Die Luft wird dünner für Existenzgründer
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Der Rechtsanspruch für „Gründer aus der Arbeitslosigkeit“ besteht nach wie vor. Der Staat fängt jedoch an zu sparen. Die Arbeitsagenturen haben, wie es scheint, die Anweisung den Gründungszuschuss erheblich strenger zu prüfen. Abgelehnt werden vor allem Gründer die unzulängliche Konzepte einreichen.

Als unzulänglich gilt zum Beispiel ein zu kurzer Plan, ein schlechtes Erscheinungsbild, fehlende Logik aber auch grammatische Fehler.

Gründer sind deshalb gut beraten einen professionellen Businessplan einzureichen. Diesen kann man in ARGE-Kursen erarbeiten oder von einem Profi erstellen lassen, damit findet quasi eine Vorprüfung statt, hier ist natürlich auf die Kosten zu achten denn das kann teuer werden. Eine weitere Möglichkeit ist das eigene Erstellen eines Businessplans. Hier sollte man jedoch über ein profundes betriebswirtschaftliches Wissen verfügen. Das downloaden eines Plans aus dem Internet und ausfüllen reicht nicht, der Plan muss leben. Die zu prüfende Stelle (IHK) ist mit Betriebswirtschaftlern besetzt, die erkennen ob der Plan gewachsen oder kopiert ist.

In jedem Fall plant die Regierung Kürzungen beim Gründungszuschuss, man weiß noch nicht in welcher Form und wann. Deshalb sollte man eine Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben, dann kann es zu spät sein.

Deutschland hat noch beste finanzielle Unterstützung für Existenzgründer.

Bei entsprechender Beantragung erhalten ALG 1 Empfänger für neun Monate ihre gewohnten Zahlungen zuzüglich 300 €. Damit ist der Zeitrahmen bereits vorgegeben, in dieser Zeit muss der Erfolg eintreten wenn man keine weiteren Finanzmittel hat! Nebenbei auch ALG 2 Empfänger bekommen ihre Chance.
Eine weitere Unterstützung bietet die KfW in Form von Bildungszuschüssen sie stellt, je nach Bundesland, erhebliche Mittel für Gründer bereit. Diese sind gedacht für Kurse in den für Gründer relevanten Bereichen wie Marketing, Organisation, Kundenbehandlung und anders mehr.

Der Erfolg hat viele Väter

Ist die finanzielle und die eigene Situation geklärt und Fördergelder der Agentur und der KfW zugesagt, kann man den nächsten Schritt angehen. Man kann sich nun einfach Selbstständig machen oder weitere Überlegungen anstellen. Aufgrund der kurzen Zeitschiene von neun Monaten ist es empfehlenswert weitere Hilfen in Anspruch zu nehmen sonst wird der Alleingründer zwangsläufig zum Einzelkämpfer mit den daraus resultierenden Nachteilen.

Selbstständig aber nicht allein

Das bundesweite IT-Service-Net integriert Gründer und Einzelkämpfer. Gründerhilfen werden hier großgeschrieben vom Businessplan über Finanzierung bis zur Integration in ein bundesweites Netz.

Durch die Vernetzung von über sechzig Partnern fokussiert sich das gesamte Wissen auf jeden einzelnen Netzpartner. Der Partner entwickelt sich damit zum Teil eines bundesweitem Systemhaus. Der Status „kleines Systemhaus“ vor Ort führt zu einer erheblichen Steigerung der eigenen Möglichkeiten. Der Partner kann damit auch größere Firmen bedienen denn er bekommt vielfältige Unterstützungen vom Netz.
Die Zentrale bemüht sich um Serviceaufträge, Hilfen beim Marketing, Kontakte zu Einkaufgemeinschaften und anderes mehr. Das bedeutet aber nicht dass man damit rundum abgesichert und die Hände in den Schoß legen kann. Denn ohne Eigeninitiative, Fleiß und Unternehmergeist wird der Gründer auch hier ohne Erfolg bleiben. Das Netzwerk ist wie ein leistungsfähiges Fahrrad aber treten muss man selbst um vorwärts zu kommen.

Informationen zur Gründung findet man auf www.it-service-net.de auf www.schappach.de oder auf den entsprechenden Gründerseiten der IHK und der KfW.

