Dr. Peters Ds Fonds Nr. 120 - Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Schiffsfonds fordert Ausschüttungen zurück Unerwartete Post erhielten die 870 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 110 VLCC "Neptune Glory", die rund 40 Mio. € in den im Jahr 2004 aufgelegten Schiffsfonds investiert haben. Die Fondsgesellschaft forderte sie auf, die erhaltenen Ausschüttungen von rund 1/3 des investierten Betrages zurückzuzahlen. Für viele Anleger des schwer angeschlagenen Schiffsfonds kommt diese Forderung völlig überraschend, gingen sie doch bislang davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Zahlungen um die Rendite ihrer Investition handeln würde. Gesellschaftsvertrag lässt Rückforderung zu Das Problem ist, dass der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft die Möglichkeit einräumt, die Ausschüttungen jederzeit zurückzufordern, wenn die Liquiditätslage des Fonds dies erfordert. Vergleichbare Klauseln in den Gesellschaftsverträgen anderer notleidender Fonds des Emissionshauses Dr. Peters wurden gerichtlich bereits bestätigt. Insofern werden die Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 110 VLCC "Neptune Glory" wohl zähneknirschend der Fondsgesellschaft den geforderten Betrag zahlen müssen. Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 110 VLCC "Neptune Glory" und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wären verpflichtet gewesen, die Anleger neben dem jetzt zu Tage getretenen Umstand, dass Ausschüttungen keine Gewinne darstellen sondern jederzeit zurückgefordert werden können, über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • Ein vergleichsweise hoher Anteil der von den Anlegern aufgebrachten Mittel wurde für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen).
  • Die Vertriebsprovision des Fonds lag bei mehr als 15% des Anlegerkapitals. Ab 15% muss wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Vertriebskosten hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger können erst nach vielen Jahren kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 110 VLCC „Neptune Glory“? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Minderjahn, Rechtsanwalt info@nittel.co Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855 Artikelink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-ds-renditefonds-110-vlcc-neptune-glory-in-not-fachanwaelte-helfen-anlegern.html Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter kapitalanlagerecht.net
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps können auch hier recherchiert und nachgelesen werden.)

Veröffentlicht von >> nittel << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Schiffsfonds fordert Ausschüttungen zurück Unerwartete Post erhielten die 870 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 110 VLCC "Neptune Glory", die rund 40 Mio. € in den im Jahr 2004 aufgelegten Schiffsfonds investiert haben. Die Fondsgesellschaft forderte sie auf, die erhaltenen Ausschüttungen von rund 1/3 des investierten Betrages zurückzuzahlen. Für viele Anleger des schwer angeschlagenen Schiffsfonds kommt diese Forderung völlig überraschend, gingen sie doch bislang davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Zahlungen um die Rendite ihrer Investition handeln würde. Gesellschaftsvertrag lässt Rückforderung zu Das Problem ist, dass der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft die Möglichkeit einräumt, die Ausschüttungen jederzeit zurückzufordern, wenn die Liquiditätslage des Fonds dies erfordert. Vergleichbare Klauseln in den Gesellschaftsverträgen anderer notleidender Fonds des Emissionshauses Dr. Peters wurden gerichtlich bereits bestätigt. Insofern werden die Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 110 VLCC "Neptune Glory" wohl zähneknirschend der Fondsgesellschaft den geforderten Betrag zahlen müssen. Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 110 VLCC "Neptune Glory" und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wären verpflichtet gewesen, die Anleger neben dem jetzt zu Tage getretenen Umstand, dass Ausschüttungen keine Gewinne darstellen sondern jederzeit zurückgefordert werden können, über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • Ein vergleichsweise hoher Anteil der von den Anlegern aufgebrachten Mittel wurde für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen).
  • Die Vertriebsprovision des Fonds lag bei mehr als 15% des Anlegerkapitals. Ab 15% muss wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Vertriebskosten hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger können erst nach vielen Jahren kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 110 VLCC „Neptune Glory“? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Minderjahn, Rechtsanwalt info@nittel.co Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855 Artikelink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-ds-renditefonds-110-vlcc-neptune-glory-in-not-fachanwaelte-helfen-anlegern.html Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter kapitalanlagerecht.net
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