sie vertreten, mehr in der Pflicht als gegenüber einer Verwaltung, deren Vertreter sie teilweise in der Vergangenheit in Sachen WCCB zu sehr getäuscht und ihnen weisgemacht haben, die Finanzierung sei gesichert. ... Finger ... sieht ... nach wie vor das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit gegeben, endlich die ganze Wahrheit über das WCCB zu erfahren. Es sei längst der Punkt erreicht, mit der bisherigen "Schweigekultur" aufzuhören. Und auch damit, alles, was der Aufklärung dienen könnte, unter den Verdacht des Geheimnisverrats zu stellen." [2]

"Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können", betonte die Bundesjustizministerin gegenüber der Welt am Sonntag. Der Entwurf schaffe "dafür die nötigen Rahmenbedingungen, indem wir das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schließen und die Regelungen zur Beschlagnahme verschärfen." [1]

Diese Sichtweise deckt sich mit der Arbeitsweise von http://WikiLeaks.org , einer internationalen Organisation, die aus der Anonymität heraus Medien informiert. Der deutsche Sprecher beschreibt angesichts der anstehenden Veröffentlichung von 37.000 E-Mails von NPD-Mitgliedern am 18.4.2010 der Frankfurter Rundschau [3] die Motivation unter seinem Pseudonym Daniel Schmitt:

"Es handelt sich um Mails, die in den letzten drei Jahren über den Mailserver einer politischen Partei gelaufen und somit Teil eines öffentlichen Interesses sind. ... Aus meiner Sicht muss der Bürger in der Informationsgesellschaft lernen, verantwortungsbewusst mit solchen Informationen umzugehen. Und egal, ob es uns gibt oder nicht, wird es immer mehr Informationen geben. Es ist extrem wichtig, dass die Menschen lernen, damit umzugehen und sie kontrovers zu diskutieren. Es ist ja schon schön, dass wir die Debatte um Datenschutz und Privatsphäre mit anheizen. Es ist doch auch ein Problem, dass viel zu viele unserer Daten nicht ausreichend geschützt sind."

Auf die Frage, warum sich immer mehr Informanten anonym an WikiLeaks wenden und weniger an traditionelle Medien, antwortet Daniel Schmitt: "Aus meiner Sicht liegt das daran, dass wir das Material, das wir bekommen, öffentlich machen. Es ist für jede Quelle wichtig, dass das Material, das sie weitergibt, möglichst viel bewirkt. Wenn sie es nur einem Medium gibt, macht der Journalist bestenfalls eine gute Story daraus, die aber niemals all das abdecken kann, was in dem Originaldokument steht. Allein schon deshalb, weil es in der Zeitung nicht genug Platz gibt dafür. So pickt sich ein Journalist nur die Rosinen heraus und andere Aspekte bleiben liegen. Damit ist der Bürger darauf angewiesen, was der Journalist daraus macht."

Die regierungsseitig eingesetzten Staatsanwälte haben die Situation provoziert. WELT-ONLINE [4] schreibt am 3. April 2010 zum Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches: "Das ?Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" fügt einen neuen Absatz in die Norm ein, in dem die Anwendung der bei den Staatsanwaltschaften so beliebten ?Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausgeschlossen wird.

Außerdem sollen Beschlagnahmen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert werden. In der Gesetzesbegründung heißt es, die Klarstellung der Rechtslage sei nötig, weil Journalisten trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiterhin ?wiederholt der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen" seien."

