Rheinische Post: Trittin: Strompreis für vierköpfige Familie soll um 50 Euro pro Jahr sinken!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung News


Düsseldorf (ots) - Eine vierköpfige Familie mit durchschnittlichem Stromverbrauch soll nach Plänen der Grünen künftig pro Jahr 50 Euro weniger für den Strom zahlen.

"Wir wollen die Ausnahmen bei der EEG-Umlage wieder auf die Zeit vor Schwarz-Gelb reduzieren. Wir wollen die Zahl der Ausnahmen wieder auf unter 1000 begrenzen", sagte Trittin der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

"Dann würde die EEG-Umlage auch um vier Milliarden Euro entlastet. Für einen privaten Haushalt mit vier Personen und einem durchschnittlichen Stromverbrauch bedeutet dies eine Entlastung von jährlich rund 50 Euro", sagte Trittin.

Vernünftig seien Ausnahmen bei der EEG- und Netzumlage nur für solche Unternehmen, die "energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen".

Dieses Kriterium gelte für Aluhütten und Stahlwerke, sie würden zu recht entlastet.

"Handelsunternehmen wie C&A oder auch Schlachthöfe sind aber nicht energieintensiv, sie müssen nicht länger von den Umlagen befreit werden."

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2553651/rheinische_post/mail von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Eine vierköpfige Familie mit durchschnittlichem Stromverbrauch soll nach Plänen der Grünen künftig pro Jahr 50 Euro weniger für den Strom zahlen.

"Wir wollen die Ausnahmen bei der EEG-Umlage wieder auf die Zeit vor Schwarz-Gelb reduzieren. Wir wollen die Zahl der Ausnahmen wieder auf unter 1000 begrenzen", sagte Trittin der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

"Dann würde die EEG-Umlage auch um vier Milliarden Euro entlastet. Für einen privaten Haushalt mit vier Personen und einem durchschnittlichen Stromverbrauch bedeutet dies eine Entlastung von jährlich rund 50 Euro", sagte Trittin.

Vernünftig seien Ausnahmen bei der EEG- und Netzumlage nur für solche Unternehmen, die "energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen".

Dieses Kriterium gelte für Aluhütten und Stahlwerke, sie würden zu recht entlastet.

"Handelsunternehmen wie C&A oder auch Schlachthöfe sind aber nicht energieintensiv, sie müssen nicht länger von den Umlagen befreit werden."

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