Ambassador Europe bringt Führerschein zurück
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Finanzierung Infos


Wer fährt macht Fehler, wer viel fährt macht unter Umständen mehr Fehler. Dazu gehören auch Selbständige und Angestellte die beruflich viel unterwegs sind. Ein Fahrverbot, hervorgerufen durch ein volles Punktekonto oder andere Umstände, kann da mitunter existentielle Probleme hervorrufen. Wenn zur Wiedererlangung des Führerscheines noch eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) bestanden werden muss, kann man im Falle des Versagens endgültig auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Was das für die berufliche Existenz bedeutet, kann man sich leicht ausmalen.
Seit dem 19.1.2013 geändert ist die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft die besagt, dass der EU-Führerschein in jedem EU-Mitgliedstaat neu beantragt werden kann und dann in allen anderen Ländern gültig anzuerkennen ist. Das ist natürlich für alle interessant, die Ihren Führerschein dauerhaft verloren haben und/oder in der MPU versagt haben. Denn ein Land, das keine MPU kennt wie England, kann auch keine Führerscheine mit MPU ausstellen. Diese müssen dank der neuen Regelung trotzdem in Deutschland anerkannt werden.
Einen guten Ruf bei der Abwicklung dieses Verfahrens hat sich der Dienstleister http://ambassador-europe.eu/ erworben weil er die gesamte Organisation von Anfang bis Ende übernimmt. Da für den EU-Führerschein von Amabassador-Europe alle Fachanwälte gestellt werden, sind weder Sprachkenntnisse nötig noch das persönliche Erscheinen. Für die Abwicklung des Verfahrens, das im Übrigen ohne jede Prüfung abläuft, müssen etwa drei Monate eingeplant werden. Danach besitzt man wieder eine in der EU gültige Fahrerlaubnis.
Ab sofort werden auch die Klassen C und CE angeboten mit Untersuchung bei einem deutschen Arzt in London.

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Martin Wagner
Office London 152-160 City Road 152

00000 London EC1V 2NX
Großbritannien

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Homepage: http://ambassador-europe.info/
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Seit dem 19.1.2013 geändert ist die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft die besagt, dass der EU-Führerschein in jedem EU-Mitgliedstaat neu beantragt werden kann und dann in allen anderen Ländern gültig anzuerkennen ist. Das ist natürlich für alle interessant, die Ihren Führerschein dauerhaft verloren haben und/oder in der MPU versagt haben. Denn ein Land, das keine MPU kennt wie England, kann auch keine Führerscheine mit MPU ausstellen. Diese müssen dank der neuen Regelung trotzdem in Deutschland anerkannt werden.
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