US/ITSN

Der Rechtsanspruch für „Gründer aus der Arbeitslosigkeit“ besteht nach wie vor. Der Staat fängt jedoch an zu sparen. Die Arbeitsagenturen haben, wie es scheint, die Anweisung den Gründungszuschuss erheblich strenger zu prüfen. Abgelehnt werden vor allem Gründer die unzulängliche Konzepte einreichen.

Als unzulänglich gilt zum Beispiel ein zu kurzer Plan, ein schlechtes Erscheinungsbild, fehlende Logik aber auch grammatische Fehler.

Gründer sind deshalb gut beraten einen professionellen Businessplan einzureichen. Diesen kann man in ARGE-Kursen erarbeiten oder von einem Profi erstellen lassen, damit findet quasi eine Vorprüfung statt, hier ist natürlich auf die Kosten zu achten denn das kann teuer werden. Eine weitere Möglichkeit ist das eigene Erstellen eines Businessplans. Hier sollte man jedoch über ein profundes betriebswirtschaftliches Wissen verfügen. Das downloaden eines Plans aus dem Internet und ausfüllen reicht nicht, der Plan muss leben. Die zu prüfende Stelle (IHK) ist mit Betriebswirtschaftlern besetzt, die erkennen ob der Plan gewachsen oder kopiert ist.

In jedem Fall plant die Regierung Kürzungen beim Gründungszuschuss, man weiß noch nicht in welcher Form und wann. Deshalb sollte man eine Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben, dann kann es zu spät sein.

Deutschland hat noch beste finanzielle Unterstützung für Existenzgründer.

Bei entsprechender Beantragung erhalten ALG 1 Empfänger für neun Monate ihre gewohnten Zahlungen zuzüglich 300 €. Damit ist der Zeitrahmen bereits vorgegeben, in dieser Zeit muss der Erfolg eintreten wenn man keine weiteren Finanzmittel hat! Nebenbei auch ALG 2 Empfänger bekommen ihre Chance.
Eine weitere Unterstützung bietet die KfW in Form von Bildungszuschüssen sie stellt, je nach Bundesland, erhebliche Mittel für Gründer bereit. Diese sind gedacht für Kurse in den für Gründer relevanten Bereichen wie Marketing, Organisation, Kundenbehandlung und anders mehr.

Der Erfolg hat viele Väter

Ist die finanzielle und die eigene Situation geklärt und Fördergelder der Agentur und der KfW zugesagt, kann man den nächsten Schritt angehen. Man kann sich nun einfach Selbstständig machen oder weitere Überlegungen anstellen. Aufgrund der kurzen Zeitschiene von neun Monaten ist es empfehlenswert weitere Hilfen in Anspruch zu nehmen sonst wird der Alleingründer zwangsläufig zum Einzelkämpfer mit den daraus resultierenden Nachteilen.

Selbstständig aber nicht allein

Das bundesweite IT-Service-Net integriert Gründer und Einzelkämpfer. Gründerhilfen werden hier großgeschrieben vom Businessplan über Finanzierung bis zur Integration in ein bundesweites Netz.

Durch die Vernetzung von über sechzig Partnern fokussiert sich das gesamte Wissen auf jeden einzelnen Netzpartner. Der Partner entwickelt sich damit zum Teil eines bundesweitem Systemhaus. Der Status „kleines Systemhaus“ vor Ort führt zu einer erheblichen Steigerung der eigenen Möglichkeiten. Der Partner kann damit auch größere Firmen bedienen denn er bekommt vielfältige Unterstützungen vom Netz.
Die Zentrale bemüht sich um Serviceaufträge, Hilfen beim Marketing, Kontakte zu Einkaufgemeinschaften und anderes mehr. Das bedeutet aber nicht dass man damit rundum abgesichert und die Hände in den Schoß legen kann. Denn ohne Eigeninitiative, Fleiß und Unternehmergeist wird der Gründer auch hier ohne Erfolg bleiben. Das Netzwerk ist wie ein leistungsfähiges Fahrrad aber treten muss man selbst um vorwärts zu kommen.

Informationen zur Gründung findet man auf www.it-service-net.de auf www.schappach.de oder auf den entsprechenden Gründerseiten der IHK und der KfW.

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