Finanzierung News ! Finanzierung 24/7 News & Infos Finanzierung 24/7 Forum ! Web - Forum Finanzierung 24/7 Videos ! Web - Videos Finanzierung 24/7 Foto-Galerie ! Foto - Galerie Finanzierung 24/7 WEB-Links ! Web - Links Finanzierung 24/7  Lexikon ! Finanzierung 24/7 Lexikon

 Finanzierung-247.de: Finanzierung News, Infos & Tipps

Seiten-Suche:  
 Finanzierung-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neue interessante
News, Infos & Tipps @
Finanzierung-247.de:
Das Team von Arend Prozessautomation GmbH
Technische Intelligenz trifft auf innovatives Funding
Finanzierungserfolg Arend
Finanzierung von Arend erfolgreich beendet
Autoren Madris Tomes und Steve Cottrell
Umsetzung der Unique Device Identification (UDI) in Europa für reibungs ...
Lüttge Algenperle jetzt auf Startnext
Crowdfunding Kampagne für Algenperle gestartet
Foto: Roth-Massivhaus
08. Mai | Roth-Massivhaus freut sich auf Ihren Besuch | Bauherren-Informatio ...
Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Werbung: Günstiger Börsenhandel
DeGiro.de: Bemerkenswert niedrige Gebühren beim Aktienkauf!

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Werbung: Kostenloser Trading-Club
Forex Trading Club

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Who's Online
Zur Zeit sind 266 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online - Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Haupt - Menü
Finanzierung-247.de - Services
· Finanzierung-247.de - News
· Finanzierung-247.de - Links
· Finanzierung-247.de - Forum
· Finanzierung-247.de - Lexikon
· Finanzierung-247.de - Kalender
· Finanzierung-247.de - Foto-Galerie
· Finanzierung-247.de - Seiten Suche

Kategorien
· Bausparen
· Girokonto
· Kredit
· Kreditkarte

Redaktionelles
· Finanzierung-247.de News-Übersicht
· Finanzierung-247.de Rubriken
· Top 5 bei Finanzierung-247.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Finanzierung-247.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Finanzierung-247.de
· Account löschen

Interaktiv
· Finanzierung-247.de Link senden
· Finanzierung-247.de Event senden
· Finanzierung-247.de Foto senden
· Finanzierung-247.de Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Finanzierung-247.de Mitglieder
· Finanzierung-247.de Gästebuch

Information
· Finanzierung-247.de Impressum
· Finanzierung-247.de AGB & Datenschutz
· Finanzierung-247.de FAQ/ Hilfe
· Finanzierung-247.de Statistiken
· Finanzierung-247.de Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Kostenlose Browser Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Finanzierung-247.de WebTips
Finanzierung-247.de ! Finanzierung bei Google
Finanzierung-247.de ! Finanzierung bei Wikipedia

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! SEO Challenge RankensteinSEO
Domain: SEO Challenge RankensteinSEO

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Top Links @ Finanzierung-247.de
Finanzierung-247.de ! DeGiro.de
Finanzierung-247.de ! TradeRepublic
Finanzierung-247.de ! Effecten-Spiegel.com
Finanzierung-247.de ! DerAktionaer.de
Finanzierung-247.de ! FinanzTtrends.info
Finanzierung-247.de ! BoersenNews.de
Finanzierung-247.de ! FinanzGuerilla.de News
Finanzierung-247.de ! Aktien-Indizees
Finanzierung-247.de ! Preiswerte Aktien bei Focus
Finanzierung-247.de ! Nebenwerte: Small Caps Champion
Finanzierung-247.de ! 6 Top FinTech-Startups
Finanzierung-247.de ! Was sind Hebelprodukte?
Finanzierung-247.de ! Google Marktübersicht

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Seiten - Infos
Finanzierung-24/7.de - Mitglieder!  Mitglieder:3.413
Finanzierung-24/7.de -  News!  News:17.515
Finanzierung-24/7.de -  Links!  Links:12
Finanzierung-24/7.de -  Galerie!  Fotos:152
Finanzierung-24/7.de -  Kalender!  Events:0
Finanzierung-24/7.de - Forumposts!  Forumposts:297
Finanzierung-24/7.de -  Lexikon!  Lexikon-Einträge:3
Finanzierung-24/7.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:1

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Finanzierung News DE - News & Infos rund um's Thema Finanzierung !

