AOK: Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) setzt erste Ausrufezeichen!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung News


Berlin (ots) - Grundsätzlich positiv bewertet die AOK den (...) vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG).

"Die Finanzierungsfragen werden fair und pragmatisch beantwortet und das Thema Qualität bekommt einen neuen Motor", so Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands.

Der vollständige Einkommensausgleich sorge für gerechte Rahmenbedingungen im Kassenwettbewerb. Und mit einem staatlichen Qualitätsinstitut erhielten Transparenz und Patientenorientierung weiter Auftrieb.

"Das sind erste Ausrufezeichen für den gesundheitspolitischen Reformwillen dieser Koalition." Es müssten aber dringend weitere folgen, denn am Ende zähle allein der Nutzen für Versicherte, Beitragszahler und Patienten.

Mit dem neuen Beitragssystem werden die pauschalen Zusatzbeiträge in Euro abgeschafft. Künftig werden wieder alle Beitragssatzbestandteile abhängig vom Einkommen erhoben und direkt vom Gehalt abgebucht.

Gleichzeitig wird der allgemeine Beitragssatz per Gesetz auf 14,6 Prozent festgeschrieben.

Kassen können ihren finanziellen Mehrbedarf über individuell festgelegte Beitragssätze regulieren, der bisher gesetzlich festgelegte Sonderbeitragssatz von 0,9 Prozent fließt darin ein.

Ein weiterer wesentlicher Punkt im Gesetzentwurf ist die geplante Gründung eines staatlichen Qualitätsinstituts. Dieses soll messen, wie gut insbesondere Krankenhäuser ihre Patienten behandeln.

"Die systematische Messung der Behandlungsqualität mit Routinedaten durch ein fachlich und wissenschaftlich unabhängiges Institut ist richtig und notwendig", betont Graalmann.

An verschiedenen Stellen sei bereits Wissen über das Niveau der Behandlungsqualität vorhanden. So veröffentliche das Wissenschaftliche Institut der AOK seit Jahren wissenschaftlich fundierte und breit anerkannte Analysen zur Ergebnisqualität auf Basis von Routinedaten.

Das FQWG schaffe die Voraussetzung dafür, dieses Wissen breiter zu nutzen und zu vertiefen. Allerdings müsse zügig die Arbeitsfähigkeit des Instituts hergestellt werden.

Graalmann: "Das Qualitätsinstitut muss so schnell wie möglich Ergebnisse produzieren, und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss ihre Arbeit aufnehmen, um den Rahmen für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung und -bezahlung zu schaffen."

Pressekontakt:

Pressestelle AOK-Bundesverband
Dr. Kai Behrens - Pressesprecher
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: presse@bv.aok.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/8697/2697395/aok-fqwg-setzt-erste-ausrufezeichen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Grundsätzlich positiv bewertet die AOK den (...) vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG).

"Die Finanzierungsfragen werden fair und pragmatisch beantwortet und das Thema Qualität bekommt einen neuen Motor", so Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands.

Der vollständige Einkommensausgleich sorge für gerechte Rahmenbedingungen im Kassenwettbewerb. Und mit einem staatlichen Qualitätsinstitut erhielten Transparenz und Patientenorientierung weiter Auftrieb.

"Das sind erste Ausrufezeichen für den gesundheitspolitischen Reformwillen dieser Koalition." Es müssten aber dringend weitere folgen, denn am Ende zähle allein der Nutzen für Versicherte, Beitragszahler und Patienten.

Mit dem neuen Beitragssystem werden die pauschalen Zusatzbeiträge in Euro abgeschafft. Künftig werden wieder alle Beitragssatzbestandteile abhängig vom Einkommen erhoben und direkt vom Gehalt abgebucht.

Gleichzeitig wird der allgemeine Beitragssatz per Gesetz auf 14,6 Prozent festgeschrieben.

Kassen können ihren finanziellen Mehrbedarf über individuell festgelegte Beitragssätze regulieren, der bisher gesetzlich festgelegte Sonderbeitragssatz von 0,9 Prozent fließt darin ein.

Ein weiterer wesentlicher Punkt im Gesetzentwurf ist die geplante Gründung eines staatlichen Qualitätsinstituts. Dieses soll messen, wie gut insbesondere Krankenhäuser ihre Patienten behandeln.

"Die systematische Messung der Behandlungsqualität mit Routinedaten durch ein fachlich und wissenschaftlich unabhängiges Institut ist richtig und notwendig", betont Graalmann.

An verschiedenen Stellen sei bereits Wissen über das Niveau der Behandlungsqualität vorhanden. So veröffentliche das Wissenschaftliche Institut der AOK seit Jahren wissenschaftlich fundierte und breit anerkannte Analysen zur Ergebnisqualität auf Basis von Routinedaten.

Das FQWG schaffe die Voraussetzung dafür, dieses Wissen breiter zu nutzen und zu vertiefen. Allerdings müsse zügig die Arbeitsfähigkeit des Instituts hergestellt werden.

Graalmann: "Das Qualitätsinstitut muss so schnell wie möglich Ergebnisse produzieren, und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss ihre Arbeit aufnehmen, um den Rahmen für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung und -bezahlung zu schaffen."

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Tel.: 030 / 346 46 2309
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