Damit schließt sich der Kreis: NationalPartei zitiert aus gutem Grund den Bericht 2006 von THOMAS HAMMARBERG, Menschenrechtskommissar der Europäischen Kommission. In der Bundesrepublik Deutschland ist es üblich geworden, mit dem Finger auf Drittländer zu zeigen, aber landesintern Menschenrechte abzuschwächen oder gar zu ignorieren: http://nationalpartei.eu/Menschenrechte

"Dem Kommissar wurde versichert, dass die Bundesgerichte in ihrer Rechtsprechung die Europäische Menschenrechtskonvention und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebührend berücksichtigen. Der Kommissar stellt jedoch fest, dass wegen der unterschiedlichen Formulierung bestimmter Rechte im Grundgesetz und in der Europäischen Konvention, beispielsweise die Meinungsfreiheit betreffend, die gleichzeitige einheitliche Auslegung dieser beiden Dokumente gelegentlich einer besonderen Anstrengung bedarf."

Nun, da die Ignoranz der Staatsanwälte als Handlanger der Bundesregierung und der Landesregierungen offenkundig ist, hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gar keine andere Wahl. Sie muß die Richter, die leichtfertig und willfährig den Staatsanwälten nachgegeben haben, per Gesetz in Schranken verweisen. Indem Bürger Initiativen wie WikiLeaks [5] nutzen, die sich nicht der Regierungspolitik von Staaten unterstellen, erzeugen sie Öffentlichkeit und verändern das Verhalten der Menschen, die Macht ausüben. Dies erfordert wesentlich mehr Initiative und Mut, als einer politischen Partei bei einer Wahl eine Stimme zu geben, die nur die Interessen ausgewählter Eliten bedient, aber die meisten Bürger finanziell ausbeutet und die Deutsche ZivilGesellschaft mit Illusionen versorgt.

Die Links zu den Quellen sind oft extrem lang und werden in vielen Presseportalen nicht wiedergegeben. Alle sind in der pdf-Version dieses Pressetextes unter http://NationalPartei.eu/PresseTexte/PM-2010-17-1.pdf enthalten.

Quellen:
[1] http://bmj.de/enid/95e750c90d05efcb9182f9b470462296,c1b2c85f7472636964092d0935323933/Meldungen/Bundesjustizministerin_staerkt_Pressefreiheit_1oq.html
[2] http://general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=729327
[3] http://fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/2557678_Wir-wollen-Druck-ausueben.html
[4] http://welt.de/politik/deutschland/article7036008/Justizministerin-will-die-Pressefreiheit-staerken.html
[5] http://wikipedia.org/wiki/Wikileaks

Portrait einer möglichen Partei
Wer sich mit nationalen Ideen identifiziert und die Gesetzmäßigkeiten von Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft anerkennt, wird in einer NationalPartei eine politische Heimat finden, die für die deutsche Nation Partei ergreift. Strategische Ziele sind eine Verfassung und eine geringe Staatsquote für einen Staat, der sich seinen hoheitlichen Aufgaben widmet. Durch die wirtschaftliche Ausrichtung auf die Einwohner mit durchschnittlichem und unterdurchschnittlichem Einkommen und Vermögen werden die wirtschaftlichen Interessen von mehr als 50 Prozent vertreten. Dies begründet eine absolute Mehrheit bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen, der Bundestagswahl und der Europawahl, die von keiner etablierten Partei erreicht werden kann, weil nur Sonderinteressen von kleinen Bevölkerungsgruppen vertreten werden. Es ist nutzlos, Symptome zu reformieren und Ursachen unangetastet zu lassen. Das wirtschaftliche Wohl des deutschen Volkes vermehrt auch den Reichtum derer, die zur Zeit durch Subventionen und Steuervorteile finanziell profitieren. Das meiste Geld verschwindet gegenwärtig in staatlichen Umverteilungsbürokratien und im Schuldendienst, von dem einzig und allein die Kreditgeber profitieren.