Finanzierung News! D.A.S. Stichwort des Monats März: ''Kündigung von Werkswohnungen''

Veröffentlicht am Dienstag, dem 09. Februar 2016 von Finanzierung-247.de

Finanzierung Infos
Freie-PM.de: Für Werkswohnungen gelten besondere Regeln

Viele Betriebe wie auch öffentliche Arbeitgeber stellen Mitarbeitern Wohnraum zur Verfügung - oft zu besonders günstigen Konditionen. Bei Mitarbeiterwohnungen muss zwischen Werkmietwohnungen und Dienstwohnungen (auch: Werkdienstwohnungen) unterschieden werden. Bei einer Werkmietwohnung gibt es einerseits den Arbeitsvertrag und andererseits einen Mietvertrag. Wenn also das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, muss der Arbeitgeber zusätzlich noch das Mietverhältnis kündigen. Die Kündigung des Mietvertrages richtet sich nach dem Mietrecht. Dieses kennt einige Sonderregeln für Werkmietwohnungen. Bei Dienstwohnungen existiert kein Mietvertrag. Sie werden im Rahmen des Dienstverhältnisses überlassen. Eine Beendigung dieser Überlassung richtet sich nach dem Arbeitsrecht und gegebenenfalls nach dem Dienstrecht für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt drei Gerichtsurteile zum Thema "Werkswohnungen" vor.

Fall 1: Kündigung einer Dienstwohnung bei fortgesetztem Arbeitsvertrag

Der Fahrer und Hausmeister einer Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit hatte seit vielen Jahren eine Dienstwohnung bewohnt, welche ihm sein Arbeitgeber überlassen hatte. Im Jahr 2003 forderte die Bundesagentur für Arbeit die ihr untergeordneten Behörden auf, die Zuweisung von Dienstwohnungen zu widerrufen. Der Bundesrechnungshof halte Dienstwohnungen für Mitarbeiter der Arbeitsagenturen für nicht mehr erforderlich. Die örtliche Behörde widerrief daher die Zuweisung der Hausmeisterwohnung und wandelte sie in eine Mietwohnung um. Der Hausmeister hatte bisher einen monatlichen Betrag für die Nutzung der Wohnung bezahlt, jetzt verlangte die Behörde die (höhere) ortsübliche Vergleichsmiete. Der Hausmeister ging nun gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber vor. Das Arbeitsgericht Bielefeld erklärte den Widerruf der Zuweisung der Wohnung für unwirksam. Bei einer Werkdienstwohnung finde die Überlassung der Wohnung im Rahmen des Dienstverhältnisses und ohne gesonderten Mietvertrag statt. Die Überlassung sei Teil der Vergütung für die Arbeitsleistung. Zwar seien während der Nutzung der Wohnung mietrechtliche Vorschriften anwendbar; die Beendigung der Nutzung richte sich jedoch nach Arbeits- beziehungsweise Dienstvertragsrecht. Die Dienstwohnung könne nicht gekündigt werden, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestehe, denn dies sei eine unzulässige Teilkündigung des Arbeitsvertrages. Eine entsprechende Regelung in den internen Vorschriften der Behörde sei nicht anwendbar.

Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 15. November 2004, Az. 3 Ca 1448/04

Fall 2: Bademeister mit wechselndem Einsatzort

Eine Gemeinde hatte einem Bademeister eine Dienstwohnung auf dem Gelände des gemeindeeigenen Schwimmbades zugewiesen. Im Dienstvertrag hieß es, dass die Zuweisung der Wohnung zurückgenommen werden könne, wenn er nicht mehr Inhaber seines Dienstpostens sei. Nach einigen Jahren übernahm ein privater Träger das Schwimmbad. Dieser beschäftigte den Bademeister weiter, kündigte aber einige Zeit später das Werkmietverhältnis. Begründung des Arbeitgebers war, dass der Bademeister jetzt hauptsächlich in einem anderen Schwimmbad eingesetzt werde, er habe daher seinen "Dienstposten" nicht mehr inne. Der Arbeitgeber bot ihm die bisherige Wohnung zum ortsüblichen Preis zur Miete an. Er akzeptierte nicht. Nach einigen Monaten erfolgte eine weitere Kündigung der Wohnung, diesmal mit Verweis auf einen geplanten Umbau des Bades, bei dem die Wohnungen in zusätzliche Umkleideräume verwandelt werden würden. Nach dem Landesarbeitsgericht Köln waren beide Kündigungen unwirksam. Es handle sich hier um eine Werkdienstwohnung ohne gesonderten Mietvertrag. Maßgeblich sei das Arbeitsrecht und nicht das Mietrecht. Zwar habe sich der ursprüngliche Arbeitgeber wirksam den Widerruf der Wohnungsüberlassung vorbehalten. Hier seien aber die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf nicht erfüllt. Der Bademeister sei jedes Jahr in verschiedenen Schwimmbädern eingesetzt worden und immer auch in dem Schwimmbad, bei dem sich seine Wohnung befand. Niemand könne mit Sicherheit sagen, dass er in Zukunft nicht mehr vor Ort eingesetzt werde. Auch mit dem geplanten Umbau könne der Arbeitgeber nicht argumentieren. Finanzierung und Umsetzung dieses Projekts seien noch völlig offen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 4. März 2008, Az. 11 Sa 582/07

