Abzocke im Ausland: Bußgeld wegen eines Bindestrichs
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Mit der Einführung des Euro-Kennzeichens hat sich neben der EU-Kennzeichnung auch die Schreibweise der Buchstaben- Zahlenkombination auf dem Kennzeichen geändert.

Nach Berichten vereinzelnter Urlauber zufolge, ist diese neue Schreibweise- konkret der nun fehlende Bindestrich, einigen Autofahrern zum Verhängnis geworden.

Weil dieser Trennungsstrich noch in einigen Fahrzeugscheinen auftaucht, sollen Urlauber im Ausland dafür mit einem Bußgeld von 500 Euro belangt worden sein.

Genannt wurden Österreich und Italien, die angeblich diese Strafe verhängten, weil Zulassungsdaten und Nummernschild nicht übereinstimmten.

Rechtens ist die Strafe nicht, denn es gelten die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug seine Zulassung erhielt, argumentiert der ADAC.

Wenn also das Fahrzeug in Deutschland ordnungsgemäß angemeldet wurde, hat dies auch im Ausland Gültigkeit – ob ein Bindestrich in den Papieren steht, oder nicht.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann seine Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle ändern lassen. Das ist aber nicht kostenlos.

Unser Rat:

Nichts tun. Die Fahrzeugpapiere sind mit oder ohne Bindestrich gültig.

Redaktion Konsumer
Fred Kaier
Dechant-Heimbach-Str. 61
53177 Bonn
redaktion@konsumer.info
(Weitere interessante Italien News, Italien Infos & Italien Tipps finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> kaier << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Mit der Einführung des Euro-Kennzeichens hat sich neben der EU-Kennzeichnung auch die Schreibweise der Buchstaben- Zahlenkombination auf dem Kennzeichen geändert.

Nach Berichten vereinzelnter Urlauber zufolge, ist diese neue Schreibweise- konkret der nun fehlende Bindestrich, einigen Autofahrern zum Verhängnis geworden.

Weil dieser Trennungsstrich noch in einigen Fahrzeugscheinen auftaucht, sollen Urlauber im Ausland dafür mit einem Bußgeld von 500 Euro belangt worden sein.

Genannt wurden Österreich und Italien, die angeblich diese Strafe verhängten, weil Zulassungsdaten und Nummernschild nicht übereinstimmten.

Rechtens ist die Strafe nicht, denn es gelten die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug seine Zulassung erhielt, argumentiert der ADAC.

Wenn also das Fahrzeug in Deutschland ordnungsgemäß angemeldet wurde, hat dies auch im Ausland Gültigkeit – ob ein Bindestrich in den Papieren steht, oder nicht.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann seine Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle ändern lassen. Das ist aber nicht kostenlos.

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