NationalPartei
Hans Kolpak
Schmiedstr. 31
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Mehr Pressefreiheit durch Leutheusser-Schnarrenberger

Ein Dienstgeheimnis schützt den Steuer zahlenden Bürger, aber nicht korrupte Amtsträger in Behörden. Das müssen Staatsanwälte jetzt lernen. "Zurück auf die Schulbank!" erscheint daher auch Bonner Bediensteten demütigend, die bürgerliche Interessen durch Küngel oder Vetternwirtschaft mit Füßen getreten haben. Noch vor der Sommerpause 2010 des Deutschen Bundestages soll die Koalitionsvereinbarung in das "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" münden. [1] Am 27.4.2010 kommentiert der Bonner General-Anzeiger den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum World Conference Center Bonn:

?Doch nicht alle Politiker ließen sich ... den Schneid abkaufen und sahen sich gegenüber dem Bürger, den sie vertreten, mehr in der Pflicht als gegenüber einer Verwaltung, deren Vertreter sie teilweise in der Vergangenheit in Sachen WCCB zu sehr getäuscht und ihnen weisgemacht haben, die Finanzierung sei gesichert. ... Finger ... sieht ... nach wie vor das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit gegeben, endlich die ganze Wahrheit über das WCCB zu erfahren. Es sei längst der Punkt erreicht, mit der bisherigen "Schweigekultur" aufzuhören. Und auch damit, alles, was der Aufklärung dienen könnte, unter den Verdacht des Geheimnisverrats zu stellen." [2]

"Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können", betonte die Bundesjustizministerin gegenüber der Welt am Sonntag. Der Entwurf schaffe "dafür die nötigen Rahmenbedingungen, indem wir das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schließen und die Regelungen zur Beschlagnahme verschärfen." [1]

Diese Sichtweise deckt sich mit der Arbeitsweise von http://WikiLeaks.org , einer internationalen Organisation, die aus der Anonymität heraus Medien informiert. Der deutsche Sprecher beschreibt angesichts der anstehenden Veröffentlichung von 37.000 E-Mails von NPD-Mitgliedern am 18.4.2010 der Frankfurter Rundschau [3] die Motivation unter seinem Pseudonym Daniel Schmitt:

"Es handelt sich um Mails, die in den letzten drei Jahren über den Mailserver einer politischen Partei gelaufen und somit Teil eines öffentlichen Interesses sind. ... Aus meiner Sicht muss der Bürger in der Informationsgesellschaft lernen, verantwortungsbewusst mit solchen Informationen umzugehen. Und egal, ob es uns gibt oder nicht, wird es immer mehr Informationen geben. Es ist extrem wichtig, dass die Menschen lernen, damit umzugehen und sie kontrovers zu diskutieren. Es ist ja schon schön, dass wir die Debatte um Datenschutz und Privatsphäre mit anheizen. Es ist doch auch ein Problem, dass viel zu viele unserer Daten nicht ausreichend geschützt sind."

Auf die Frage, warum sich immer mehr Informanten anonym an WikiLeaks wenden und weniger an traditionelle Medien, antwortet Daniel Schmitt: "Aus meiner Sicht liegt das daran, dass wir das Material, das wir bekommen, öffentlich machen. Es ist für jede Quelle wichtig, dass das Material, das sie weitergibt, möglichst viel bewirkt. Wenn sie es nur einem Medium gibt, macht der Journalist bestenfalls eine gute Story daraus, die aber niemals all das abdecken kann, was in dem Originaldokument steht. Allein schon deshalb, weil es in der Zeitung nicht genug Platz gibt dafür. So pickt sich ein Journalist nur die Rosinen heraus und andere Aspekte bleiben liegen. Damit ist der Bürger darauf angewiesen, was der Journalist daraus macht."

Die regierungsseitig eingesetzten Staatsanwälte haben die Situation provoziert. WELT-ONLINE [4] schreibt am 3. April 2010 zum Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches: "Das ?Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" fügt einen neuen Absatz in die Norm ein, in dem die Anwendung der bei den Staatsanwaltschaften so beliebten ?Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausgeschlossen wird.

Außerdem sollen Beschlagnahmen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert werden. In der Gesetzesbegründung heißt es, die Klarstellung der Rechtslage sei nötig, weil Journalisten trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiterhin ?wiederholt der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen" seien."