Fall 3: Werkmietwohnung bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Der Eigentümer eines Mietshauses hatte dem Hauswart dieser Immobilie eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Nachdem er dessen Arbeitsvertrag gekündigt hatte, bewohnte der Hauswart die Wohnung zunächst weiter. Es bestand ein separater Mietvertrag. Der Eigentümer des Mietshauses kündigte ihn etwa ein Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Hier kamen nun die besonderen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Werkmietwohnungen in den §§ 576 ff. BGB zur Anwendung. Der Vermieter hatte laut Gericht ein berechtigtes Interesse an der Kündigung, weil er die Dreizimmerwohnung für den neuen Hauswart mit Familie benötigte. Es sei legitim, dass ein Hauswart mit Familie bevorzugt werde, weil dieser grundsätzlich stärker am Wohnort verwurzelt sei. Der Vermieter sei auch nicht gehalten, eine andere Wohnung als Hausmeisterwohnung zu verwenden. Kündige er eine Werkmietwohnung, müsse er dem Mieter aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage verfügbare Wohnung, die vermietet werden solle, anbieten. Hier kämen nur zwei vergleichbare Wohnungen in Betracht. Als diese frei gewesen wären, habe sich der Vermieter mit dem Hausmeister jedoch noch mitten in einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht befunden. Daher sei ungewiss gewesen, ob das Arbeitsverhältnis wirklich beendet werden würde. Die Kündigung sei rechtmäßig, eine Ersatzwohnung habe nicht zur Verfügung gestanden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 28. Oktober 2004, Az. 62 S 219/04

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.017

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570

http://www.ergo.com

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Weitere interessante Köln News & Köln Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Für Werkswohnungen gelten besondere Regeln

Viele Betriebe wie auch öffentliche Arbeitgeber stellen Mitarbeitern Wohnraum zur Verfügung - oft zu besonders günstigen Konditionen. Bei Mitarbeiterwohnungen muss zwischen Werkmietwohnungen und Dienstwohnungen (auch: Werkdienstwohnungen) unterschieden werden. Bei einer Werkmietwohnung gibt es einerseits den Arbeitsvertrag und andererseits einen Mietvertrag. Wenn also das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, muss der Arbeitgeber zusätzlich noch das Mietverhältnis kündigen. Die Kündigung des Mietvertrages richtet sich nach dem Mietrecht. Dieses kennt einige Sonderregeln für Werkmietwohnungen. Bei Dienstwohnungen existiert kein Mietvertrag. Sie werden im Rahmen des Dienstverhältnisses überlassen. Eine Beendigung dieser Überlassung richtet sich nach dem Arbeitsrecht und gegebenenfalls nach dem Dienstrecht für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt drei Gerichtsurteile zum Thema "Werkswohnungen" vor.

