Neugeborenen-Hörtest ist nur der Anfang: Auch Folgemaßnahmen müssen eingeführt und finanziert werden
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Experten aus den Bereichen Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation haben heute im Deutschen Bundestag über die Umsetzung des Universellen Neugeborenen Hörscreenings (UNHS) diskutiert. Das UNHS ist ein einfacher und schmerzfreier Hörtest und gehört seit dem 1. Januar 2009 zu den Pflichtuntersuchungen nach der Geburt.

Hierfür hat sich die Deutsche Kinderhilfe gemeinsam mit der Aktion Frühkindliches Hören (www.kinderschutz-in-deutschland.de/deutsche-kinderhilfe/projekte/fruehkindliches-hoeren) jahrelang eingesetzt.

Die Gesprächsteilnehmer sind sich darüber einig, dass die Umsetzung des Hörscreenings zu schleppend vorangeht. Es hat sich herausgestellt, dass das Hörscreening noch lange nicht in allen Kliniken durchgeführt wird. Ein weiteres Ergebnis des Expertengesprächs ist, dass das Screening auch weiterhin in Kooperation aller beteiligten Disziplinen intensiv begleitet werden muss. Das eigentliche Screening steht am Beginn einer Kette von Maßnahmen, die bei Kindern mit einer Hörstörung so schnell wie möglich ergriffen werden müssen. Nur wenn sich der Diagnose rasche Hörsystem-Versorgungen und gezielte Hörfördermaßnahmen anschließen, ist den Kindern geholfen, so die Kernbotschaft der Experten, die die Umsetzung des Neugeborenen Hörscreenings bundesweit weiterhin kritisch begleiten werden.

Eine weitere Forderung der Teilnehmer betrifft die Finanzierung des Hörscreenings. Sie richtet sich an die Politik und die Kliniken. Die Deutsche Kinderhilfe und die Aktion Frühkindliches Hören appellieren an die Politik auf die Beteiligten der Selbstverwaltung einzuwirken, damit eine tragbare Lösung zum Wohle der Kinder herbeigeführt wird. Denn die Kliniken könnten durch die Abgabe eines Betrags in Höhe von nur 3 Euro an die Hörscreening-Zentralen sicher stellen, dass jedes Neugeborene bei einem auffälligen Ergebnis entsprechend versorgt wird. Im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention plädierten die Experten außerdem für optimale Förderbedingungen für Kinder mit Hörschädigungen, unabhängig von dem Bundesland, in dem Sie leben.

"Wenn die Beteiligten im Gesundheitswesen es nicht schaffen, den Hörtest wirksam und flächendeckend in den deutschen Kliniken einzuführen und zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, dass diese notwendige und wichtige Untersuchung wieder abgesetzt wird. Wird eine Hörstörung frühzeitig erkannt und in den ersten drei Lebensmonaten versorgt, kann das betroffene Kind normal hören und sprechen lernen. Dies hat Einfluss auf den gesamten weiteren Lebensweg des Kindes, auf sein seelisches Gleichgewicht und seine schulische Bildung. 1 von 1.000 Neugeborenen kommt in Deutschland mit einer Hörschädigung zur Welt. Diese Kinder dürfen wir nicht aus den Augen verlieren", so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Die Deutsche Kinderhilfe ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit ohne staatliche Gelder Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene begleitet.
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Hofmann
Schiffbauerdamm 40
10117
Berlin
presse@kinderhilfe.de
030/24 34 29 40
http://kinderhilfe.de


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Experten aus den Bereichen Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation haben heute im Deutschen Bundestag über die Umsetzung des Universellen Neugeborenen Hörscreenings (UNHS) diskutiert. Das UNHS ist ein einfacher und schmerzfreier Hörtest und gehört seit dem 1. Januar 2009 zu den Pflichtuntersuchungen nach der Geburt.

Hierfür hat sich die Deutsche Kinderhilfe gemeinsam mit der Aktion Frühkindliches Hören (www.kinderschutz-in-deutschland.de/deutsche-kinderhilfe/projekte/fruehkindliches-hoeren) jahrelang eingesetzt.

Die Gesprächsteilnehmer sind sich darüber einig, dass die Umsetzung des Hörscreenings zu schleppend vorangeht. Es hat sich herausgestellt, dass das Hörscreening noch lange nicht in allen Kliniken durchgeführt wird. Ein weiteres Ergebnis des Expertengesprächs ist, dass das Screening auch weiterhin in Kooperation aller beteiligten Disziplinen intensiv begleitet werden muss. Das eigentliche Screening steht am Beginn einer Kette von Maßnahmen, die bei Kindern mit einer Hörstörung so schnell wie möglich ergriffen werden müssen. Nur wenn sich der Diagnose rasche Hörsystem-Versorgungen und gezielte Hörfördermaßnahmen anschließen, ist den Kindern geholfen, so die Kernbotschaft der Experten, die die Umsetzung des Neugeborenen Hörscreenings bundesweit weiterhin kritisch begleiten werden.

Eine weitere Forderung der Teilnehmer betrifft die Finanzierung des Hörscreenings. Sie richtet sich an die Politik und die Kliniken. Die Deutsche Kinderhilfe und die Aktion Frühkindliches Hören appellieren an die Politik auf die Beteiligten der Selbstverwaltung einzuwirken, damit eine tragbare Lösung zum Wohle der Kinder herbeigeführt wird. Denn die Kliniken könnten durch die Abgabe eines Betrags in Höhe von nur 3 Euro an die Hörscreening-Zentralen sicher stellen, dass jedes Neugeborene bei einem auffälligen Ergebnis entsprechend versorgt wird. Im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention plädierten die Experten außerdem für optimale Förderbedingungen für Kinder mit Hörschädigungen, unabhängig von dem Bundesland, in dem Sie leben.

"Wenn die Beteiligten im Gesundheitswesen es nicht schaffen, den Hörtest wirksam und flächendeckend in den deutschen Kliniken einzuführen und zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, dass diese notwendige und wichtige Untersuchung wieder abgesetzt wird. Wird eine Hörstörung frühzeitig erkannt und in den ersten drei Lebensmonaten versorgt, kann das betroffene Kind normal hören und sprechen lernen. Dies hat Einfluss auf den gesamten weiteren Lebensweg des Kindes, auf sein seelisches Gleichgewicht und seine schulische Bildung. 1 von 1.000 Neugeborenen kommt in Deutschland mit einer Hörschädigung zur Welt. Diese Kinder dürfen wir nicht aus den Augen verlieren", so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Die Deutsche Kinderhilfe ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit ohne staatliche Gelder Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene begleitet.
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