Eine Immobilie in Thailand kaufen - was ist zu beachten?
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Landbesitz kann in Thailand nicht auf Ausländer eingetragen werden. Ein neuer Gesetzesentwurf gestattet jedoch, dass thailändische Staatsbürger, die mit einem Ausländer verheiratet sind, unbeschränkt Land kaufen können, was vorher nicht möglich war. Wenn der Nachweis erbracht wurde, dass der Erwerb aus Mitteln des thailändischen Partners finanziert wird, gibt es bei dem
Landregistrierungsamt keinerlei Schwierigkeiten. Kommen die Mittel jedoch vom ausländischen Ehepartner, muss dieser ein Dokument unterschreiben indem er bestätigt, dass im Falle einer Scheidung der Landbesitz dem thailändischen Partner gehört. Folglich muss der Besitz nicht geteilt werden und verbleibt beim thailändischen Partner. Das Gesetz verbietet jedoch nicht, dass ein Ausländer ein Haus und ein Gebäude besitzt. In den meisten Fällen wird daher für Wohnzwecke ein Leasingvertrag, Nutzungs-Mietvertrag für Grund und Boden, über 30 Jahre mit Verlängerungsrecht abgeschlossen. Vom Gesetz her ist eine maximale Laufzeit für Mietverträge von 30 Jahren vorgesehen. Meistens wird jedoch mit einem Zusatzvertrag abgesichert, dass auch eine Verlängerung des Mietvertrages auf weitere 30 Jahre gewährt wird und dass bei Nichteinhaltung dieser vertraglichen Verpflichtung eine hohe Strafzahlung fällig ist. Solche Verträge müssen im Landtitel eingetragen werden um gesetzeswirksam zu sein.

Bei Nichteintragung ist dieser Vertrag nur 3 Jahre gültig und kommt einer Steuerhinterziehung gleich. Um die Wirtschaft in Thailand anzukurbeln, hat das Parlament nun mit 235:58 Stimmen beschlossen, das Nutzungsmietrecht auf 50 Jahre, mit Option auf weiter 50 Jahre, auszudehnen. Dies gilt jedoch nur für kommerziell und industriell genutzte Grundstücke. Dadurch hofft man, neue ausländische Investoren anzulocken. Eine weitere Gesetzesänderung hat am 18. Mai 2000 stattgefunden und ist am 19. Mai in Kraft getreten Das neue Gesetz erlaubt Ausländern, die mindestens 40 Millionen Baht in Thailand investiert haben, maximal 1 Rai Land (1"600 m2) für Wohnzwecke zu erwerben. Allerdings wird durch die daran geknüpften Bedingungen, das Investment nicht sehr attraktiv.
Ausländer haben das Recht, Darlehensverträge (Hypotheken) im Landtitel eintragen zu lassen.

Im Konkursfall geht das Grundstück dann an den Darlehensgeber und wird durch Gerichtsbeschluss über eine Versteigerung verkauft. Den Erlös daraus, minus der anfallenden Gebühren erhält der Darlehensgeber. Als höchster Zinssatz für Privatdarlehen werden von den Gerichten maximal 15% p.a. anerkannt. http://www.aczento.com/immobilien-in-thailand/landbesitzrechte-fuer-auslaender
Firma: Aczento Consulting Group
Ansprechpartner:
E-Mail: info@aczento.com
Straße/Nr.: Friedrichstr 171
PLZ/Ort: 10117 Berlin
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Telefax:
Website: www.aczento.com Die Presse-Meldung wurde verteilt über Press-Report.de - Der online Presseverteiler!
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Landbesitz kann in Thailand nicht auf Ausländer eingetragen werden. Ein neuer Gesetzesentwurf gestattet jedoch, dass thailändische Staatsbürger, die mit einem Ausländer verheiratet sind, unbeschränkt Land kaufen können, was vorher nicht möglich war. Wenn der Nachweis erbracht wurde, dass der Erwerb aus Mitteln des thailändischen Partners finanziert wird, gibt es bei dem
Landregistrierungsamt keinerlei Schwierigkeiten. Kommen die Mittel jedoch vom ausländischen Ehepartner, muss dieser ein Dokument unterschreiben indem er bestätigt, dass im Falle einer Scheidung der Landbesitz dem thailändischen Partner gehört. Folglich muss der Besitz nicht geteilt werden und verbleibt beim thailändischen Partner. Das Gesetz verbietet jedoch nicht, dass ein Ausländer ein Haus und ein Gebäude besitzt. In den meisten Fällen wird daher für Wohnzwecke ein Leasingvertrag, Nutzungs-Mietvertrag für Grund und Boden, über 30 Jahre mit Verlängerungsrecht abgeschlossen. Vom Gesetz her ist eine maximale Laufzeit für Mietverträge von 30 Jahren vorgesehen. Meistens wird jedoch mit einem Zusatzvertrag abgesichert, dass auch eine Verlängerung des Mietvertrages auf weitere 30 Jahre gewährt wird und dass bei Nichteinhaltung dieser vertraglichen Verpflichtung eine hohe Strafzahlung fällig ist. Solche Verträge müssen im Landtitel eingetragen werden um gesetzeswirksam zu sein.

Bei Nichteintragung ist dieser Vertrag nur 3 Jahre gültig und kommt einer Steuerhinterziehung gleich. Um die Wirtschaft in Thailand anzukurbeln, hat das Parlament nun mit 235:58 Stimmen beschlossen, das Nutzungsmietrecht auf 50 Jahre, mit Option auf weiter 50 Jahre, auszudehnen. Dies gilt jedoch nur für kommerziell und industriell genutzte Grundstücke. Dadurch hofft man, neue ausländische Investoren anzulocken. Eine weitere Gesetzesänderung hat am 18. Mai 2000 stattgefunden und ist am 19. Mai in Kraft getreten Das neue Gesetz erlaubt Ausländern, die mindestens 40 Millionen Baht in Thailand investiert haben, maximal 1 Rai Land (1"600 m2) für Wohnzwecke zu erwerben. Allerdings wird durch die daran geknüpften Bedingungen, das Investment nicht sehr attraktiv.
Ausländer haben das Recht, Darlehensverträge (Hypotheken) im Landtitel eintragen zu lassen.

Im Konkursfall geht das Grundstück dann an den Darlehensgeber und wird durch Gerichtsbeschluss über eine Versteigerung verkauft. Den Erlös daraus, minus der anfallenden Gebühren erhält der Darlehensgeber. Als höchster Zinssatz für Privatdarlehen werden von den Gerichten maximal 15% p.a. anerkannt. http://www.aczento.com/immobilien-in-thailand/landbesitzrechte-fuer-auslaender
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