Fall 1: Kündigung einer Dienstwohnung bei fortgesetztem Arbeitsvertrag

Der Fahrer und Hausmeister einer Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit hatte seit vielen Jahren eine Dienstwohnung bewohnt, welche ihm sein Arbeitgeber überlassen hatte. Im Jahr 2003 forderte die Bundesagentur für Arbeit die ihr untergeordneten Behörden auf, die Zuweisung von Dienstwohnungen zu widerrufen. Der Bundesrechnungshof halte Dienstwohnungen für Mitarbeiter der Arbeitsagenturen für nicht mehr erforderlich. Die örtliche Behörde widerrief daher die Zuweisung der Hausmeisterwohnung und wandelte sie in eine Mietwohnung um. Der Hausmeister hatte bisher einen monatlichen Betrag für die Nutzung der Wohnung bezahlt, jetzt verlangte die Behörde die (höhere) ortsübliche Vergleichsmiete. Der Hausmeister ging nun gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber vor. Das Arbeitsgericht Bielefeld erklärte den Widerruf der Zuweisung der Wohnung für unwirksam. Bei einer Werkdienstwohnung finde die Überlassung der Wohnung im Rahmen des Dienstverhältnisses und ohne gesonderten Mietvertrag statt. Die Überlassung sei Teil der Vergütung für die Arbeitsleistung. Zwar seien während der Nutzung der Wohnung mietrechtliche Vorschriften anwendbar; die Beendigung der Nutzung richte sich jedoch nach Arbeits- beziehungsweise Dienstvertragsrecht. Die Dienstwohnung könne nicht gekündigt werden, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestehe, denn dies sei eine unzulässige Teilkündigung des Arbeitsvertrages. Eine entsprechende Regelung in den internen Vorschriften der Behörde sei nicht anwendbar.

Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 15. November 2004, Az. 3 Ca 1448/04

Fall 2: Bademeister mit wechselndem Einsatzort

Eine Gemeinde hatte einem Bademeister eine Dienstwohnung auf dem Gelände des gemeindeeigenen Schwimmbades zugewiesen. Im Dienstvertrag hieß es, dass die Zuweisung der Wohnung zurückgenommen werden könne, wenn er nicht mehr Inhaber seines Dienstpostens sei. Nach einigen Jahren übernahm ein privater Träger das Schwimmbad. Dieser beschäftigte den Bademeister weiter, kündigte aber einige Zeit später das Werkmietverhältnis. Begründung des Arbeitgebers war, dass der Bademeister jetzt hauptsächlich in einem anderen Schwimmbad eingesetzt werde, er habe daher seinen "Dienstposten" nicht mehr inne. Der Arbeitgeber bot ihm die bisherige Wohnung zum ortsüblichen Preis zur Miete an. Er akzeptierte nicht. Nach einigen Monaten erfolgte eine weitere Kündigung der Wohnung, diesmal mit Verweis auf einen geplanten Umbau des Bades, bei dem die Wohnungen in zusätzliche Umkleideräume verwandelt werden würden. Nach dem Landesarbeitsgericht Köln waren beide Kündigungen unwirksam. Es handle sich hier um eine Werkdienstwohnung ohne gesonderten Mietvertrag. Maßgeblich sei das Arbeitsrecht und nicht das Mietrecht. Zwar habe sich der ursprüngliche Arbeitgeber wirksam den Widerruf der Wohnungsüberlassung vorbehalten. Hier seien aber die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf nicht erfüllt. Der Bademeister sei jedes Jahr in verschiedenen Schwimmbädern eingesetzt worden und immer auch in dem Schwimmbad, bei dem sich seine Wohnung befand. Niemand könne mit Sicherheit sagen, dass er in Zukunft nicht mehr vor Ort eingesetzt werde. Auch mit dem geplanten Umbau könne der Arbeitgeber nicht argumentieren. Finanzierung und Umsetzung dieses Projekts seien noch völlig offen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 4. März 2008, Az. 11 Sa 582/07

Fall 3: Werkmietwohnung bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Der Eigentümer eines Mietshauses hatte dem Hauswart dieser Immobilie eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Nachdem er dessen Arbeitsvertrag gekündigt hatte, bewohnte der Hauswart die Wohnung zunächst weiter. Es bestand ein separater Mietvertrag. Der Eigentümer des Mietshauses kündigte ihn etwa ein Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Hier kamen nun die besonderen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Werkmietwohnungen in den §§ 576 ff. BGB zur Anwendung. Der Vermieter hatte laut Gericht ein berechtigtes Interesse an der Kündigung, weil er die Dreizimmerwohnung für den neuen Hauswart mit Familie benötigte. Es sei legitim, dass ein Hauswart mit Familie bevorzugt werde, weil dieser grundsätzlich stärker am Wohnort verwurzelt sei. Der Vermieter sei auch nicht gehalten, eine andere Wohnung als Hausmeisterwohnung zu verwenden. Kündige er eine Werkmietwohnung, müsse er dem Mieter aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage verfügbare Wohnung, die vermietet werden solle, anbieten. Hier kämen nur zwei vergleichbare Wohnungen in Betracht. Als diese frei gewesen wären, habe sich der Vermieter mit dem Hausmeister jedoch noch mitten in einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht befunden. Daher sei ungewiss gewesen, ob das Arbeitsverhältnis wirklich beendet werden würde. Die Kündigung sei rechtmäßig, eine Ersatzwohnung habe nicht zur Verfügung gestanden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 28. Oktober 2004, Az. 62 S 219/04

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.017

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570

http://www.ergo.com

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Weitere interessante Köln News & Köln Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Finanzierung-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Finanzierung-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"D.A.S. Stichwort des Monats März: ''Kündigung von Werkswohnungen''" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

Zugang Gestalten! 2016 - Podiumsdiskussion zu Nachh ...

