Ablehnung des Gründerzuschusses macht einen Kredit für Selbständige notwendig
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen will, stehen alle Existenzgründer zunächst vor demselben Problem, der Finanzierung. Der Schritt in die Selbständigkeit ist auch immer mit Kosten verbunden und nur die wenigsten Existenzgründer können ihr Vorhaben mit eigenen finanziellen Mitteln realisieren. Da bietet sich neben einem Kredit für Selbständige auch der Gründerzuschuss an, denn es in Deutschland gibt, jedoch gab es in diesem Jahr Neuerungen, die für viele zusätzlich einen Kredit für Selbständige nötig machen.
Bis zu diesem Jahr konnten Existenzgründer in der ersten Phase für neun Monate eine Förderung in Höhe des ALG I erhalten, zusätzlich dazu auch monatlich 300 Euro Sozialpauschale. Nach den Neuerungen gibt es diese nur noch für sechs Monate und die zweite Phase umfasst 300 Euro Sozialpauschale für neun Monate. So betrug die maximale Förderung vor den Änderungen noch 24.000 Euro, seit April 2012 sind es nur noch 18.000 Euro. Zudem ist der Rechtsanspruch auch den Gründerzuschuss weggefallen und wird somit zur Ermessensleistung. Die Entscheidung über eine Förderung liegt dann beim Sacharbeiter der Agentur für Arbeit. Gewährt wir der Gründerzuschuss nun nur noch, wenn der Schritt in die Selbständigkeit realistischer ist, als eine Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis.
Bei Ablehnung des Gründerzuschusses muss man entweder den Traum von der Selbständigkeit aufgeben oder versuchen einen Kredit für Selbständige zu bekommen, doch auch dieser ist für Selbständige schwer zu erhalten, denn gerade wenn man am Anfang seiner Selbständigkeit steht, kann man den Banken keine Bilanzen und Erfolge nachweisen, die belegen, dass man in der Lage ist den Kredit für Selbständige zurückzuzahlen. Aus diesem Grund sollte man zumindest Sicherheiten bieten, wie eine Immobilie oder eine Lebensversicherung, damit man als kreditwürdig eingestuft wird. Auch wenn es viel Arbeit und Zeit kostet einen Kredit für Selbständige zu bekommen, sollte man die Mühe nicht scheuen, wenn man von seinem Projekt überzeugt ist.

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Bis zu diesem Jahr konnten Existenzgründer in der ersten Phase für neun Monate eine Förderung in Höhe des ALG I erhalten, zusätzlich dazu auch monatlich 300 Euro Sozialpauschale. Nach den Neuerungen gibt es diese nur noch für sechs Monate und die zweite Phase umfasst 300 Euro Sozialpauschale für neun Monate. So betrug die maximale Förderung vor den Änderungen noch 24.000 Euro, seit April 2012 sind es nur noch 18.000 Euro. Zudem ist der Rechtsanspruch auch den Gründerzuschuss weggefallen und wird somit zur Ermessensleistung. Die Entscheidung über eine Förderung liegt dann beim Sacharbeiter der Agentur für Arbeit. Gewährt wir der Gründerzuschuss nun nur noch, wenn der Schritt in die Selbständigkeit realistischer ist, als eine Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis.
Bei Ablehnung des Gründerzuschusses muss man entweder den Traum von der Selbständigkeit aufgeben oder versuchen einen Kredit für Selbständige zu bekommen, doch auch dieser ist für Selbständige schwer zu erhalten, denn gerade wenn man am Anfang seiner Selbständigkeit steht, kann man den Banken keine Bilanzen und Erfolge nachweisen, die belegen, dass man in der Lage ist den Kredit für Selbständige zurückzuzahlen. Aus diesem Grund sollte man zumindest Sicherheiten bieten, wie eine Immobilie oder eine Lebensversicherung, damit man als kreditwürdig eingestuft wird. Auch wenn es viel Arbeit und Zeit kostet einen Kredit für Selbständige zu bekommen, sollte man die Mühe nicht scheuen, wenn man von seinem Projekt überzeugt ist.

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