Neue Prüf-Intervalle für Heizungsanlagen
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Wie oft muss der Schornsteinfeger messen?

sup.- Jährlich die gleiche Prozedur: Der Schornsteinfeger kommt, überprüft die Abgaswerte der Heizung, schreibt ein Protokoll - und bald darauf die Rechnung. Dieses Ritual werden zahlreiche Hausbesitzer in Zukunft seltener erleben. Wie selten, das hängt davon ab, ob ihr Heizkessel zum "alten Eisen" gehört oder nicht. Denn seit März 2010 gelten nach der 1. BImSchV (Bundes- Immissionsschutzverordnung) veränderte Prüf-Intervalle. Statt des jährlichen Checks müssen Gas- und Ölheizkessel, die älter als zwölf Jahre sind, jetzt alle zwei Jahre überprüft werden, jüngere Anlagen alle drei Jahre. Und bei Geräten mit so genannter Selbstkalibrierung, also einer automatischen, kontinuierlichen Optimierung des Verbrennungsprozesses, ist die Umweltschutzmessung sogar nur noch alle fünf Jahre fällig. Der Grund für diese neue Regelung ist die technische Entwicklung: Je aktueller die Kessel-Modelle, desto effizienter nutzen sie den Brennstoff und desto geringer fallen die Abgas-Emissionen aus.
Ökologisch am vorbildlichsten sind in dieser Hinsicht Brennwertgeräte: Der Wärmeverlust über die Abgase ist dort derart niedrig, dass der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) nach einer Erstmessung gar nicht mehr kontrolliert werden muss. Stattdessen überprüft der Schornsteinfeger bei den Wiederholungsmessungen von Öl-Brennwertgeräten lediglich Rußmenge, Ölrückstände und CO-Gehalt - auch hier je nach Alter alle zwei oder drei Jahre, bei Selbstkalibrierung alle fünf Jahre. Gas-Brennwertkessel sind von diesen wiederkehrenden BImSchV-Prüfungen sogar völlig befreit. Wer sich bei der Modernisierung seiner Heizungsanlage also für einen Brennwertkessel entscheidet, spart nicht nur Heizkosten, sondern dauerhaft auch Geld für die Umweltschutzmessungen.
Trotzdem bleiben noch Aufgaben für die Schornsteinfeger: Neben den BImSchV-Messungen sind nämlich für alle Heizungen Überprüfungen der Betriebs- und Brandsicherheit vorgeschrieben, die in der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung, kurz: Bundes-KÜO, geregelt sind. Deren Prüf-Intervalle wurden jetzt aber ebenfalls so geändert, dass Modernisierer profitieren: Herkömmliche Heizkessel ohne Brennwertnutzung müssen weiterhin jährlich zum Sicherheits-Check. Dagegen gilt für zeitgemäße Brennwertgeräte, die mit Gas oder mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden, ein Zwei- oder Dreijahres-Turnus. Hier entscheidet nicht das Alter über die Zugabe von einem Jahr, sondern die Fähigkeit zur Selbstkalibrierung. Grundsätzliche Folge der neuen Regelungen: Je zeitgemäßer die Heizungsanlage, desto seltener klingelt der Schornsteinfeger. Umfangreiche Informationen zum Leistungsspektrum aktueller Brennwertgeräte liefert das Internet unter www.wolf-heiztechnik.de. Hier gibt es auch eine Fördercheck-Funktion, mit der sich für alle Modernisierungsmaßnahmen oder Neubauvorhaben die verfügbaren öffentlichen Förderprogramme abrufen lassen. Die Nutzer von Brennwertgeräten profitieren nämlich nicht nur von selteneren Prüf-Intervallen, sondern vielfach auch von Zuschüssen oder vergünstigten Konditionen bei der Finanzierung der neuen Anlage.

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Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549
Düsseldorf
redaktion@supress-redaktion.de
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Wie oft muss der Schornsteinfeger messen?

sup.- Jährlich die gleiche Prozedur: Der Schornsteinfeger kommt, überprüft die Abgaswerte der Heizung, schreibt ein Protokoll - und bald darauf die Rechnung. Dieses Ritual werden zahlreiche Hausbesitzer in Zukunft seltener erleben. Wie selten, das hängt davon ab, ob ihr Heizkessel zum "alten Eisen" gehört oder nicht. Denn seit März 2010 gelten nach der 1. BImSchV (Bundes- Immissionsschutzverordnung) veränderte Prüf-Intervalle. Statt des jährlichen Checks müssen Gas- und Ölheizkessel, die älter als zwölf Jahre sind, jetzt alle zwei Jahre überprüft werden, jüngere Anlagen alle drei Jahre. Und bei Geräten mit so genannter Selbstkalibrierung, also einer automatischen, kontinuierlichen Optimierung des Verbrennungsprozesses, ist die Umweltschutzmessung sogar nur noch alle fünf Jahre fällig. Der Grund für diese neue Regelung ist die technische Entwicklung: Je aktueller die Kessel-Modelle, desto effizienter nutzen sie den Brennstoff und desto geringer fallen die Abgas-Emissionen aus.
Ökologisch am vorbildlichsten sind in dieser Hinsicht Brennwertgeräte: Der Wärmeverlust über die Abgase ist dort derart niedrig, dass der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) nach einer Erstmessung gar nicht mehr kontrolliert werden muss. Stattdessen überprüft der Schornsteinfeger bei den Wiederholungsmessungen von Öl-Brennwertgeräten lediglich Rußmenge, Ölrückstände und CO-Gehalt - auch hier je nach Alter alle zwei oder drei Jahre, bei Selbstkalibrierung alle fünf Jahre. Gas-Brennwertkessel sind von diesen wiederkehrenden BImSchV-Prüfungen sogar völlig befreit. Wer sich bei der Modernisierung seiner Heizungsanlage also für einen Brennwertkessel entscheidet, spart nicht nur Heizkosten, sondern dauerhaft auch Geld für die Umweltschutzmessungen.
Trotzdem bleiben noch Aufgaben für die Schornsteinfeger: Neben den BImSchV-Messungen sind nämlich für alle Heizungen Überprüfungen der Betriebs- und Brandsicherheit vorgeschrieben, die in der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung, kurz: Bundes-KÜO, geregelt sind. Deren Prüf-Intervalle wurden jetzt aber ebenfalls so geändert, dass Modernisierer profitieren: Herkömmliche Heizkessel ohne Brennwertnutzung müssen weiterhin jährlich zum Sicherheits-Check. Dagegen gilt für zeitgemäße Brennwertgeräte, die mit Gas oder mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden, ein Zwei- oder Dreijahres-Turnus. Hier entscheidet nicht das Alter über die Zugabe von einem Jahr, sondern die Fähigkeit zur Selbstkalibrierung. Grundsätzliche Folge der neuen Regelungen: Je zeitgemäßer die Heizungsanlage, desto seltener klingelt der Schornsteinfeger. Umfangreiche Informationen zum Leistungsspektrum aktueller Brennwertgeräte liefert das Internet unter www.wolf-heiztechnik.de. Hier gibt es auch eine Fördercheck-Funktion, mit der sich für alle Modernisierungsmaßnahmen oder Neubauvorhaben die verfügbaren öffentlichen Förderprogramme abrufen lassen. Die Nutzer von Brennwertgeräten profitieren nämlich nicht nur von selteneren Prüf-Intervallen, sondern vielfach auch von Zuschüssen oder vergünstigten Konditionen bei der Finanzierung der neuen Anlage.

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