Rheinische Post: Gesetzentwurf: Pflegesatz für Heimbewohner in Stufe III steigt auf 1.612 Euro pro Monat!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung News


Düsseldorf (ots) - Die Sätze in der Pflegeversicherung steigen durchschnittlich um rund vier Prozent, das geht aus dem Gesetzentwurf zur Pflegereform hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Demnach steigt ab dem 1. Januar 2015 in der häuslichen Pflege der Satz für die Stufe eins von 450 auf 462 Euro, in der Stufe zwei steigt er von 1100 auf 1144 und in der dritten Stufe von 1550 auf 1612 Euro.

Für Heimbewohner steigt der Satz in Stufe eins von 1023 auf 1064, in Stufe zwei von 1279 auf 1330 und in Stufe drei von 1550 auf 1612 Euro.

Unter anderem für diese Verbesserungen steigt der Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte.

Ein Teil des Geldes, 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, sollen künftig in eine Kapital-Rücklage für die Pflegeversicherung fließen. Dieses sogenannte "Sondervermögen" soll dem Gesetzentwurf zu Folge über 20 Jahre angespart werden.

Mit dem Geld soll die Pflege der geburtenstarken Jahrgänge zwischen 1959 und 1967 finanziert werden.

"Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr, nach dem die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, deutlich ansteigt", heißt es im Gesetzentwurf.

Das Sondervermögen dürfe ausschließlich zweckgebunden zur Stabilisierung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung genutzt werden.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2709046/rheinische-post-gesetzentwurf-pflegesatz-fuer-heimbewohner-in-stufe-iii-steigt-auf-1612-euro-pro von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Die Sätze in der Pflegeversicherung steigen durchschnittlich um rund vier Prozent, das geht aus dem Gesetzentwurf zur Pflegereform hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Demnach steigt ab dem 1. Januar 2015 in der häuslichen Pflege der Satz für die Stufe eins von 450 auf 462 Euro, in der Stufe zwei steigt er von 1100 auf 1144 und in der dritten Stufe von 1550 auf 1612 Euro.

Für Heimbewohner steigt der Satz in Stufe eins von 1023 auf 1064, in Stufe zwei von 1279 auf 1330 und in Stufe drei von 1550 auf 1612 Euro.

Unter anderem für diese Verbesserungen steigt der Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte.

Ein Teil des Geldes, 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, sollen künftig in eine Kapital-Rücklage für die Pflegeversicherung fließen. Dieses sogenannte "Sondervermögen" soll dem Gesetzentwurf zu Folge über 20 Jahre angespart werden.

Mit dem Geld soll die Pflege der geburtenstarken Jahrgänge zwischen 1959 und 1967 finanziert werden.

"Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr, nach dem die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, deutlich ansteigt", heißt es im Gesetzentwurf.

Das Sondervermögen dürfe ausschließlich zweckgebunden zur Stabilisierung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung genutzt werden.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2709046/rheinische-post-gesetzentwurf-pflegesatz-fuer-heimbewohner-in-stufe-iii-steigt-auf-1612-euro-pro von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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