Damit schließt sich der Kreis: NationalPartei zitiert aus gutem Grund den Bericht 2006 von THOMAS HAMMARBERG, Menschenrechtskommissar der Europäischen Kommission. In der Bundesrepublik Deutschland ist es üblich geworden, mit dem Finger auf Drittländer zu zeigen, aber landesintern Menschenrechte abzuschwächen oder gar zu ignorieren: http://nationalpartei.eu/Menschenrechte

"Dem Kommissar wurde versichert, dass die Bundesgerichte in ihrer Rechtsprechung die Europäische Menschenrechtskonvention und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebührend berücksichtigen. Der Kommissar stellt jedoch fest, dass wegen der unterschiedlichen Formulierung bestimmter Rechte im Grundgesetz und in der Europäischen Konvention, beispielsweise die Meinungsfreiheit betreffend, die gleichzeitige einheitliche Auslegung dieser beiden Dokumente gelegentlich einer besonderen Anstrengung bedarf."

Nun, da die Ignoranz der Staatsanwälte als Handlanger der Bundesregierung und der Landesregierungen offenkundig ist, hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gar keine andere Wahl. Sie muß die Richter, die leichtfertig und willfährig den Staatsanwälten nachgegeben haben, per Gesetz in Schranken verweisen. Indem Bürger Initiativen wie WikiLeaks [5] nutzen, die sich nicht der Regierungspolitik von Staaten unterstellen, erzeugen sie Öffentlichkeit und verändern das Verhalten der Menschen, die Macht ausüben. Dies erfordert wesentlich mehr Initiative und Mut, als einer politischen Partei bei einer Wahl eine Stimme zu geben, die nur die Interessen ausgewählter Eliten bedient, aber die meisten Bürger finanziell ausbeutet und die Deutsche ZivilGesellschaft mit Illusionen versorgt.

Die Links zu den Quellen sind oft extrem lang und werden in vielen Presseportalen nicht wiedergegeben. Alle sind in der pdf-Version dieses Pressetextes unter http://NationalPartei.eu/PresseTexte/PM-2010-17-1.pdf enthalten.

Quellen:
[1] http://bmj.de/enid/95e750c90d05efcb9182f9b470462296,c1b2c85f7472636964092d0935323933/Meldungen/Bundesjustizministerin_staerkt_Pressefreiheit_1oq.html
[2] http://general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=729327
[3] http://fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/2557678_Wir-wollen-Druck-ausueben.html
[4] http://welt.de/politik/deutschland/article7036008/Justizministerin-will-die-Pressefreiheit-staerken.html
[5] http://wikipedia.org/wiki/Wikileaks

Portrait einer möglichen Partei
Wer sich mit nationalen Ideen identifiziert und die Gesetzmäßigkeiten von Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft anerkennt, wird in einer NationalPartei eine politische Heimat finden, die für die deutsche Nation Partei ergreift. Strategische Ziele sind eine Verfassung und eine geringe Staatsquote für einen Staat, der sich seinen hoheitlichen Aufgaben widmet. Durch die wirtschaftliche Ausrichtung auf die Einwohner mit durchschnittlichem und unterdurchschnittlichem Einkommen und Vermögen werden die wirtschaftlichen Interessen von mehr als 50 Prozent vertreten. Dies begründet eine absolute Mehrheit bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen, der Bundestagswahl und der Europawahl, die von keiner etablierten Partei erreicht werden kann, weil nur Sonderinteressen von kleinen Bevölkerungsgruppen vertreten werden. Es ist nutzlos, Symptome zu reformieren und Ursachen unangetastet zu lassen. Das wirtschaftliche Wohl des deutschen Volkes vermehrt auch den Reichtum derer, die zur Zeit durch Subventionen und Steuervorteile finanziell profitieren. Das meiste Geld verschwindet gegenwärtig in staatlichen Umverteilungsbürokratien und im Schuldendienst, von dem einzig und allein die Kreditgeber profitieren.

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