Zugang Gestalten! 2016 - Podiumsdiskussion zu Nachh ...
7/10 Tipps: Worauf Sie beim Immobilienkauf achten s ...

7/10 Tipps: Worauf Sie beim Immobilienkauf achten s ...
Finanzierung oder Leasing - Steuerberater Aachen Kö ...

Finanzierung oder Leasing - Steuerberater Aachen Kö ...

Alle Web-Video-Links bei Finanzierung-247.de: Finanzierung-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

Santander-Bank-Hamburg-2016-160613-DSC_59 ...

Sparkasse-Mainz-151024-DSC_0385.jpg

HypoVereinsbank-Hamburg-2016-160613-DSC_6 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Finanzierung-247.de: Finanzierung-247.de Foto - Galerie

Diese Forum-Posts bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

  Guten Tag Frau Susanne, wenn sie mal bitte scheuen möchten...... http://derstandard.at/2000009055669/GeldwaescheregelnSparvereine-von-strengen-ausgenommen (Aaron1, 03.01.2016)

Diese News bei Finanzierung-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Corona-Krise - Bußgeldbescheid erhalten? (PR-Gateway, 22.04.2020)
Corona-Krise-Bußgeld!

Bußgeldbescheid aufgrund der Corona-Krise erhalten oder wurden Sie geblitzt?

Wir helfen bundesweit!

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen: https://www.auto-bussgeld-opfer.de/ (in Zusammenhang mit einem Auto) oder wegen der Corona-Epidemie: anfragen(at)auto-bussgeld-opfer.de

Das Coronavirus verändert unser aller Leben. Plötzlich müssen neue Vorschriften eingehalten werden und es gelten neu ...

 Abgasskandal - Neuigkeiten! (PR-Gateway, 11.12.2019)
Dieselskandal - Abgasskandal

Abgasskandal aktuell!

Dieselskandal: KBA-Rückrufe - Audi A 6 und A 7 3,0 Euro 6

KBA ruft Audi A6 und A7 3,0 Liter Euro 6 (CRT) zurück - Baujahr 2014-2017

Daimler: Neuer Rückruf - Mercedes Benz E 250 CDI 4 Matic, Euro 5: Motor OM 651

KBA ruft im Daimler-Abgasskandal Mercedes-Benz-Modell E 250 CDI 4 Matic, Euro 5 zurück

Das KBA hatte Daimler bereits 2018 die Auflage erteilt, gut 680.000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen. Diese ...

 Abgasskandal - Benzinskandal! (PR-Gateway, 09.12.2019)
Der vergessene BenzinSkandal!

Neben dem Abgasskandal der vergessene Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal bzw. Benzin-Skandal!

Nach Studien zufolge ist der tatsächliche Kraftstoffverbrauch für Fahrzeuge im Schnitt deutlich höher, als im jeweiligen Prospekt angegeben wird. Einer Studie zufolge verbraucht der Durchschnitt der verkauften Kraftfahrzeuge im täglichen Straßenverkehr rund bis zu 42 % mehr Kraftstoff als von den Herstellern angegeben. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerich ...

 Neben dem Abgasskandal - der vergessene Benzin-Skandal! (PR-Gateway, 06.12.2019)
Der vergessene Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal!

A b g a s s k a n d a l - der vergessene Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal bzw. BenzinSkandal

Studien zufolge ist der tatsächliche Kraftstoffverbrauch für Fahrzeuge (Benzin und Diesel) im Schnitt deutlich höher, als im jeweiligen Prospekt angegeben wird.

Nach Studien zufolge verbraucht der Durchschnitt der verkauften Kraftfahrzeuge im täglichen Straßenverkehr rund bis zu 42 % mehr Kraftstoff als von den Herstellern angegeben ...

 Abgasskandal - der Skandal weitet sich weiter aus!!! (PR-Gateway, 06.12.2019)
Audi und VW rufen weitere Diesel zurück!

A b g a s s k a n d a l - der Skandal weitet sich weiter aus!!!

