Die Jobbörse für Jobs auf 450 Euro Basis kommt mit der Gesetzesänderung
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


450-Euro-Jobs.eu mit Informationen, Jobs und Gesuchen rund um den neuen 450 Euro Job. Die Anhebung der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro auf 450 Euro zum 01.01.2013 bringt Änderungen für Beschäftigte und Arbeitgeber. 2003 mit dem Ziel gestartet, Erwerbslosen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen und Schwarzarbeit zu bekämpfen, kommt jetzt die erste Erhöhung für geringfügig Beschäftigte. Die wichtigste Änderung für die ca. 7 Mio. Minijobber ist, dass in Zukunft Minijobs automatisch rentenversicherungspflichtig sind. Wer also künftig eine neue geringfügige Beschäftigung aufnimmt, muss einen geringen Beitrag zur Rentenkasse abführen. Wer wie bislang keine Abgaben zahlen will, muss dies dann extra beantragen. Den Antrag erhalten Sie auf unserem Portal. Bereits bestehende Minijobs unter der alten Grenze von 400 Euro werden auch mit dem neuen Gesetz vorerst automatisch rentenversicherungsfrei bleiben. Jobsuchende und Unternehmen können auf www.450-Euro-Jobs.eu ganz einfach selbst Ihre Anzeigen veröffentlichen. Um den hohen Qualitätsstandards gerecht zu werden erfolgt die Veröffentlichung der Anzeige erst nach eingehender Sichtung für eine Anzeigendauer von 30 Tagen auf 450-Euro-Jobs.eu geschaltet. Pressekontakt: Matthias Meier 58636 Iserlohn Telefon: +492374167764 presse@apawis.de
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