Prozessfinanzierung im Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - bei Behandlungsfehlern. Ciper & Coll. informieren:
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


(Mynewsdesk) Sie oder Ihr Angehöriger sind Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung, eines Verkehrsunfalls geworden, oder sonst wie in Ihrer Gesundheit verletzt worden. Sie haben aber keine finanziellen Mittel einen Prozess gegen den Schädiger zu führen? Auch verfügen Sie nicht über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung und haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe? In diesen Fällen bietet sich eine Prozessfinanzierung an. Der Ablauf ist bei fast allen bundesweit agierenden Finanzierungsunternehmen fast überall derselbe:Beim Prozessfinanzierer ist ein Antrag auf Prozesskostenfinanzierung zu stellen. Der Finanzierer erhält vom Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen und unterzieht diese einer intensiven juristischen Prüfung. Einige Finanzierer bedienen sich dabei interner, andere wiederum externer Anwälte, um insbesondere auch örtliche Gepflogenheiten mit berücksichtigen zu können. Der Anspruchsinhaber erhält so die Chance, einen berechtigten Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen. Er schont außerdem seine eigene Liquidität, was auch für viele Unternehmen attraktiv ist. Außerdem entfällt bei Unternehmen das Erfordernis, Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in der Bilanz auszuweisen. Der vom Anspruchsinhaber beauftragte Rechtsanwalt erhält die Chance, ein Verfahren zu führen, dessen Finanzierung jedenfalls bis zum Ende der Instanz sichergestellt ist.RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzleiinhaber der Sozietät Ciper & Coll., die seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes auf Patientenseite erfolgreich tätig sind (vgl. www.ciper.de), begrüßt die Möglichkeit für finanziell nicht gut bestellte Mandanten, sich einen Arzthaftungsprozess finanzieren zu lassen. "Durch diese Finanzierung geht das vollständige Prozessrisiko in Arzthaftungsangelegenheiten auf das Finanzierungsunternehmen über. Der geschädigte Patient hat weder Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, noch Anwaltsgebühren vorzustrecken, beziehungsweise im Nachhinein zu tragen. Gerade in Arzthaftungsprozesses ist die Erfolgsstatistik für die Klägerseite eher mau und liegt nach Expertenschätzungen bei nicht einmal dreißig Prozent für den klagenden Patienten." Dr D.C.Ciper weist allerdings darauf hin, dass sich nicht jeder Fall für eine Finanzierung eignet. Zunächst einmal muss eine Mindestsumme gegeben sein, die bei 50.000,- Euro bis 100.000,- Euro liegt, anderenfalls sich das Geschäft für einen Finanzierer aufgrund des Prozessrisikos gar nicht erst lohnt. Zweitens müssen auch die Erfolgsaussichten durch den mandatierten Rechtsanwalt eindeutig bestätigt werden. "Ist das nicht der Fall, wird ein Prozessfinanzierer nicht sehenden Auges in einen Prozessverlust mit immensem Kostenrisiko hineinlaufen."
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(Mynewsdesk) Sie oder Ihr Angehöriger sind Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung, eines Verkehrsunfalls geworden, oder sonst wie in Ihrer Gesundheit verletzt worden. Sie haben aber keine finanziellen Mittel einen Prozess gegen den Schädiger zu führen? Auch verfügen Sie nicht über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung und haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe? In diesen Fällen bietet sich eine Prozessfinanzierung an. Der Ablauf ist bei fast allen bundesweit agierenden Finanzierungsunternehmen fast überall derselbe:Beim Prozessfinanzierer ist ein Antrag auf Prozesskostenfinanzierung zu stellen. Der Finanzierer erhält vom Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen und unterzieht diese einer intensiven juristischen Prüfung. Einige Finanzierer bedienen sich dabei interner, andere wiederum externer Anwälte, um insbesondere auch örtliche Gepflogenheiten mit berücksichtigen zu können. Der Anspruchsinhaber erhält so die Chance, einen berechtigten Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen. Er schont außerdem seine eigene Liquidität, was auch für viele Unternehmen attraktiv ist. Außerdem entfällt bei Unternehmen das Erfordernis, Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in der Bilanz auszuweisen. Der vom Anspruchsinhaber beauftragte Rechtsanwalt erhält die Chance, ein Verfahren zu führen, dessen Finanzierung jedenfalls bis zum Ende der Instanz sichergestellt ist.RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzleiinhaber der Sozietät Ciper &amp; Coll., die seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes auf Patientenseite erfolgreich tätig sind (vgl. www.ciper.de), begrüßt die Möglichkeit für finanziell nicht gut bestellte Mandanten, sich einen Arzthaftungsprozess finanzieren zu lassen. "Durch diese Finanzierung geht das vollständige Prozessrisiko in Arzthaftungsangelegenheiten auf das Finanzierungsunternehmen über. Der geschädigte Patient hat weder Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, noch Anwaltsgebühren vorzustrecken, beziehungsweise im Nachhinein zu tragen. Gerade in Arzthaftungsprozesses ist die Erfolgsstatistik für die Klägerseite eher mau und liegt nach Expertenschätzungen bei nicht einmal dreißig Prozent für den klagenden Patienten." Dr D.C.Ciper weist allerdings darauf hin, dass sich nicht jeder Fall für eine Finanzierung eignet. Zunächst einmal muss eine Mindestsumme gegeben sein, die bei 50.000,- Euro bis 100.000,- Euro liegt, anderenfalls sich das Geschäft für einen Finanzierer aufgrund des Prozessrisikos gar nicht erst lohnt. Zweitens müssen auch die Erfolgsaussichten durch den mandatierten Rechtsanwalt eindeutig bestätigt werden. "Ist das nicht der Fall, wird ein Prozessfinanzierer nicht sehenden Auges in einen Prozessverlust mit immensem Kostenrisiko hineinlaufen."
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