Die Patientenvorsorgevollmacht - auch jüngere Menschen sollten rechtzeitig vorsorgen
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Warum aufgrund der aktuellen Gesetzeslage eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte, erklärt Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt am Main

Frankfurt, 12. Juni 2014 - Die aktuelle Gesetzlage schreibt den Ärzten vor, alles Mögliche zur Lebenserhaltung ihrer Patienten zu unternehmen. Sie dürfen damit ohne die willentliche Anweisung des Patienten auch keine Maschinen zur künstlichen Ernährung oder Beatmung zum Zwecke der Lebensverlängerung abschalten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient dauerhaft im Koma liegt oder irreparable Gehirnschäden erlitten hat. Patienten haben jedoch das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen, zum Beispiel durch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht.

"Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind wahrhaft kein angenehmes Thema, mit dem man sich gerne beschäftigt", weiß auch Bettina Schmidt, Gründerin der Kanzlei Schmidt & Kollegen, die als Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt (http://www.notar-frankfurt-am-main.de/) arbeitet. "Dennoch sollten sich jüngere Menschen frühzeitig hiermit auseinandersetzen."

Denn das Fehlen einer entsprechenden Willenserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben. So berichtet Notarin Bettina Schmidt von einem Fall, in welchem eine 50-jährige Frau nach einem Verkehrsunfall in ein dauerhaftes Koma gefallen ist. Die Ärzte gehen nicht davon aus, dass sie jemals wieder hieraus erwachen wird. Da weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vorlagen, sind sie aber gesetzlich verpflichtet, die Frau künstlich am Leben zuhalten. Um das Pflegeheim zu finanzieren, mussten die Eltern inzwischen sogar ihr Haus verkaufen und mit dem 10-jährigen Sohn der Patientin in eine kleine Mietwohnung ziehen.

Bettina Schmidt empfiehlt, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen: "Der Notar kann beim Verfassen der Vorsorgevollmacht beraten, vor ungenauen Formulierungen schützen und sie anschließend beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Die Daten des Registers können von Krankenhäusern und Betreuungsgerichten eingesehen werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung verschafft wird. Im Streitfall kann der Notar außerdem bezeugen, dass der Patient bei Beurkundung geschäftsfähig war und die Urkunde seinem Willen entspricht."

Weitere Informationen unter:
www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/immobilienrecht-notariat/298-warum-eine-patientenvorsorgevollmacht-nicht-erst-im-alter-ein-thema-sein-sollte.html (http://www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/immobilienrecht-notariat/298-warum-eine-patientenvorsorgevollmacht-nicht-erst-im-alter-ein-thema-sein-sollte.html)

Tag-IT: Behandlungsabbruch, Betreuung, Betreuungsverfügung, Bevollmächtigter, Generalvollmacht, Notarielle Urkunde, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenvorsorgevollmacht, Vormundschaftsgerichte, Koma, Lebenserhaltende Maßnahmen, Unfall
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: http://www.schmidt-kollegen.com
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt
Bettina Schmidt
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17

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Pressekontakt:
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Bettina Schmidt
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presse@formativ.net
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Warum aufgrund der aktuellen Gesetzeslage eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte, erklärt Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt am Main

Frankfurt, 12. Juni 2014 - Die aktuelle Gesetzlage schreibt den Ärzten vor, alles Mögliche zur Lebenserhaltung ihrer Patienten zu unternehmen. Sie dürfen damit ohne die willentliche Anweisung des Patienten auch keine Maschinen zur künstlichen Ernährung oder Beatmung zum Zwecke der Lebensverlängerung abschalten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient dauerhaft im Koma liegt oder irreparable Gehirnschäden erlitten hat. Patienten haben jedoch das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen, zum Beispiel durch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht.

"Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind wahrhaft kein angenehmes Thema, mit dem man sich gerne beschäftigt", weiß auch Bettina Schmidt, Gründerin der Kanzlei Schmidt & Kollegen, die als Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt (http://www.notar-frankfurt-am-main.de/) arbeitet. "Dennoch sollten sich jüngere Menschen frühzeitig hiermit auseinandersetzen."

Denn das Fehlen einer entsprechenden Willenserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben. So berichtet Notarin Bettina Schmidt von einem Fall, in welchem eine 50-jährige Frau nach einem Verkehrsunfall in ein dauerhaftes Koma gefallen ist. Die Ärzte gehen nicht davon aus, dass sie jemals wieder hieraus erwachen wird. Da weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vorlagen, sind sie aber gesetzlich verpflichtet, die Frau künstlich am Leben zuhalten. Um das Pflegeheim zu finanzieren, mussten die Eltern inzwischen sogar ihr Haus verkaufen und mit dem 10-jährigen Sohn der Patientin in eine kleine Mietwohnung ziehen.

Bettina Schmidt empfiehlt, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen: "Der Notar kann beim Verfassen der Vorsorgevollmacht beraten, vor ungenauen Formulierungen schützen und sie anschließend beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Die Daten des Registers können von Krankenhäusern und Betreuungsgerichten eingesehen werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung verschafft wird. Im Streitfall kann der Notar außerdem bezeugen, dass der Patient bei Beurkundung geschäftsfähig war und die Urkunde seinem Willen entspricht."

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Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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