Audi und VW rufen weitere Diesel zurück!

Betroffen sind wohl Fahrzeuge mit 3,0-Liter-Dieselantrieb. Betroffen sind ältere Modelle des VW Touareg und Phaeton.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat erneut den Rückruf gegenüber VW und Audi (A4, A6, A8) angeordnet. In den Euro-4-Dieseln mit 3-Liter-Motor ist laut Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Di ...

 Abgasskandal - Benzin-Skandal - jetzt der Akku-Skandal? (PR-Gateway, 06.12.2019)
Folgt jetzt der Elektroauto-Skandal?

A b g a s s k a n d a l - folgt jetzt der Elektroauto-Skandal bzw. Akku-Skandal?

Die Schlagzeilen um den Abgasskandal reißen nicht ab. Neben Dieseln sind nunmehr auch Benziner betroffen. Der Benzin-Skandal scheint vergessen.

VW machte ein Eingeständnis im Fernsehen. Schadenersatzansprüche sind nunmehr auch ohne einen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt möglich und Hersteller müssen nun vereinzelt bei Gerichten die Manipulationen off ...

 D.A.S. Stichwort des Monats März: \'\'Kündigung von Werkswohnungen\'\' (Freie-PM.de, 09.02.2016)
Für Werkswohnungen gelten besondere Regeln

Viele Betriebe wie auch öffentliche Arbeitgeber stellen Mitarbeitern Wohnraum zur Verfügung - oft zu besonders günstigen Konditionen. Bei Mitarbeiterwohnungen muss zwischen Werkmietwohnungen und Dienstwohnungen (auch: Werkdienstwohnungen) unterschieden werden. Bei einer Werkmietwohnung gibt es einerseits den Arbeitsvertrag und andererseits einen Mietvertrag. Wenn also das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, muss der Arbeitgeber zusätzlich noch das ...

 Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Wohnungseigentumsrecht (Freie-PM.de, 09.02.2016)
Pflichten in Eigentümergemeinschaften

Ist in einer Eigentümergemeinschaft die sofortige Sanierung einer Wohnung und von Teilen des Gemeinschaftseigentums dringend notwendig, weil die Wohnung unbewohnbar wird, müssen die Eigentümer der restlichen Wohnungen der Sanierung zustimmen und diese anteilig mitbezahlen. Wie der Bundesgerichtshof nach Mitteilung der D.A.S. entschied, machen sich die anderen Eigentümer sonst schadenersatzpflichtig.
BGH, Az. V ZR 9/14

Hintergrundinfo ...

 Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Telekommunikationsrecht (Freie-PM.de, 09.02.2016)
Mobilfunk: 10 Euro zu viel für Rücklastschrift!

Ein Mobilfunkanbieter darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Gebühr von zehn Euro für eine Rücklastschrift festlegen. Wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nach D.A.S. Angaben erläuterte, dürfen für eine Rücklastschrift keine Personal- und IT-Kosten berechnet werden. Wird eine solche Klausel dem Kunden per AGB aufgezwungen, ist sie unwirksam.
Schleswig-Holsteinisches OLG, Az. 2 U 7/12

Hintergrundinforma ...

 Freizeitunfall mit langwierigen Folgen (Freie-PM.de, 09.02.2016)
Unterstützung für Patienten nach Behandlungsfehlern

Ob Skifahren, Bergsteigen oder eine ausgedehnte Radtour - Sport- und Aktiv-Urlaube werden immer beliebter, und das nicht nur unter ambitionierten Freizeitsportlern. Doch selbst mit gründlicher Vorbereitung, guter Fitness und bester Absicherung lassen sich Unfälle nie gänzlich ausschließen: Die Zahl der Freizeitunfälle nimmt seit Jahren stetig zu - insbesondere im Bereich der Trendsportarten. Umso bitterer, wenn dann bei der medizinischen ...

Werbung bei Finanzierung-247.de:





D.A.S. Stichwort des Monats März: \'\'Kündigung von Werkswohnungen\'\'

 
Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Video Tipp @ Finanzierung-247.de

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Finanzierung Infos
· Weitere News von Finanzierung-247


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Finanzierung Infos:
Lantek verstärkt seine Präsenz in Südeuropa


Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Online Werbung

Finanzierung-24/7.de - Infos News & Tipps @ Finanzierung ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2010 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Finanzierung-247.de - rund ums Thema Finanzierung / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

D.A.S. Stichwort des Monats März: \'\'Kündigung von Werkswohnungen\'\'